Hochgefährlich: Junger Eritreer hält Polizei und das Gericht in Regensburg auf Trab

Von André Baumgarten · 6. März 2026 um 11:00

Kein alltäglicher Fall: Der Mann steht wegen Vorfällen in Regensburg, Cham und Furth im Wald vor dem Jugendschöffengericht. Doch Ärzte in der Psychiatrie haben Zweifel an seiner Verhandlungsfähigkeit. Der Prozess um eine dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie startet mit Komplikationen.

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Diebstahl, wüste Beleidigungen, Körperverletzung und Bedrohung sowie tätliche Angriffe auf Polizisten in Furth im Wald – die Liste von Straftaten, die ein junger Eritreer in zwei Monaten sammelte, ist stattlich. Normal ist sein Fall in vielerlei Hinsicht nicht: Zwei Polizeistreifen waren nötig, um ihn am Donnerstag ins Gericht zu bringen. Bis zuletzt ist unklar, ob er überhaupt verhandlungsfähig ist. In Ausnahmefällen, wie diesem, darf ohne den Beschuldigten verhandelt werden.

Die Anspannung ist allen Beteiligten anzusehen. Als der Prozess schon laufen sollte, erreicht Richterin Weber der Anruf der Vorführbeamten. Es gibt Probleme, den Mann vom Bezirksklinikum (BKL) zum Gericht zu bringen. Erst mit fast einer Stunde Verspätung und Verstärkung wird er, gesichert von vier Polizisten, in den Saal geführt. Ein Dolmetscher, der dort wartet, wird deutlich gewarnt, dem Beschuldigten „lieber nicht zu nahe zu kommen“. Denn er ist hochgefährlich.

Beschuldigter ist schwer psychisch krank

Der Mann fragt Strafverteidiger Julian Wunderlich, wann Pause gemacht wird – quasi Sekunden, nachdem er neben diesem Platz genommen hat. Und er reagiert sogar auf Fragen der Richterin. Er bestätigt seinen Namen, verzichtet auf den Dolmetscher und erklärt dann: „Ich habe keine Fragen.“ Ganz anders, als alle im Gerichtssaal vermutet haben dürften. Denn der Eritreer ist hochgradig psychisch krank, kommt im BKL in Regensburg teils in ein mit Gittern gesichertes Zimmer. Er gilt auch da als unberechenbar.

Was ihm die Staatsanwaltschaft in der Antragsschrift zur Last legt, wird erst viel später verlesen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie das Schöffengericht entscheidet. Genauso, wie es Anwalt Wunderlich noch vor Klärung der Personalien beantragt hatte. Weil der Zustand des Mannes und seine Erkrankung „in allen Teilen der Hauptverhandlung Gegenstand sein wird“, läuft der ganze Prozess nichtöffentlich weiter.

Bitte achten sie darauf, ihm lieber nicht zu nahe zu kommen.Richterin Weber warnte sogar den Dolmetscher

Vom Diebstahl im Kaufland in Regensburg, von Faustschlägen am Bahnhof in Cham und unzähligen verbalen Ausrastern gegen Polizisten, Betreuer und einen Mitarbeiter im Jobcenter ist nicht viel mehr zu erfahren. Als Ende Juli die Polizei für eine Gefährderansprache anrückt, imitiert der Mann mit der Hand eine Waffe und richtet sie auf die Beamten. „Buh“, sagt er und drückt ab. Später sind drei Streifen nötig, um ihn zur Räson zu bringen. Er landet daraufhin in der Psychiatrie.

Und das droht ihm am Ende der Verhandlung sogar auf Dauer. Dass ein Schöffengericht über eine Unterbringung entscheidet, ist durchaus selten. Doch so sieht es das Jugendgerichtsgesetz bei Jugendlichen und Heranwachsenden vor, wie Amtsgerichtssprecher Patrick Tschech auf Nachfrage erläutert. Nur bei besonderes umfangreichen Verfahren oder besonders schweren Vorwürfen sei, wie bei Erwachsenen, das Landgericht zuständig. Die Staatsanwaltschaft geht laut Antragsschrift davon aus, dass der Mann schizophren und daher auch schuldunfähig ist.

Erst mit Verstärkung gelingt es am Donnerstag, den Beschuldigten streng gesichert vom Bezirksklinium ins Gerichtsgebäude zu bringen – mit gut einer Stunde Verspätung aber. - Foto: Baumgarten

Doch ohne die Hauptperson, über die geurteilt werden soll, geht es vor Gericht nicht. Fehlt ein Angeklagter oder ist er beispielsweise krank, platzt ein Prozess. Und natürlich muss diese Hauptperson auch fähig sein, dem Geschehen um sich herum zu folgen – doch daran gibt es im aktuellen Fall ernste Zweifel. Seine Ärzte halten den Mann wohl für nicht verhandlungsfähig. Das dringt am Rande des nicht alltäglichen Prozesses noch durch. Gerichtssprecher Tschech erklärt: Geht es ausschließlich um die Anordnung einer Maßregel, wie eine Unterbringung in der Psychiatrie, kann auch ohne den Beschuldigten verhandelt werden. Das gehe aber zwingend nur mit einem Gutachter.

Polizisten stehen Wache vor dem Sitzungssaal

Im Fall des Eritreers ist das dann ebenfalls nötig: Wenige Minuten nach Ausschluss der Öffentlichkeit verlassen bis auf ihn, Strafverteidiger Wunderlich und den psychiatrischen Sachverständigen alle den Sitzungssaal. Die Tür wird für das eigentlich vertrauliche Gespräch mit dem Mediziner aus Sicherheitsgründen aber gar nicht geschlossen. Direkt davor beziehen zwei Polizisten konzentriert Stellung – um sicherzustellen, dass sie im Fall des Falles schnell einschreiten können.

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Am ersten Tag im Sicherungsverfahren sieht der Gutachter letztlich keine Probleme. Es geht mit dem Mann im Sitzungssaal weiter und das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Weber arbeitet die Beweisaufnahme mit einer Vielzahl von Zeugen ab. Drei weitere Prozesstage sind in der Sache geplant. Demnach soll Mitte April eine Entscheidung fallen.