Ausnahmefall: Richter verhandeln Prozess in Regensburg ohne Beschuldigten

Tagelang wird ohne den Beschuldigten verhandelt: Das Schöffengericht in Regensburg ordnet einen jungen Eritreer am Ende als Gefahr für die Allgemeinheit ein. Der Prozess, ein Vorfall in Cham und die Eskalation in Furth im Wald sorgen für Wirbel – das Urteil von Dienstag ist nicht unumstritten.
Diebstahl von Zigaretten, Körperverletzung am Bahnhof und ein kräftezehrender Einsatz für die Polizei haben einen jungen Mann in Regensburg vor Gericht gebracht. Das alles andere als alltägliche Verfahren gegen den Eritreer endete am Dienstag mit einer äußerst klaren Entscheidung – das Schöffengericht hält den psychisch kranken Angeklagten für höchstgefährlich und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Rechtskräftig ist die Entscheidung jedoch nicht. Ob der Mann wirklich verstanden hat, was das bedeutet, ist unklar.
Jedwede Details dessen, was den Beschuldigten in dem Sicherungsverfahren zur Last lag, wurden hinter verschlossenen Türen verhandelt. Seit Anfang März bereits. Denn Strafverteidiger Julian Wunderlich forderte noch vor Verlesung der Antragsschrift den Ausschluss der Öffentlichkeit – das Gericht gab seinem Antrag statt. Der Zustand des Mannes und seine Erkrankung werden „in allen Teilen der Hauptverhandlung Gegenstand sein“. Er ist schizophren und daher schuldunfähig.
Kein alltäglicher Fall für die Juristen in Regensburg
Menschen mit psychischen Erkrankungen landen immer wieder vor Gericht. Der Fall des jungen Eritreers aber ist kein alltäglicher – in vielerlei Hinsicht. Zu Prozessauftakt waren zwei Polizeistreifen nötig, um den Mann ins Justizgebäude zu bringen. Bis zuletzt ist unklar, ob er nur im Ansatz verhandlungsfähig ist. Ärzte verneinen das laut Recherchen der Mediengruppe Bayern ganz klar. In Ausnahmefällen, wie solchen, dürfte sogar ohne ihn verhandelt werden, bestätigt Amtsgerichtssprecher Dr. Patrick Tschech.
Die Vorgaben sind klar: Erlaubt ist eine Verhandlung ohne die Hauptperson nur, wenn es um die Anordnung einer Maßregel, wie eben die Unterbringung in der Psychiatrie, geht. Die Verhandlungsunfähigkeit müsse ein Gutachter feststellen, so Tschech weiter. Im aktuellen Fall geschah das auch. Die Tür zum Sitzungssaal wurde für das vertrauliche Gespräch mit dem Mediziner aus Sicherheitsgründen aber nicht geschlossen. Direkt davor bezogen Polizeibeamte Stellung – damit sie im Fall des Falles einschreiten können.
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Denn der Mann gilt als hochgefährlich: Schon die Vorführung an Tag eins im Prozess lief nicht reibungslos. Vier Polizisten geleiteten den Eritreer mit knapp einer Stunde Verspätung vom Bezirksklinikum (BKL) zum Gericht und führten ihn in den Saal. „Bitte achten Sie darauf, ihm lieber nicht zu nahe zu kommen“, warnte Richterin Weber sogar den Dolmetscher, der dort wartete. Am Ende fanden weite Teile der mehrtägigen Verhandlung ohne den Beschuldigten statt. Zu Zwischenfällen kommt es auch am Dienstag nicht.

Zur Vorgeschichte: Immer wieder geriet der Mann im vergangenen Jahr ins Visier der Behörden. Im Mai wurde ein Diebstahl in einem Regensburger Supermarkt aktenkundig. Nur 19 Tage später attackierte er am Bahnhof in Cham einen ihm völlig Unbekannten aus dem Nichts. Im Juli eskalierte es dann immer häufiger. Verbale Ausraster gegen Polizisten, seinen Betreuer und einen Mitarbeiter im Jobcenter waren die Folge.
Als schließlich Ende Juli die Polizei in Furth im Wald anrückte, um eine Gefährderansprache zu halten, imitierte der Mann mit der Hand eine Waffe, richtete sie auf Beamte, sagte „Buh“ und drückte ab. Sechs Beamte waren nötig, um ihn wieder zur Räson und letztlich in die Regensburger Psychiatrie zu bringen.
Über seine dauerhafte Unterbringung dort sollte das Schöffengericht entscheiden – was in solchen Fällen durchaus selten ist. Mit Blick auf den Eritreer greift eine Regel im Jugendgerichtsgesetz, da er zur Tatzeit Heranwachsender gewesen ist. Nur bei besonders umfangreichen Verfahren oder besonders schweren Vorwürfen, wie bei Erwachsenen, sei das Landgericht zuständig, sagte Amtsgerichtssprecher Tschech.
Unterbringung ist laut Anwalt eine Grenzentscheidung
Jetzt ist die Entscheidung des Schöffengerichts unter dem Vorsitz von Richterin Weber gefallen. Am Dienstag wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als Maßregel angeordnet, bestätigte Tschech auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern am Nachmittag.
Strafverteidiger Wunderlich sieht das kritisch: „Die strengen Voraussetzungen liegen eben gerade nicht vor“, erklärte er auf Nachfrage. Wenngleich er einräumte, dass es eine Grenzentscheidung wäre. Das Gericht sei dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Ob die Entscheidung rechtskräftig werde, ist offen. Bis zum Ablauf der geltenden Fristen bleibt der junge Mann vorläufig untergebracht.