Burglengenfelder Tierskandal: Anwalt der Pferdehalter kündigt Gegengutachter an

Von Thomas Rieke · 29. Januar 2026 um 17:00

Am Mittwoch wurde vor dem Amtsgericht Schwandorf der Prozess gegen die jungen Pferdehalter fortgesetzt, die sich wegen „quälerischer Tiermisshandlung“ in 29 Fällen zu verantworten haben. Nach fünfstündiger Beweisaufnahme sah es fast danach aus, als könnte bald plädiert werden. Doch dann sorgte einer der Verteidiger für eine Überraschung: Er kündigte einen Zeugen an, der in der Lage sei, die bisherigen Vorwürfe zu entkräften.

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Wie berichtet, sah sich das Landratsamt Schwandorf im Mai 2023 im Burglengenfelder Umland zu einer groß angelegten Rettungsaktion gezwungen. Die Behörde hatte erfahren, dass zwei Geschwister, die bereits mehrfach gegen den Tierschutz verstoßen hätten, aus dem Kreis Straubing-Bogen nach Burglengenfeld ziehen würden. In einem Dorf nördlich der Kernstadt hätten Bruder und Schwester ein altes landwirtschaftliches Anwesen erworben, um einen Neustart zu wagen. Als Veterinäre den Hof kontrollierten, bestätigte sich die Befürchtung: Zahlreiche Pferde sollen unter untragbare Bedingungen gelitten haben.

Verwaltungsgerichte stützten Haltung des Landratsamts

Weil eine Aufforderung, die Zustände binnen einer bestimmten Frist abzustellen, nicht fruchtete, wurden die Tiere beschlagnahmt und auf andere Höfe verteilt; ein Pferd war jedoch so schwer erkrankt, dass es eingeschläfert werden musste. Das Landratsamt verhängte gegen die Beschuldigten ein unbegrenztes Pferdehalteverbot. Verwaltungsgerichte bescheinigten die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Ferner kam es zur Anklage wegen quälerischer Tiermisshandlung.

Vor Gericht waren vor zwei Wochen zahlreiche Bilder zu sehen, die den erbärmlichen Zustand von 29 Pferden dokumentierten. Hervorstehende Knochen und teils verfaulte Hufe waren die ärgsten äußeren Merkmale. Die Tiere müssen nach übereinstimmender Meinung von Veterinären viele Woche vernachlässigt worden sein.

Der zweite Verhandlungstag unter Leitung von Direktorin Michaela Frauendorfer begann mit dem Versuch, den Prozess abzukürzen. Staatsanwältin Jennifer Jäger deutete an, dass die Beschuldigten, sollten sie sich einsichtig zeigen, mit relativ milden Strafen rechnen dürften. Die Rede war von Arbeitsauflagen unterschiedlicher Höhe. Aufgrund ihrer familiären Vorgeschichte und ihres Alters (23 und 22) kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

In einer halbstündigen Pause hatten die Beschuldigten Gelegenheit, mit ihrem Rechtsbeistand zu klären, ob sie die Brücke, die geschlagen worden war, nutzen sollten. Doch beide lehnten ab, so dass die Richterin die Vernehmung einer Reihe von Zeugen in Angriff nahm.

Expertin aus München unterstützte Schwandorfer Behörde

Unter ihnen war mit Dr. Elke Spengler-Wieber auch eine Mitarbeiterin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München. Die Veterinär-Oberrätin sagte, aufgrund des außergewöhnlichen Falls, sei sie aus Schwandorf gebeten worden, fachliche Unterstützung zu leisten. Sie habe der Bitte entsprochen und sei an dem Tag, an dem die Pferde beschlagnahmt wurden, mit vor Ort gewesen.

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In einem längeren Vortrag schilderte die Expertin Pferd für Pferd ihre Einschätzung der Dinge. Der Tenor: Der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere sei teils extrem schlecht gewesen. Und weil ihnen jede Möglichkeit gefehlt habe, sich artgerecht zu bewegen, hätten sich starke Verhaltensauffälligkeiten entwickelt – wie zum Beispiel Hufschlagen gegen die Wände der Boxen, in denen die Tiere abgestellt waren.

Dem Pony Carlo konnten sich selbst erfahrene Kräfte nicht nähern, weil sie „mit den Hinterbeinen begrüßt“ worden seien. Die Aggressivität erklärte Spengler-Wieber damit, dass das Pony „seine Umwelt nicht mehr richtig wahrnehmen konnte“.

Trageapparate waren „teils nicht mehr erkennbar“

Mangels Platz und weil es versäumt worden sei, die Boxen regelmäßig zu entmisten, sei es den Tieren unmöglich gemacht worden, ihrem Liegebedürfnis nachzukommen, sagte die Veterinärin. Am schlimmsten wirkte sich die mangelhafte Hygiene ihren Worten zufolge auf die Hufe aus. Die Trageapparate seien teils nicht mehr erkennbar gewesen. Die Pferde hätten dadurch erhebliche Schmerzen erlitten. Auch der Mangel an Futter habe Qualen verursacht. Der Magen-Darm-Trakt der Tiere sei geschädigt worden.

Die Beschuldigten nahmen die Schilderungen ohne Anzeichen von Betroffenheit zur Kenntnis. Im weiteren Verlauf sollte die Frage geklärt werden, ob die Geschwister wirklich alleine für die Zustände auf dem Hof verantwortlich waren – oder ob weitere Personen eine Rolle spielten.

Plötzlich gibt es eine angeblich Mitschuldige

Tatsächlich bestätigte ein Polizeibeamter, er habe eine junge Frau ermittelt, die sich im Zuge der Befragungen als mögliche Mitbeschuldigte entpuppt habe. Vor Gericht machte die heute in Vilshofen lebende, angebliche Pferdebesitzerin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Bei einem weiteren Zeugen, der ebenfalls am Pferdehof mitgeholfen haben soll, handelte es sich um einen Ausländer mit ungenügenden Deutschkenntnissen. Die Richterin verzichtete daher auf eine Vernehmung und sagte zu, beim nächsten Mal werde ein Dolmetscher anwesend sein. Ob das hilft, bleibt fraglich. Der Mann sagte, er leide nach einer Gehirnerschütterung unter Gedächtnislücken. Ein Arzt habe das bescheinigt.

Chance für die Geschwiester – oder unnötige Kosten?

Termine für eine Fortsetzung waren bereits festgezurrt, da mehrten sich plötzlich die Anzeichen, der Prozess könnte relativ rasch zu Ende gehen. Zur Findung des Strafmaßes fragte die Richterin die finanziellen Verhältnisse der Beschuldigten ab.

Nach einer weiteren Pause wartete Rechtsanwalt Corey Weber jedoch mit der Aussage auf, er benötige „nur noch zwei Zeugen“. Darunter sei ein Arzt, der die vorgelegten Bilder „ganz anders“ beurteile als die vernommenen Veterinäre.

Frauendorfer versuchte, Weber zum Einlenken zu bewegen, indem sie darauf hinwies, dass die Kosten des Verfahrens weiter in die Höhe getrieben würden – eventuell zum Nachteil seiner Mandantin. Weber zeigte sich unbeeindruckt. Die Auswertung der Bilder sei bisher „stark tendenziell“ gewesen. Bis zum nächsten Termin (6. Februar) will er einen Beweisantrag stellen.