Bewährungsstrafe: 21-Jähriger gesteht in Regensburg Fast-Vergewaltigung an einem Mann

Im September kommt es in der Regensburger Altstadt zu einem Übergriff, der eher selten ist. Das volle Geständnis des Täters, der erst 31 Tage in Deutschland war, ersparte dem schwer traumatisierten Opfer eine erneute Aussage. Der Angeklagte kam dafür mit zwei Jahren auf Bewährung davon.
Sexuelle Übergriffe, bei denen Männer zu Opfern werden, sind eher selten. Ende September 2025 sorgt genau so ein Fall für Aufsehen in Regensburg: Ein junger Tunesier fällt direkt an der Römermauer über einen Nachtschwärmer her, der auf den Bus gewartet hatte. Er vergeht sich an dem Mann und bestiehlt ihn am Ende auch noch. Ein Geständnis und Technikpannen bewahren den 21-Jährigen vor dem Gefängnis – weil sein Opfer so nicht mit einer erneuten Aussage retraumatisiert wird.
In Hand- und Fußfesseln wird der Angeklagte kurz nach Mittag von zwei Polizistinnen vorgeführt. Die Sicherungsmaßnahmen bleiben auch während der Sitzung des Schöffengerichts durchgehend dran. Er gelte als leicht reizbar und spucke, wieder Richter Charitopoulos informiert. Als er Platz genommen hat, murmelt er Unverständliches vor sich hin, kneift theatralisch die Augen zusammen und vergräbt das Gesicht in seinen Händen. Ein Bild, das man bei Landsleuten häufiger zu sehen bekommt. Intensivtäter aus Tunesien sind Dauergäste vor Gericht.
31 Tage nach der Einreise kommt es zur Tat
Auch der 21-Jährige passt gewissermaßen in dieses Bild. Nur 31 Tage nach seiner Einreise nach Deutschland kommt es zu der Tat, die am Freitag von der Regensburger Justiz aufgearbeitet werden musste. Wie sein Vorstrafenregister zeigt, fiel er vor der Festnahme im November mehrfach durch Diebstähle und Hausfriedensbruch auf – einmal waren es eine Sonnenbrille, Kopfhörer und Essen, ein andermal eine Flasche Wodka für 40 Euro. Die Geldstrafe, die er dafür kassierte, konnte er mit 120 Euro Sozialleistungen nicht zahlen und saß sie ersatzweise im Gefängnis ab.
Die schweren Vorwürfe in der Anklage, die laut Staatsanwältin Dr. Blankenhorn nur knapp an einer Vergewaltigung vorbeischrammten, räumte Strafverteidiger Marius Hoser für den Tunesier ein. Sein Mandant will durch Alkohol und Drogen enthemmt gewesen sein. „Ich entschuldige mich dafür, was passiert ist und bereue es“, übersetzt sein Dolmetscher. Zu Details wurde eine Ermittlerin angehört, die betonte, dass es für den Geschädigten „in dem Moment keinen Ausweg“ gegeben habe. Nach erfolgloser Gegenwehr „hat er es einfach über sich ergehen lassen“. Letztlich führte das Sperma auf der Kleidung zu dem Angeklagten.
Im Fokus habe der 21-Jährige früh gestanden, nachdem Polizisten ihn auf Videos vom Tattag zu erkennen glaubten. Doch das Opfer konnte ihn auf Bildern nicht mit der nötigen Wahrscheinlichkeit identifizieren. Überführt wurde der Tunesier schließlich durch einen DNA-Treffer aus Frankreich. Warum sein genetischer Fingerabdruck dort in die EU-weite Datenbank eingespielt wurde, blieb im Prozess aber offen.
Videovernehmungen werden zweimal verschoben
Massive technische Probleme bei den Ermittlungen – zweimal musste die richterliche Videovernehmung wegen technischer Pannen verschoben werden – führte Richter Charitopoulos unter anderem für die milde Strafe auf Bewährung an. Das vom Täter „völlig willkürlich ausgewählte“ Opfer sei psychisch stark belastet – dass es durch das Geständnis des Tunesiers nicht im Prozess aussagen musste, sei dem Angeklagten hoch zu seinen Gunsten anzurechnen. „Nur deshalb ist das noch vertretbar“, so Charitopoulos, es bei zwei Jahren Freiheitsstrafe zu belassen, wenn auch „mit größten Bedenken“.
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Die Warnung an den jungen Mann auf der Anklagebank fiel sehr deutlich aus: Begeht er in der Bewährungszeit von vier Jahren „irgendeine noch so kleine Straftat“, werde die Aussetzung „ohne besondere Gnade“ sofort widerrufen – dann müsste der 21-Jährige die Strafe absitzen. Das gilt ab sofort: Noch am Freitag wurde das Urteil des Schöffengerichts rechtskräftig.