Beschlagnahmte Pferde aus Burglengenfeld fressen Geld wie Heu

Nicht weniger als 29 Rösser hat das Veterinäramt Schwandorf im Mai auf einem Pferdehof im Stadtgebiet von Burglengenfeld beschlagnahmt. Nun wurde erstmals bekannt, welche Kosten für die Unterbringung und Pflege der Vierbeiner an anderer Stelle bisher aufgelaufen sind.
Der Landkreis Schwandorf hat nach eigenen Angaben bis 26. Oktober rund 117.000 Euro dafür ausgegeben – und die Summe dürfte für jeden weiteren Monat um einen fünfstelligen Betrag wachsen. Zur Sprache kam das Thema dieser Tage im Kreisausschuss. Denn das Geld, das der Landkreis heuer für sogenannte Ersatzvornahmen des Veterinäramts zur Verfügung gestellt hatte, war auf 50.000Euro begrenzt. Die Mittel mussten also deutlich aufgestockt werden.
Auch Rinder und Hunde wurden gerettet
Allein die Wegnahme inklusive Unterbringung der Tiere vom erwähnten Burglengenfelder Hof kostete bisher mehr als das Doppelte als im Etat vorgesehen war. Darüber hinaus hat es in 2023, so bestätigte Behördensprecher Hans Prechtl, weitere umfangreiche Tierschutzaktionen gegeben. Einmal ging es um Rinder, ein andermal um Hunde. Die Behandlung von Tieren nach kleineren Wegnahmen sei ebenfalls teils sehr aufwendig, also kostenintensiv gewesen.
Die Kreisverwaltung versucht zwar, so wurde betont, die Auslagen von den früheren Haltern wieder einzutreiben. Doch weil gegen die behördlichen Anordnungen Rechtsmittel eingereicht worden seien und sich die Verfahren teils sehr lange hinziehen würden, sei der Kreis gezwungen, weiter in Vorausleistung zu gehen und die Mittel deutlich aufzustocken.
Die Pferdehalter haben gegen das Landratsamt zahlreiche Klagen eingereicht. Anfang Oktober kam es zur Hauptverhandlungen. Lesen Sie dazu: Niederlage für Pferdehalter aus dem Städtedreieck auf (fast) ganzer Linie vor Gericht
Bestes Beispiel dafür ist der „Fall Burglengenfeld“. Zu den zahlreichen Entscheidungen, die das Veterinäramt seit Mai getroffen hat, zählt nicht nur ein dauerhaftes Tierhalte- und Betreuungsverbot für die bisherigen Halter, sondern auch eine Anordnung zur Veräußerung der Pferde, von denen eines schon vor Monaten wegen einer unheilbaren Krankheit eingeschläfert werden musste.
Mit dem Erlös aus dem Verkauf der verbliebenen Tiere sollen, so weit wie möglich, die Unterhaltskosten auf den von der Behörde ausgewählten Hofstellen finanziert werden. Doch die Halter, ein jüngeres Geschwisterpaar aus dem Landkreis Straubing-Bogen, haben durch Klagen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg versucht, die Entscheidungen zu kippen.
Kläger haben noch Zeit, Zulassung der Berufung zu beantragen
Anfang Oktober (MZ berichtete) gab es dazu eine Hauptverhandlung. Wenig später stand fest, dass die zuständige Kammer des VG voll auf die Kompetenz des Veterinäramts vertraut. Wegen der Komplexität der Angelegenheit sollte es bis 8. November dauern, bis die Urteile zugestellt werden konnten. Das heißt, die Kläger haben noch eine Weile Zeit, Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Ob sie dies tun werden oder doch eher dazu neigen, die Urteile zu akzeptieren, steht noch nicht fest.
Die Mutter der Pferdehalter erklärte auf Anfrage, man sei gerade dabei, mit einem Anwalt zu klären, welcher Weg der richtige sei. Man sei aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Landratsamt „nicht rechtmäßig gehandelt hat“. Im Übrigen habe die Behörde bis heute keinen Nachweis für die Kosten der Pferdeunterbringung in genannter Höhe vorgelegt.
Ausschuss genehmigt Ausgaben von 180.000 Euro
Sicher ist indes, dass das Landratsamt mit dem angekündigten Verkauf der Tiere erst starten kann, wenn das vorliegende Urteil Rechtskraft erlangt hat. Solange dies nicht der Fall ist, muss der Landkreis weiter in die eigene Kasse greifen. Jeden Monat steigen die Ausgaben um eine fünfstellige Summe.
Fallübergreifend hat der Ausschuss des Kreistags 180.000 Euro an überplanmäßigen Ausgaben für Ersatzvornahmen genehmigt. Die Frage, ob es einfach oder schwierig werden wird, die Pferde zu veräußern, wollte Pressesprecher Prechtl mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht beantworten.
Im Mai spitzte sich die Situation zu
Wie berichtet, war den Haltern vorgeworfen worden, sie hätten sich auf ihrer neuen Hofstelle in Burglengenfeld, wie zuvor schon im Kreis Straubing-Bogen, unzureichend um ihren Bestand gekümmert. Durch mangelnden Auslauf habe der Bewegungsapparat der Tiere schwer gelitten. Die Halter versicherten, sie würden Flächen anpachten, um künftig mehr Auslauf gewährleisten zu können. Doch letztlich war der Gesundheitszustand der Tiere nach Einschätzung der Veterinäre im Mai schon so bedenklich, dass an der Rettungsaktion kein Weg vorbei geführt habe.
Pakt mit dem Tierheim in Schwandorf
Die Kosten für die Unterbringung von Tieren nach Wegnahmen sind laut Landratsamt sehr unterschiedlich. Genaue Zahlen nennt die Behörde nicht.
Für Hunde, Katzen und Kleintiere wurde eine Vereinbarung mit dem Tierheim in Schwandorf getroffen. Demnach gibt es feste Tagessätze. Hinzu kommen etwaige Behandlungskosten. Für Pferde, Rinder und Exoten gestaltet sich die Unterbringung schwieriger. Hier muss eine geeignete Möglichkeit erst gefunden werden. Dann wird mit dem Einstellbetrieb ein Vertrag abgeschlossen und ein „angemessener Preis“ ausgehandelt, berichtet Pressesprecher Hans Prechtl.