Vorwurf Tiermisshandlung: Pferdehalter stehen wieder vor Schwandorfer Gericht

Wegen „quälerischer Tiermisshandlung in 29 tateinheitlichen Fällen“ muss sich seit Mittwoch ein junges Geschwisterpaar vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Dabei wurden Dutzende Bilder vorgelegt, die den erbärmlichen Zustand der Pferde belegen sollen, die das Landratsamt Schwandorf im Mai 2023 beschlagnahmte.
Zur Erinnerung: Das Veterinäramt war 2023 darüber informiert worden, dass Pferdehalter, die bereits wiederholt gegen den Tierschutz verstoßen hätten, auf eine Hofstelle im Burglengenfelder Umland ziehen würden. Die Folge waren im April und Mai desselben Jahres mehrere Kontrollen, bei denen sich die Befürchtungen bestätigten.
Nach Abtransport und Pflege folgte Verkauf
Nachdem eine Aufforderung, die schlimmsten Missstände binnen einer Woche zu beseitigen, nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatte, beschloss das Landratsamt, die Tiere abzutransportieren und auf drei geeignete Höfe zu verteilen. Ein Tier war so stark mitgenommen, dass es in einer Klinik eingeschläfert werden musste. Alle anderen sollten wieder aufgepäppelt und dann verkauft werden, um entstandene Kosten zu begleichen.
Die mutmaßlichen Pferdebesitzer wurden mit einem dauerhaften Halteverbot belegt. Eine Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht Regensburg im Oktober 2023 zurück. Im Sommer 2025 sollte das beschuldigte Geschwisterpaar, eine 23-jährige Frau und ihr um ein Jahr jüngerer Bruder, dann die strafrechtlichen Konsequenzen seines Handelns zu spüren bekommen.
Der Prozess hatte schon begonnen, da erkannte der Bruder, dass es für ihn wohl doch besser wäre, sich einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen zu lassen. Anders als seine Schwester hatte er bis dahin auf einen Rechtsbeistand verzichtet. Die Verhandlung wurde ausgesetzt. Am Mittwoch dieser Woche war ein kompletter Neustart erforderlich.
Bewegungsmangel habe zu „erheblichen Leiden“ geführt
Unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Michaela Frauendorfer verlas Staatsanwältin Jennifer Jäger dieselbe Anklageschrift, die schon im Juli 2025 zu hören gewesen war. Darin heißt es unter anderem: Die 29 Pferde seien in Einzelboxen gehalten worden und hätten wochenlang keine Möglichkeit gehabt, sich artgerecht zu bewegen. Dies habe zu „erheblichen Leiden“ geführt, die sich in Verhaltensauffälligkeiten wie Boxenschlagen sowie Erkrankungen wie Muskelschwund und Infektionen der Hufe geäußert hätten.
Keinem der Tiere habe ausreichend trockene Liegefläche zur Verfügung gestanden, sagte die Staatsanwältin. Alle Boxen seien über einen längeren Zeitraum nicht ausgemistet worden. In einigen habe Verletzungsgefahr bestanden.
Die angeschuldigte Frau, die als Beruf „angehende Pferdefachwirtin“ angab, machte zu den Vorwürfen keine Angaben. Ihr Bruder bestritt, überhaupt je Pferdehalter gewesen zu sein. Seine Funktion als Teileigentümer der Hofstelle habe sich auf Hausmeistertätigkeiten beschränkt. Rund 20 Pferde habe man vom früheren Anwesen der Schwester umgesiedelt, der Rest sei etwas später hinzugekommen. Woher genau, wisse er nicht, sagte der 22-Jährige. Ziel seiner Schwester sei es gewesen, eine Zucht aufzubauen.
Veterinärinnen sagten aus
Die Veterinärinnen des Landratsamts gaben übereinstimmend an, dass sie bei ihren Kontrollen den Eindruck gewannen, dass die Geschwister gemeinsam die Halterfunktion erfüllten, also auch der junge Mann mitverantwortlich sei.
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Es folgte eine Präsentation zahlreicher Fotos, die beweisen sollen, in welch schlechtem Zustand die Tierärztinnen die Pferde vorfanden. Neben Haltungsschäden und klaren Anzeichen mangelhafter Ernährung stachen vor allem entzündete, ja teils zerstörte Huf-Strukturen ins Auge.
Trotzdem sollen die Angeklagten nach MZ-Informationen die Ansicht vertreten, alles sei halb so schlimm gewesen. Das Landratsamt habe überreagiert und zu wenig Spielraum gegeben, auf die Forderungen zu reagieren. Der Prozess wird am 28. Januar fortgesetzt.