Niederlage für Pferdehalter aus dem Städtedreieck auf (fast) ganzer Linie vor Gericht

Von Thomas Rieke · 4. Oktober 2023 um 15:00

Mit Eilanträgen waren sie schon gescheitert, nun haben eine junge Frau und ihr Bruder, denen das Landratsamt Schwandorf im Mai dieses Jahres 29 Pferde weggenommen hat, auch im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg eine Niederlage kassiert.

All ihre Klagen, acht an der Zahl, wurden in der Sache vollumfänglichen abgewiesen, bestätigt der Vizepräsident des VG, Markus Eichenseher. Lediglich die Gebühren, welche die Behörde mit ihren Bescheiden verknüpft hatte, wurden in sechs Fällen als fehlerhaft eingestuft, sie müssen also nach unten korrigiert werden.

Wie berichtet, sah sich das Landratsamt im Mai auf einem Pferdehof im Stadtgebiet von Burglengenfeld zu einer groß angelegten Aktion veranlasst. Mehrere Kontrollen hatten laut Behörde ergeben, dass die dort untergebrachten 29 Rösser schon über längere Zeit nicht artgerecht gehalten worden seien. Deren Zustand sei besorgniserregend gewesen. Und weil die Halter mehrfachen Aufforderungen, die Fehler abzustellen, nicht nachgekommen seien, wurden die Pferde beschlagnahmt, abtransportiert und auf andere Hofstellen zur Pflege verteilt.

Landratsamt ordnete den Verkauf der Pferde an

Im August legte die Kreisverwaltung nach, sprach gegen die bisherigen Eigentümer ein unbefristetes Halte- und Betreuungsverbot aus und ordnete den Verkauf der Pferde an, von denen zwischenzeitlich eines eingeschläfert worden ist. Mit den Einnahmen will das Landratsamt die Kosten, die durch die anderweitige Unterbringung entstanden sind, begleichen. Gegen die Entscheidungen versuchten sich die bisherige Tierhalterin, eine junge Frau aus dem Kreis Straubing-Bogen, und ihr Bruder zu wehren.

Unterstützt wurden sie dabei von ihrer Mutter. Eilanträge wurden vom Gericht jedoch abgewiesen. Mit den Klagen gegen die Bescheide des Landratsamts setzte sich am Montag die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Andreas Fischer in öffentlicher Sitzung auseinander.

Halter versuchten, Zustände auf ihrem Hof herunterzuspielen

Dabei war schnell erkennbar, wo die Kläger ihre Chance witterten. Zum einen versuchten sie, die Zustände, die auf ihrem Hof in Burglengenfeld geherrscht haben sollen, herunterzuspielen. Man habe sich sehr wohl um die Tiere gekümmert. Zum anderen glaubten sie, belegen zu können, dass das Landratsamt mit der Beschlagnahmung vorschnell agiert habe. Immerhin sei ein Bescheid, in dem die Behörde auf die Beseitigung von Missständen drängte, falsch adressiert gewesen und deshalb verspätet eingetroffen. Am Tag, als die Veterinäre die Pferde abtransportieren ließen, sei man mithin überrumpelt worden.

Ferner bestritt der Bruder der Klägerin, überhaupt je Pferdehalter gewesen zu sein. Er habe die Schwester bei der Arbeit nur unterstützt. Die Mutter präsentierte überdies als Zeugin die Besitzerin eines Pferdehofs, die bereit wäre, die beschlagnahmten Tiere aufzunehmen. Daher sollte das Landratsamt die Pferde schnellstmöglich wieder herausgeben. Durch einen Verkauf entstünde, so die Mutter der Klägerin, ein hoher Schaden. Über Jahre habe man sich bemüht, Zuchtlinien zu beschaffen, um die Pferdehaltung gewerblich zu betreiben.

Gericht vertraute auf die Fachkompetenz der Veterinäre

Nach kurzer Debatte entschied das Gericht, die Zeugin nicht zu hören. Es sei nämlich unerheblich, ob die Kläger eine Unterbringung der Tiere anbieten könnten, wenn in anderer Sache, das Halte- und Betreuungsverbot betreffend, gegen sie entschieden werde. Im Übrigen wurde mehrfach betont, dass das Gericht auf die Fachkompetenz der Veterinäre vertraue.

Zwei Tage nach der Sitzung gab das Gericht den Tenor seiner Urteile bekannt. Die tierschutzrechtlichen Anordnungen des Landratsamts wurden allesamt als korrekt bestätigt, ebenso die Anordnung von Zwangsgeldern, mit denen die Herausgabe der Tierpässe durchgesetzt werden sollte. Die Klage auf Herausgabe der Tiere wurde abgewiesen. Die Begründungen dazu sind erst in einigen Wochen zu erwarten.

Klägern müssen erhebliche finanzielle Forderungen begleichen

Damit droht den Klägern nicht nur der dauerhafte Verlust ihres Tierbestands, auf sie kommt auch die Begleichung erblicher finanzieller Forderungen zu. Diese umfassen Zwangsgelder ebenso wie Gebühren und die Gerichtskosten. Allein letztere summieren sich auf rund 4500 Euro. Binnen vier Wochen können die Kläger Antrag auf Berufung stellen. Außerdem laufen noch Verfahren, in denen es um das Baurecht geht.

Für die Sitzung am Montag hatten sich die Vertreter des Landratsamtes gut gerüstet (v. r.): Abteilungsleiterin Viktoria Schmalhofer, Verwaltungsamtsrat Walter Duschinger, Veterinäroberrätin Birgit Brandl und Veterinärrätin Nadine Schieder. Foto: Thomas Rieke