Eisernen Steg gerammt: Unfallfahrer lehnt Vergleich mit Stadt Neunburg ab

Der Auffahrunfall am Eisernen Steg und seine Folgen beschäftigten die Stadt Neunburg nunmehr seit sechs Jahren. Zuletzt hatte es Hoffnungen gegeben, dass das Verfahren bald zu einem Ende kommen könnte. Diese Annahme hat sich nun wieder zerschlagen.
Wie Neunburgs Bürgermeister Martin Birner (CSU) in der jüngsten Stadtratssitzung informierte, hat der Unfallverursacher den vom Gericht unterbreiteten Vergleich abgelehnt. Damit geht die gerichtliche Auseinandersetzung weiter.
Am 14. April 2020 hatte der Fahrer eines Bulldogs mit Tieflader, auf dem sich ein Kettenbagger befand, die Brücke über die Konrad-Adenauer-Straße gerammt. Der Eiserne Steg wurde dabei so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass er wegen Einsturzgefahr teilweise abgebrochen werden musste. Direkt daneben wurde ein provisorischer Steg errichtet, um die fußläufige Verbindung von der Altstadt zur Grundschule in der Ledererstraße zu gewährleisten.
Stadt ist vom Verhalten der Gegenseite enttäuscht
Der entstandene Schaden beläuft sich nach derzeitigem Stand auf knapp zwei Millionen Euro. Er stellt laut Bürgermeister „eine erhebliche Belastung für die Stadt und letztlich für die Bürger dar“.
Um ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen, führt die Stadt ein Klageverfahren vor dem Landgericht Amberg. Das Landgericht hatte, um den mittlerweile seit Jahren andauernden Rechtsstreit zu beenden, den beteiligten Parteien Ende Oktober 2025 einen umfassenden Vergleichsvorschlag unterbreitet.
„Die Stadt zeigte sich – trotz erheblicher finanzieller Einbußen – kompromissbereit und war grundsätzlich bereit, diesen Vergleich mitzutragen, um das Verfahren zügig abzuschließen und weitere Kosten zu vermeiden“, erläuterte Bürgermeister Birner in der Stadtratssitzung.
Es gab weder ein Gesprächsangebot noch eine Erklärung, geschweige denn eine Entschuldigung für einen Schaden in Millionenhöhe.Martin Birner, Neunburgs Bürgermeister über das Verhalten des Unfallverursachers
Die Gegenseite habe nun aber den Vergleich abgelehnt. Damit habe sie sich bewusst, so Birner, gegen eine einvernehmliche Lösung entschieden und eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf genommen. „Wir sind absolut enttäuscht“, brachte der Rathauschef die Stimmung der Stadt auf den Punkt. Besonders ärgerlich und in der öffentlichen Wahrnehmung nicht nachvollziehbar sei, dass sich der Verursacher des Schadens bis heute in keiner Weise persönlich bei der Stadt Neunburg gemeldet habe, meinte Birner. „Es gab weder ein Gesprächsangebot noch eine Erklärung, geschweige denn eine Entschuldigung für einen Schaden in Millionenhöhe“, so das Stadtoberhaupt. Dieses Verhalten werde der Stadt Neunburg und ihren Bürgern nicht gerecht und sei kritisch zu betrachten.
Die Ansprüche werden entschlossen verfolgt
Gleichzeitig laufen der Stadt weiterhin erhebliche Folgekosten auf, insbesondere durch die notwendige Vorhaltung des Behelfsstegs. „Diese zusätzlichen Belastungen werden durch das Verhalten der Gegenseite weiter verschärft“, erklärte der Bürgermeister.
Der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt habe vor diesem Hintergrund empfohlen, das Klageverfahren konsequent fortzuführen. Dies beinhalte die Beantragung der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Amberg sowie eine erneute Klageerweiterung, um die inzwischen zusätzlich entstandenen Kosten geltend zu machen.
Die Stadt Neunburg macht mit diesem Vorgehen deutlich, dass sie bereit ist, ihre berechtigten Ansprüche entschlossen zu verfolgen.Martin Birner verteidigt die Fortsetzung des Klageverfahrens nach der Ablehnung des gerichtlichen Vergleichs
„Die Stadt Neunburg macht mit diesem Vorgehen deutlich, dass sie bereit ist, ihre berechtigten Ansprüche entschlossen zu verfolgen und die finanziellen Interessen der Bürgerschaft zu schützen“, betonte Birner. Der Rathauschef machte deutlich, dass bisher alle Gutachten und Gegengutachten in dem Gerichtsverfahren positiv für die Stadt Neunburg ausgegangen seien.
Auch FW-Fraktionsvorsitzender Martin Scharf fand es schade, dass der Vergleich von der Gegenseite nicht angenommen wurde. Er hoffe, dass zeitnah eine Verhandlung angesetzt werde. Allerdings müsse man sich auch bewusst sein, dass der Unfallverursacher gegen ein Urteil Widerspruch einlegen könne und der Gerichtsstreit dann noch länger dauere.
Unabhängig vom Abschluss des Gerichtsverfahrens plant die Stadt aktuell einen Ersatzneubau des Eisernen Stegs. Diese Überquerung soll vier Meter breit werden – also fast doppelt so breit wie der alte Steg. Die Durchfahrtshöhe soll knapp fünf Meter – und damit auch höher als jetzt – sein.
FW-Stadtrat Walter Drexler wollte wissen, ob die Planung weitergehe. Birner erklärte, dass es das Okay vom Freistaat gebe, dass man auch ohne Abschluss des Gerichtsverfahrens bauen könne. Die Förderung werde später mit einer möglichen Zahlung des Unfallverursachers an die Stadt verrechnet.