Wilder Ritt im Pferdehalter-Prozess – Notarzteinsatz am Amtsgericht Schwandorf

Mehrere Unterbrechungen, auch längerer Art, zwei Befangenheitsanträge und ein ärztlicher Notfall – beim fünften Termin in der Hauptverhandlung gegen zwei Pferdehalter vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Schwandorf ging es am Mittwoch rund. Am Ende waren alle gezeichnet. Ein Urteil kam nicht zustande.
Wie berichtet, sind eine Frau (23) und ihr Bruder (22) wegen quälerischer Tiermisshandlung in 29 Fällen angeklagt. Vor drei Jahren hatte der junge Mann im nördlichen Umland von Burglengenfeld ein landwirtschaftliches Anwesen erworben, um dort mit der Schwester eine Pferdezucht aufzubauen.
Weitere Details zu der langen Vorgeschichte
Vorher waren sie im Kreis Straubing-Bogen ansässig gewesen, wo sich bereits das Veterinäramt mehrfach zum Einschreiten veranlasst sah. Der Umzug in den Landkreis Schwandorf soll Teil eines Vergleichs gewesen sein. An neuer Stelle sollte unter besseren Bedingungen künftig kein Grund mehr zu Beanstandungen gegeben sein.
Doch die Realität sah offenbar anders aus. Schwandorfer Amtstierärztinnen stießen bei ihren Kontrollen im April und Mai 2023 auf unhaltbare Zustände, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Die Pferde, die sie untersuchten, befanden sich nach übereinstimmender Meinung mehrerer Experten in erbärmlichem Zustand. Faulende Hufe, verkümmerte Muskeln und Sehnen sowie Verhaltensstörungen waren nach ihrer Überzeugung die Folge mangelhafter Ernährung und unzureichender Bewegungsmöglichkeiten. Die Rösser litten Qualen, hieß es.
Verteidiger pochte vergeblich auf weiteren Gutachter
Die Konsequenz: eine aufwendige Tierschutzaktion des Landratsamts. Die Pferde wurden beschlagnahmt und auf andere Höfe verteilt, um sie dann zu verkaufen. Die Pferdehalter wurden mit einem Haltungsverbot belegt.
Ihre Versuche, die Anordnungen durch Klagen vor Verwaltungsgerichten zu kippen, scheiterten. Seit Januar haben sie sich stattdessen auf strafrechtlicher Ebene zu verantworten. Die junge Frau lässt sich durch den Landshuter Rechtsanwalt Corey Weber vertreten, dem Bruder steht Pflichtverteidiger Wolfgang Mader aus Straubing zur Seite.
Weber stellte sehr bald die Bewertungen durch die behördlichen Ärzte infrage. Sein Antrag, den Zustand der Pferde durch einen weiteren Gutachter beurteilen zu lassen, wurde jedoch abgelehnt.
Es geht um mehr als Arbeitsstunden und Geldauflagen
Weber geißelte dies am Mittwoch als schweren Fehler. Staatsanwältin Jennifer Jäger verkenne die Tragweite des Verfahrens. Für die Beschuldigten gehe es nicht nur um die zu erwartende Strafe in Form von Arbeitsstunden und Geldauflagen. Vielmehr drohten sie durch sechsstellige Geldforderungen belastet zu werden. Daher gelte es, ein „absolutes Scheitern in jungen Jahren“ abzuwenden. Ein objektiver Gutachter sei „zwingend nötig“. Die bisher gehörten Sachverständigen titulierte Weber als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“.
Sein Kollege Mader ergänzte: Die Notwendigkeit, einen weiteren Gutachter zu Rate zu ziehen, ergebe sich aus der Anklageschrift. In dieser stehe, die Pferde hätten dauerhafte Schäden erlitten. Also müssten sich diese auch noch heute unter die Lupe nehmen lassen.
Staatsanwältin erinnert an problematische Vergangenheit
Die Verschuldung der Heranwachsenden sei nicht Gegenstand des Verfahrens, betonte indes Staatsanwältin Jäger in ihrem Plädoyer. Hier gehe es allein um die Frage, ob die Beschuldigten für die Misshandlung der Tiere, die ihnen zur Last gelegt werde, verantwortlich seien. Sie, Jäger, sehe sich in der Annahme voll bestätigt. Die Geschwister seien mit der Pflege überfordert gewesen, sie hätten dabei versagt.
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Beiden seien die Zustände auch bewusst gewesen, konstatierte Jäger. Obschon sie bis heute keine Reue zeigten, sprach sie sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Dafür würde nicht nur das Alter der Beschuldigten sprechen, sondern auch ihre problematische familiäre Vergangenheit sowie verzögerte Reife. Nicht zuletzt solle man bedenken, dass die Heranwachsenden nur das Werk fortgesetzt hätten, das ihre Mutter vor vielen Jahren begonnen habe. Der Versuch, sich abzunabeln, sei gescheitert.
Anwälte sprechen von Befangenheit der Richter
Die Staatsanwältin hatte sich bereits gesetzt, da deutete Richterin Michaela Frauendorfer an, Jäger habe in ihrem Plädoyer möglicherweise etwas vergessen. Wie stehe sie zu einem Tierhalteverbot? Ja genau, ein solches halte sie natürlich für erforderlich, sagte Jäger. „Auf jeden Fall für drei Jahre.“
Verteidiger Weber nutzte diese Äußerungen, um Frauendorfer für befangen zu erklären. Die Richterin habe mit ihrem Hinweis nicht zum ersten Mal gezeigt, dass sie voreingenommen sei. Frauendorfer sah sich zu einer Unterbrechung gezwungen. Ihr Stellvertreter, Sebastian Eckl, sollte über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Bis er angerückt war, dauerte es 45 Minuten, bis er seine Entscheidung bekannt geben wollte, zwei Stunden. Doch Eckl kam zunächst gar nicht dazu, sein Statement zu verlesen. Anwalt Mader bremste ihn aus, indem er ihn ebenfalls für befangen erklärte. Dieser Vorwurf ergebe sich aus seinen jüngsten Beobachtungen, so Mader.
Frauendorfer machte Druck, Anwälte protestierten
Erneut war eine Pause angesagt. Letztlich lehnte der Richter beide Anträge als unzulässig beziehungsweise unbegründet ab. Mader habe es versäumt, seinen Antrag „umgehend“ zu stellen, wie es Vorschrift sei. Er verfolge im Übrigen „verfahrensfremde Zwecke“. Für die Vorwürfe gegen Frauendorfer gebe es keine stichhaltigen Angaben.
Frauendorfer durfte das Ruder wieder übernehmen und forderte die Verteidiger auf, zu plädieren. Doch die blockten ab. Der Tag sei anstrengend gewesen. Man fühle sich nicht mehr frisch genug, hieß es. Es mache auch keinen Sinn, das Verfahren „durchzuprügeln“. Kurzum: Man bitte um einen weiteren Termin. Frauendorfer und Jäger ließen die Argumente nicht gelten. Schließlich hätten die Anwälte durch ihr Verhalten selbst dazu beigetragen, dass die Verhandlung deutlich länger dauere als geplant. Frauendorfer bot weitere 20 Minuten Pause zum Kräftetanken an.
Erst ein Migräneanfall führte zur Unterbrechung
Zähneknirschend stimmte einer der Anwälte zu. Doch damit war das Drehbuch noch immer nicht vollendet. Plötzlich verließ die Mandantin Webers Hals über Kopf den Saal. Aufgrund eines Migräneanfalls war ihr speiübel geworden.

Frauendorfer ließ den Rettungsdienst rufen. Ein Sanitäter stellte bei der Patientin eine „sehr, sehr flotte“ Herzfrequenz von über 140 fest und nahm sie mit in eine Klinik. Frauendorfer erklärte sie daraufhin für verhandlungsunfähig. Der Prozess wird fortgesetzt. Es fand sich kein anderer Termin als Freitag, 13. März.