Vor Gericht: Zwei Heranwachsende sollen bei Burglengenfeld 29 Pferde vernachlässigt haben

Von Thomas Rieke · 3. Juli 2025 um 11:00

Rund zwei Jahre, nachdem sich das Landratsamt gezwungen sah, auf einem Pferdehof im Stadtgebiet von Burglengenfeld 29 Pferde zu beschlagnahmen, gibt es vor dem Schwandorfer Amtsgericht ein längeres Nachspiel. Eine 23-jährige Frau und ihr zwei Jahre jüngerer Bruder haben sich seit Mittwoch wegen quälerischer Tiermisshandlung zu verantworten. Wegen der Fülle der Vorwürfe und weil zahlreiche Zeugen gehört werden sollen, wurden drei Verhandlungstage angesetzt.

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Zur Erinnerung: Bei Kontrollen am besagten Pferdehof hatten Veterinäre nach Behördenangaben festgestellt, dass die Tiere offenbar schon über einen längeren Zeitraum nicht artgerecht gehalten worden waren. Der Zustand der Pferde war „besorgniserregend“, hieß es.

Einsatz dauerte den ganzen Tag

Nachdem die Verantwortlichen mehrfachen Aufforderungen, die Fehler abzustellen, nicht nachgekommen seien, setzte das Landratsamt eine Frist: Sollten bis 15. Mai 2023 nicht die protokollierten Missstände beseitigt sein, würden die Tiere beschlagnahmt. Dies wurde den Haltern so auch angekündigt.

Der schriftliche Bescheid erreichte die Hauptbeschuldigte allerdings erst zwei Tage, nachdem Mitarbeiter des Veterinäramts, unterstützt vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Polizei, zur Tat geschritten waren.

Nach MZ-Informationen spielten sich damals dramatische Szenen ab. Bis das Gros der Tiere verladen war, soll es rund zwölf Stunden gedauert haben. Zwei Pferde waren transportunfähig.

Versuche, Bescheide anzufechten, scheiterten

In der Folge setzten die Pferdehalter, unterstützt von ihrer Mutter, alle Hebel in Bewegung, um die Rückgabe der Tiere zu erzwingen. Doch ihre Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht (VG) Regensburg abgeschmettert. Damit nicht genug: Die Kreisverwaltung legte nach und sprach ein unbefristetes Halte- und Betreuungsverbot aus. Außerdem ordnete das Landratsamt den Verkauf der Pferde an, um die Ausgaben für die anderweitige Unterbringung und Pflege zu finanzieren.

Auch dagegen setzten sich die Pferdehofbetreiber zur Wehr. Im Oktober 2023 mussten sie allerdings zur Kenntnis nehmen, dass das VG Regensburg in so gut wie allen Punkten das Vorgehen des Landratsamts als korrekt einstufte. Alle Klagen, acht an der Zahl, wurden abgewiesen. Auch der Gang vor den Verwaltungsgerichtshof und vor das Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos.

Verhandlungsauftakt mit Verspätung

Nun also die nächste Auseinandersetzung, diesmal eine strafrechtliche vor dem Amtsgericht. Am Mittwoch, 11 Uhr, hätte die Verhandlung unter Vorsitz von Direktorin Michaela Frauendorfer beginnen sollen. Tatsächlich gab es eine mehrstündige Verspätung, weil sich vorangegangener Prozess verzögerte. Erschwert wurde der Einstieg auch durch ein technisches Problem. Für mehrere Stunden gab es keinen Zugang zu bestimmten EDV-Systemen.

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Staatsanwältin Lindner verlas die Anklageschrift. Darin heißt es unter anderem: „Die starke Einschränkung des Bewegungsbedarfs (...) führte bei den Tieren zu erheblichen Leiden, die sich in Verhaltensauffälligkeiten zeigten.“ Keinem Pferd habe eine ausreichend, trockene Liegefläche zur Verfügung gestanden, alle Boxen seien über längere Zeit nicht ausgemistet worden. In 13 Boxen sei nur stark verschmutztes Trinkwasser zur Verfügung gestanden.

Die Veterinäre, die für den nächsten Verhandlungstag am 11. Juli geladen sind, dürften dies untermauern. Umso wichtiger könnte es sein, welche Bedeutung einer bestimmten Aussage der Hauptbeschuldigten beigemessen wird: Sie erklärte der Richterin, im fraglichen Zeitraum zwei Helfer beschäftigt zu haben, die sich um die Pferde hätten kümmern sollen. Wenn dies der Wahrheit entspreche, könnte die junge Frau aus dem Schneider sein, hieß es. Falls sie der Richterin aber einen Bären aufbinden wollte, wäre dies „richtig schlecht“ für sie.

Landshuter Anwalt kritisiert das Landratsamt

Die 23-Jährige wird durch den Landshuter Rechtsanwalt Corey Weber vertreten. Er bewertete die verspätete Zustellung des Bescheids als „Verstoß gegen das Verwaltungsrecht“. Es sei bedenklich, wenn sich eine deutsche Behörde nicht an die Spielregeln halte. Die Räumungsaktion des Landratsamt sei zu früh erfolgt, man habe offenbar gar nicht gewollt, dass die Pferdehalter fristgerecht ihren Verpflichtungen nachkommen konnten.

Der zuständige Beamte verwies indes auf eine mündliche Anordnung, die bereits am 8. Mai erfolgt sei, und den Umstand, dass die Tiere erheblich gelitten hätten. Außerdem erinnerte er an die Vorgeschichte der Angeschuldigten. Schon im Landkreis Straubing-Bogen seien sie durch massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen. Aktuell seien sie dabei, im Raum Deggendorf einen Pferdehof aufzubauen, obwohl ihnen Tierhaltung untersagt sei.