29 Pferde weggenommen: Halter scheitern mit Eilanträgen vor Gericht – vorerst

Von Thomas Rieke · 6. Juli 2023 um 11:00

Rund vier Wochen, nachdem sich zwei junge Pferdehalter aus dem Landkreis Straubing-Bogen gegen die behördlich angeordnete Wegnahme ihrer 29 Tiere von einem Gehöft im Städtedreieck zu wehren versucht hatten, hat das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg über ihre Eilanträge entschieden.

Laut stellvertretender VG-Sprecherin Martina Förg hat die zuständige vierte Kammer mit Beschlüssen vom 23. Juni die Anträge, die sich auch gegen die anderweitige pflegliche Unterbringung der Pferde richtete, abgelehnt. Doch die Tierhalter geben sich nicht geschlagen und haben längst neue Pläne entwickelt.

Undurchsichtige Eigentumsverhältnisse

Wie berichtet, hat das Landratsamt Schwandorf am 15.Mai eine von langer Hand vorbereitete „Tierschutzaktion“ durchgeführt. Dabei wurden nicht weniger als 29 Pferde, deren Gesundheit die Veterinäre akut bedroht sahen, abtransportiert. Die Rösser, die nach neuesten Informationen nicht alle Eigentum der in die Kritik geratenen Halter sind, befanden sich seit wenigen Monaten auf dem Gelände eines Anwesens im Stadtgebiet Burglengenfeld. Nach Angaben der Behörden hatten sie viel zu wenig Auslauf. Amtsärzte diagnostizierten erhebliche gesundheitlichen Probleme wie Muskelschwund und Versteifung der Sehnen. Auch sonst seien die Tiere nur unzureichend versorgt worden, und in ihren Boxen habe teils erhebliche Verletzungsgefahr bestanden.

Die Tierhalter, zwei Geschwister, jedoch verurteilten die Aktion, die vom Landratsamt sogar angekündigt worden war, als völlig unangemessen. Ab Juli, so stellten sie in Aussicht, würden sie auf ihrem Hof über deutlich mehr Flächen verfügen, so dass das Auslaufproblem gelöst sei. Auch sonst gelobten sie Besserung. Wenn sie erst einmal auch auf dem, Pferdehof wohnten, ließe sich die Pflege einfacher gewährleisten. Die Maßnahme der Behörde versuchten sie per Eilanträge zu kippen.

Das Landratsamt Schwandorf sah sich im Mai zu einer nicht alltäglichen Tierschutzaktion veranlasst. Lesen Sie dazu: Nach Pferde-Drama in Burglengenfeld: Halter in Erklärungsnot

Gelungen ist das nicht. Zwar dauerte die Prüfung des Sachverhalts mehrere Wochen. Doch dann kam die zuständigen Kammer laut VG-Sprecherin Förg zu der Überzeugung, dass zur fraglichen Zeit die Voraussetzungen für die Fortnahme und anderweitige Unterbringung der Pferde erfüllt gewesen seien. Die Kammer folgte den amtstierärztlichen Beurteilungen zum Zustand der Haltungseinrichtungen und der Pferde und beurteilte auch die Ermessensentscheidung der Behörde als „rechtsfehlerfrei“.

Über die Klagen, welche darüber hinaus gegen die Fortnahme der Tiere sowie „sonstigen tierschutzrechtlichen Anordnungen“ eingereicht wurden, ist noch nicht entschieden, berichtet Förg. Möglicherweise ist das aber auch nicht mehr nötig.

„Anderweitige Unterbringung“ organisiert

Denn: Die Tierhalter haben, wie sie auf Anfrage bestätigten, für die Pferde mittlerweile eine anderweitige Unterbringung organisiert. Und die müsste, so ihre Überzeugung, auch einer Prüfung durch die Amtsärzte standhalten. Das Landratsamt erhielt am Dienstag davon über einen Anwalt Kenntnis. Die Behörde wurde aufgefordert, die Tiere umgehend zurückzugeben. Nach Informationen der MZ wird das aber nicht von heute auf morgen erfolgen. Die Kreisverwaltung möchte sich erst vergewissern, dass den Pferden nicht erneut Unheil droht. Behördensprecher Manuel Lischka spricht von einem weiteren Rechtsverfahren, das sich anbahne. Details könne er dazu keine nennen.

Auf dem Gehöft, auf dem die Tiere bis Mai nicht artgerecht gehalten wurden, stellt sich die Lage weitgehend unverändert dar. Wie die städtische Pressereferentin Ulrike Pelikan-Roßmann auf Anfrage aber berichtet, liegt der Verwaltung ein Antrag der Hofbesitzer vor. Ziel sei es, das Dachgeschoss des Wohnhauses auszubauen.

Ziel ist ein Sondergebiet Pferdehaltung

Ferner sei angekündigt worden, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehaltung“ auf den Weg bringen zu wollen. Die Stadt habe allerdings bestimmte Forderungen gestellt, betont Pelikan-Roßmann. Aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse müssten die Antragsteller diverse Belege einreichen, wie Sachkundenachweise, tierschutzrechtliche Erlaubnis und Ähnliches.