Nach Skandal: Schwandorfer Behörde pocht auf Verbote für Pferdehalter

Von Thomas Rieke · 4. September 2023 um 12:20

Zum Pferdeskandal in Burglengenfeld gibt es jede Menge Neuigkeiten. Das Landratsamt Schwandorf, das im Mai 29 Rösser wegen angeblich schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Gewahrsam nahm, denkt nicht mehr an eine Rückgabe. Vielmehr will die Behörde gegen die bisherigen Besitzer ein dauerhaftes Halte- und Betreuungsverbot durchsetzen.

Außerdem soll durch den Verkauf von Pferden die Unterbringung und Pflege an anderer Stelle finanziert werden. Gegen beides gibt es heftige Gegenwehr.

Wie berichtet, sah sich die Kreisverwaltung Mitte Mai auf einem Anwesen im Stadtgebiet von Burglengenfeld zu einer Rettungsaktion gezwungen. 29 Pferde sollen dort so stark vernachlässigt worden sein, dass ihre Gesundheit akut gefährdet gewesen sei.

Weil mehrere Beanstandungen durch Veterinäre nach Behördenangaben nicht fruchteten, wurden die Tiere abtransportiert und in anderen Betrieben außerhalb des Landkreises untergebracht – auf Kosten der bisherigen Halter, bei denen es sich um ein junges Geschwisterpaar aus dem Kreis Straubing-Bogen handelt.

Schon mehrfach vor Gericht gescheitert

Mehrfach haben die Halter mittlerweile per Eilanträgen versucht, die Rückgabe der Pferde zu erzwingen; zweimal sind sie vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg gescheitert, zuletzt Mitte Juli. Eine Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ebenfalls erfolglos.

Laut VG-Sprecherin Martina Förg begründete die zuständige Kammer ihren Beschluss damit, dass es den Antragstellern zuzumuten sei, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Für Anfang Oktober sei eine mündliche Verhandlung angesetzt. Ferner sei es den Haltern nicht gelungen, glaubhaft zu machen, dass sie künftig tierschutzkonforme Bedingungen gewährleisten könnten.

Im Oktober gibt es eine Gerichtsverhandlung

Dies ist nach Informationen unserer Zeitung auch der Grund, weshalb das Landratsamt seinen Kurs noch einmal verschärft hat. War im Mai noch in Aussicht gestellt worden, die Pferde würden zurückgegeben, sobald die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen seien, so ordnete die Behörde am 14. August ein unbefristetes Tierhalte- und Betreuungsverbot an. Es bezieht sich auch auf den Fall, dass die Tiere künftig durch Dritte, aber im Namen der bisherigen Halter, gepflegt würden. Auch dagegen gibt es Klagen. Die vierte Kammer des VG will über sie in der erwähnten Sitzung Anfang Oktober entscheiden.

Für die Antragsteller nahm auf Anfrage deren Mutter Stellung. In einem Telefonat beteuerte sie, man habe mittlerweile sehr wohl einen Ort gefunden, wo die Pferde vorschriftsmäßig gehütet werden könnten. Dass das Landratsamt trotzdem die Herausgabe verweigere, sei ein Skandal. Mit dem geplanten Verkauf von Tieren werde der Tatbestand der Enteignung erfüllt. „Und sowas darf doch nicht sein“, so die Mutter.

Ein Pferd wurde vor wenigen Wochen eingeschläfert

Eine Rückführung der kompletten Herde wäre allerdings ohnehin nicht mehr möglich. Eine Stute musste Anfang August eingeschläfert werden. Zwei Tierkliniken hatten unabhängig voneinander festgestellt, dass das Pferd an einer unheilbaren, schmerzhaften Krankheit litt. Sterbehilfe sei der beste Weg, waren sich die Experten einig. Das geht aus Unterlagen hervor, die der Redaktion vorliegen.

Die Stute wurde am 2.August zur pathologischen Untersuchung an die Klinik der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) München gebracht. Die Halterin unterstellte in einem Antrag an das VG den Ärzten eine Fehldiagnose – und forderte die Herausgabe der Überreste des Kadavers, um die Begutachtung verifizieren zu lassen.

Das Gericht lehnte dies nach Rücksprache mit der LMU ab. Privatpersonen könnten einen solchen Anspruch nicht geltend machen, hieß es, im Gegenteil, gesetzliche Bestimmungen würden dies verbieten. Im Übrigen seien die sichergestellten Proben ausreichend, um das geforderte Zweitgutachten zu erstellen.

Als wäre all dies nicht genug, gibt es auch eine baurechtliche Auseinandersetzung. Wie berichtet, haben die Pferdehalter im Dezember vergangenen Jahres im Stadtgebiet von Burglengenfeld eine Hofstelle erworben, um dort einen Neustart hinzulegen. Schon an ihrem bisherigen Standort im Kreis Straubing-Bogen hatten sie mit den Behörden massive Schwierigkeiten gehabt, hieß es. Mit ihrem Umzug ins Städtedreieck wollten sie offenbar einer Wegnahme der Tiere zuvorkommen.

Genehmigung für die neuen Pferdeboxen fehlte

Der Neuanfang scheint jedoch von vornherein falsch eingefädelt worden zu sein. Wie das Landratsamt Schwandorf auf Anfrage bestätigte, hat die zuständige Abteilung der Behörde die neu errichteten Pferdeboxen als Schwarzbauten eingestuft. Die Ställe, die in zwei Reihen situiert sind, haben eine Länge von rund 50 Meter. Die Breite der Anlage beläuft sich auf zirka 12 Meter. Dafür, so die Auffassung der Kreisverwaltung, hätte eine baurechtliche Genehmigung eingeholt werden müssen.

Weil dies nicht erfolgt sei, sei schon Anfang Mai, also bereits vor der Tierschutzaktion, ein Baustopp verfügt worden. Ob das Landratsamt auf einen Rückbau drängt, wollte ein Sprecher mit Hinweis auf das laufende Verfahren weder bestätigen, noch dementieren.

Ungeachtet dessen treiben die Eigentümer der Hofstelle in Burglengenfeld am Wohngebäude Umbauten voran. Der Bauausschuss des Stadtrats hatte dafür noch vor der Sommerpause das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mehrere mit Schutt gefüllte Container zeugen vom Fortschritt der Arbeiten.