Verhandlung ausgesetzt – Angeklagter (60) aus Landkreis Schwandorf weilte im Ausland

Von Jan Lange · 5. Februar 2026 um 15:00

Dass ein Angeklagter nicht vor Gericht erscheint, kommt immer wieder mal vor. Meistens sind sie erkrankt – und die Verhandlung wird verschoben. Auch am Mittwoch war am Landgericht Amberg der Angeklagte nicht anwesend. Sein Fehlen hinterließ viele fragende Gesichter bei seinem Pflichtverteidiger und der Richterin.

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Immer wieder versuchte Verteidiger Dr. Gunther Haberl seinen Mandanten zu erreichen – ohne Erfolg. Und so blieb der Platz neben ihm auch nach neun Uhr leer. Eigentlich sollte zu diesem Zeitpunkt die Verhandlung gegen den 60-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis beginnen.

Raten wurden irgendwann nicht mehr bezahlt

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Holger Bluhm, warf dem Angeklagten vor, mit mehreren Firmen Finanzierungsverträge – für einen Schubboden-Trockner, eine PV-Anlage und einen BMW – abgeschlossen und später die Raten nicht mehr bezahlt zu haben. Einen Teil der Raten habe er abgezahlt, aber irgendwann fehlte ihm das Geld, und er geriet in Zahlungsrückstand.

Für seine Taten musste sich der Mann im vergangenen Jahr bereits vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Richterin Kathrin Heitzer hatte den Angeklagten damals zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann sollte jeden Monat 150 Euro an Schadenswiedergutmachung zahlen.

Nun sollten die Taten am Landgericht Amberg erneut verhandelt werden, denn der Angeklagte hatte Rechtsmittel nach der Verhandlung in Schwandorf eingelegt. Die Summe, die er sich durch seinen Betrug erschlichen haben und die eingezogen werden sollte, sei zu hoch bemessen gewesen, begründete Haberl den Widerspruch seines Mandanten gegen das Urteil.

In der Zeit hätten wir es wahrscheinlich schon verhandelt.Oberstaatsanwalt Holger Bluhm über die zeitaufwendigen Versuche, den Angeklagten zu erreichen

Schon bei der Verhandlung am Amtsgericht hatten die Vertreter des Leasing-Unternehmens nicht genau gewusst, welche Summe noch offen sei. Erst nach Rückfrage im Unternehmen hatte sich ein Betrag ergeben, der um einiges geringer war als die in der Anklageschrift aufgeführte Schadenssumme.

Auch Richterin Jacqueline Sachse versuchte den Angeklagten telefonisch zu erreichen. „In der Zeit hätten wir es wahrscheinlich schon verhandelt“, sagte Oberstaatsanwalt Holger Bluhm mit Blick auf die mehrfachen und zeitraubenden Versuche, den Angeklagten zu erreichen.

Nach mehreren Versuchen, ihn zu erreichen – Angeklagter meldete sich bei Gericht

Letztlich war der Mann doch noch am Telefon – er hatte sich selbst bei Gericht gemeldet. Zuvor war die Polizei involviert worden. Sie habe eine Streife zur Wohnadresse des Mannes geschickt, um ihn gegebenenfalls zum Landgericht zu bringen. Dies war aber nicht nötig, da die Beamten den 60-Jährigen telefonisch erreichen konnten und ihm dringend rieten, sich bei Gericht zu melden.

Verteidiger Haberl redete im Richterzimmer am Telefon auf seinen Mandanten ein. Richterin und Staatsanwalt konnten sich angesichts der Versuche ein Schmunzeln nicht verkneifen. Trotz Zuraten – ebenso vonseiten des Gerichtes – erschien der Angeklagte aber nicht im Landgericht. Das lag auch daran, dass der Mann sich nach eigener Aussage gerade im Ausland befand. Am 4. Dezember 2025 habe er seinen Hauptwohnsitz nach Irland abgemeldet, wo er sich momentan auch aufhalte. Er komme alle vier bis sechs Wochen nach Deutschland, sagte er der Richterin. Das erklärte auch, dass er immer wieder mal vor Ort gesehen wurde.

Von dem Verhandlungstermin habe er keine Kenntnis gehabt, begründete der Angeklagte sein Fehlen. Die Ladung wurde dem Angeklagten laut Gericht am 23. Januar per Niederlegung im Briefkasten zugestellt. Das sei schon etwas kurzfristig gewesen, meinte Richterin Sachse beiläufig.

Zeuge musste unverrichteter Dinge wieder gehen

Um 9.50 Uhr musste die Richterin deshalb feststellen, dass der Angeklagte nicht vor Gericht erschienen sei und dass Zweifel an der ordnungsgemäßen Ladung bestünden. So blieb der Richterin nichts anders übrig, als die Hauptverhandlung auszusetzen. Ein neuer Termin werde nun von Amts wegen bestimmt.

Auch ein Bekannter des Angeklagten, der in den Betrug eingebunden war und in einem eigenen Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde, musste unverrichteter Dinge wieder abziehen und konnte nicht als Zeuge aussagen.

Laut Polizei gibt es inzwischen weitere Betrugsvorwürfe gegen den Angeklagten.

Angeklagte mit Wohnsitz im Ausland können einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, der beispielsweise eine gerichtliche Ladung für ihn entgegennimmt. Ein solcher Bevollmächtigter ist dann selbst verantwortlich, dem Angeklagten das Schreiben zukommen zu lassen.