Eskalation in Stadtamhof: Rastet junger Mann (21) wegen seines Traumas aus?

Von André Baumgarten · 5. Mai 2026 um 10:00

Großer Polizeieinsatz beim Regensburger Bürgerfest 2023 vor Gericht: Angeklagter offenbart vor Gericht ein Martyrium aus seiner Kindheit und auf seiner Flucht aus Westafrika. Er musste betteln, um zu überleben und schaffte es schließlich nach Europa. Die Erlebnisse aber wirken bis heute nach.

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Damit es nie wieder aus dem Internat weglaufen kann, wird ihm ein schwerer Holzblock an den Fuß gebunden. Für Betteln, um zu überleben, kassiert es immer und immer wieder Prügel von brutalen Polizisten – es ist Alltag für das Kind. Bis heute kämpft der nun 21-Jährige mit Alpträumen und Flashbacks, landet immer wieder in der Psychiatrie. Das sagt sein Anwalt. Ein Vorfall auf dem Bürgerfest 2023 hat den jungen Mann vor Gericht und seine tragische Lebensgeschichte erstmals auf den Tisch gebracht.

Im Juni ist es drei Jahre her, dass der junge Mann in Stadtamhof völlig die Kontrolle verliert. Er gerät mit Bürgerfestbesuchern aneinander, weshalb uniformierte Bereitschaftspolizisten alarmiert werden. Es wird ein Einsatz, der allen bis heute in Erinnerung bleibt. „Er wirkte so, als wäre er nicht ganz bei Sinnen“, erinnert sich ein Beamter an den Einsatz. „Er hat durch mich durch geschaut“, berichtet ein anderer Polizist dazu.

Video dokumentiert den Zustand des Mannes gut

Weil sich der 21-Jährige nicht beruhigen lässt, ringen sie ihn zu Boden, fesseln ihn. Vor der PI Nord kollabiert der junge Mann und es geht im Sanka ins BKH. Den Zustand des jungen Mannes dokumentiert ein fast bedrückendes Video anschaulich. In der Psychiatrie geht es weiter. Wieder sind mehrere Personen nötig, um ihn ans Bett zu fixieren. Konkrete Erinnerungen an diese Situationen hat der Angeklagte jedoch keine mehr.

So schildert es Strafverteidiger Julian Wunderlich im Prozess vor dem Jugendschöffengericht. Männer in Uniformen seien für den Mandanten „ganz schlimm“ und lösten „Fluchtreflexe aus“. Werde er festgehalten oder fixiert, „dann kriegt er Panik“, schlage ziellos um sich und versuche zu beißen, wie damals im Rettungswagen. „Dann hat er nur noch diesen Überlebensinstinkt.“ Seine wahre Lebensgeschichte habe sein Mandant ihm auch erst kurz vor der Verhandlung offenbart.

Wird er fixiert, dann hat er nur noch diesen Überlebensinstinkt. Er weiß aber gar nichts mehr davon.Julian Wunderlich, Strafverteidiger

Der junge Mann, der im Prozess neben Wunderlich sitzt, flüchtete als Kind allein aus Guinea in Westafrika, gibt der Anwalt das Gehörte wieder. Es geht um willkürliche Übergriffe von Polizisten und Versklavung statt Hilfe bei der Flucht. Habe er sich gewehrt, sei alles nur noch schlimmer geworden. Allein habe sich der Junge durchgeschlagen, habe immer wieder nach „den Schwarzen“ gefragt, um „irgendwie zu überleben“. Das Trauma seiner Flucht sei bis heute da. Mit Marihuana und Therapie aber nun halbwegs im Griff. Der 21-Jährige habe den Quali gemacht und absolviere eine Ausbildung. Loslassen würde ihn seine dunkle Vergangenheit aber dennoch niemals.

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Im Prozess geht es neben dem Ausraster beim Bürgerfest auch um Cannabisbesitz. Gut 140 Gramm, die 2024 bei ihm gefunden wurden, seien aber nicht zum Handel, wie die Anklage unterstellt, sondern als Sammelorder für ihn und zwei Freunde gedacht gewesen, so die Verteidigung. Ob das stimmt, wird sich zeigen müssen – Richter Ehrl will den Ermittler anhören, der die belastende Aussage eines Zeugen einst aufgenommen hatte, weshalb es zur Durchsuchung kam. Der vermeintliche Käufer selbst, der ihn einst hinhängte, taucht beim ersten Gerichtstermin jedoch einfach nicht auf.

Schuldunfähigkeit steht laut Gutachterin um Raum

Laut der psychiatrischen Sachverständigen ist beim Bürgerfest-Vorfall eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen. Heißt: Es könnte sein, dass der 21-Jährige aus Guinea dafür gar nicht verurteilt wird. Genauso, wie bei einem früheren Vorfall, der ihn schon vor Gericht brachte. Damals hatten ihn Securitys einer Corona-Teststation in der Altstadt niedergerungen – auch da soll er wohl gebissen haben.

Entscheiden will das Jugendschöffengericht erst am 12. Mai. Dann soll voraussichtlich das Urteil in dem Fall gesprochen werden.