Dauerstreit um Nittenauer Naturfriedhof: Bringt 2026 die Entscheidung?

Von Cornelia Lorenz · 12. Januar 2026 um 15:00

Seit 2021 sorgt der Konflikt um den Naturfriedhof in Nittenau für Ärger und Ratlosigkeit – und ein Ende der Vertragsstreitigkeiten zwischen der Stadt und der Schlosswald GmbH scheint nicht in Sicht. Wird es 2026 endlich eine Lösung geben? Die Mittelbayerische hat bei den Beteiligten nachgefragt.

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Für Außenstehende ist es schwer nachzuvollziehen, was genau das Problem ist. Offiziell war es im März 2021 zum großen Knall gekommen. Aus dem Nittenauer Rathaus erhielt Jürgen Kölbl, Geschäftsführer der Schlosswald GmbH, damals die Mitteilung, dass man den Vertrag mit ihm kündigen wolle. Die Stadt ist seit 2015 offiziell Trägerin des Naturfriedhofs, mit der Schlosswald GmbH hatte sie dafür einen Dienstleistungsvertrag geschlossen.

Ungereimtheiten festgestellt

Aus Sicht der Verwaltung wurde die Kündigung des Vertrags nötig, als der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) routinemäßig die Jahresrechnungen 2014 bis 2018 der Stadt Nittenau überprüfte – und in diesem Rahmen auch den Dienstleistungsvertrag mit der Schlosswald GmbH unter die Lupe nahm.

Das Ergebnis dieser Überprüfung sorgte im Rathaus für einige Aufregung: Der Prüfungsverband habe Ungereimtheiten im Vertrag festgestellt und unter anderem die fehlende Ausschreibung im Vorfeld und die Gebührenkalkulation moniert, hieß es damals.

Jürgen Kölbl, Geschäftsführer der Schlosswald GmbH, ist weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. - Foto: Cornelia Lorenz

Aufgrund der Vertragskündigung durch die Stadt können auf dem Gelände nahe Stefling seitdem keine neuen Grabstellen mehr vergeben werden. Beisetzungen finden nur noch auf Plätzen statt, die bereits vor der Kündigung reserviert wurden.

Versuche der beiden Streitparteien, sich außergerichtlich zu einigen, waren bislang nicht von Erfolg gekrönt. Stadt und Schlosswald GmbH warten immer noch auf einen Termin für die Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht Regensburg. Hier geht es unter anderem um eine Zahlungsklage Kölbls gegen die Stadt Nittenau.

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Im dortigen Rathaus ist man angesichts der verfahrenen Situation und der Tatsache, dass noch kein Verhandlungstermin in Sicht ist, zunehmend frustriert. „Ich fühle mich ein wenig ausgeliefert; wir haben keine Möglichkeit,das Ganze zu beschleunigen, was absolut nicht zufriedenstellend ist“, sagt Bürgermeister Benjamin Boml (FW).

Für viele Bürger nach wie vor ein wichtiges Thema

Aus seiner Sicht liegt das Hauptproblem darin, dass es bisher keinen vergleichbaren Fall gebe, auf den man sich beim Verwaltungsgericht stützen könnte. „Es ist wohl deutlich komplexer als andere Fälle“, sagt er. Allerdings sei es auch keine Lösung, die Sache einfach auszusitzen, denn der Naturfriedhof sei für viele Bürger nach wie vor ein wichtiges Thema, so Boml. Das stelle er immer wieder bei verschiedenen Veranstaltungen fest, bei denen er auf den Friedhof angesprochen werde. Allerdings könne er im Moment nicht mehr tun, als regelmäßig beim Verwaltungsgericht nachzufragen, ob es mittlerweile einen Verhandlungstermin gebe.

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Auf Nachfrage der Mittelbayerischen hieß es von Seiten des Verwaltungsgerichts, dass bislang noch kein Termin feststehe. Doch warum ist das so? Eine Gerichtssprecherin erklärte die lange Wartezeit auf die Hauptverhandlung mit einem Personalwechsel und der Komplexität des Verfahrens. Der Fall bleibe aber nicht liegen. Allerdings gebe es am Verwaltungsgericht Regensburg auch noch weitere, ähnlich komplexe Verfahren und Eilverfahren, die man abhandeln müsse.

Kollegen sind „bestrebt“, es anzupacken

Kann man nun zumindest 2026 mit einem Verhandlungstermin in Sachen Naturfriedhof rechnen? „Die Kollegen sind bestrebt, es im kommenden Jahr anzupacken“, so die Sprecherin Ende 2025. Auch Kölbl wünscht sich dringend einen zeitnahen Verhandlungstermin. Er kann sich – so wie die Stadt Nittenau auch – aber auch eine außergerichtliche Einigung vorstellen. „Sollte die Stadt Nittenau weiterhin an einer vergleichsweisen Erledigung interessiert sein, sehen wir weiterhin einem Vergleichsangebot entgegen", so Kölbl.