Nach Vorfall in Schwandorf: Gericht wartet vergeblich auf Angeklagten im Berufungsprozess

Von Friedrich Gluth · 4. August 2024 um 19:00

Vor dem Landgericht Amberg sollte sich im Berufungsverfahren ein syrischer Staatsangehöriger für uneidliche Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung in zwei Fällen verantworten. Doch der Mann erschien nicht vor Gericht, und so wurde die Berufung verworfen.

Was war geschehen? Am 18.Februar 2021 soll ein syrischer Staatsangehöriger in Schwandorf auf einen Landsmann eingeschlagen haben. Außerdem trat er laut Staatsanwaltschaft auf den zu Boden Gefallenen mit den Füßen ein und traf ihn dabei am ganzen Körper. Dann beleidigte er sein Opfer auch noch.

Im Oktober 2021 musste er sich dafür vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. In dem Prozess wurde ein ebenfalls aus Syrien stammender Verwandter des Täters als Zeuge vernommen. Dieser sagte, dass er sich noch an den Tag der Tat erinnere. Er sei damals in seiner Wohnung in Schwandorf gewesen. Gegen 19 Uhr habe ihn sein Verwandter angerufen habe, und er sei zu ihm gefahren. Die Fahrt habe ungefähr zehn Minuten gedauert. Zusammen seien sie dann zu einem Lokal gefahren, in dem der Täter ein etwa 20-minütiges Vorstellungsgespräch geführt habe. Gegen 20 Uhr seien sie zurück in seine Wohnung gefahren, so der Zeuge.

Richter schenken der Aussage keinen Glauben

Doch das Gericht glaubte den Ausführungen des Zeugen nicht und wertete sie als Versuch, seinen Verwandten vor der Strafverfolgung zu bewahren. Dieser wurde vom Amtsgericht mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten belegt, ging aber gegen das Urteil in Berufung. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Amberg wurde der damalige Zeuge erneut vernommen. Er machte die gleichen Angaben wie zuvor, die ihm aber auch vom Landgericht Amberg nicht abgenommen wurden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass sie wieder nur dazu dienen sollten, dem Täter ein Alibi zu verschaffen um ihn vor Strafe zu schützen.

Nun musste sich auch der Zeuge vor Gericht verantworten und wurde vom Amtsgericht Schwandorf wegen uneidlicher Falschaussage in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Dagegen gingen sowohl der Zeuge als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Die wichtigste Person fehlte bei der Verhandlung

Am Freitag erschienen zum Prozessbeginn vor der dreiköpfigen Strafkammer des Landgerichts Amberg unter Leitung des Richters Holger Bluhm Staatsanwalt Frank Gaßmann, Verteidiger Robert Hankowetz, Dolmetscherin Gorgos Sihan und als Gutachter Landgerichtsarzt Reiner Miedel – nicht jedoch der Angeklagte.

Der Verteidiger übergab dem Gericht eine tags zuvor ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für seinen Mandanten für den Zeitraum vom 1. bis 9. August 2024, die er in der vergangenen Nacht erhalten habe. Ebenso überreichte er ein Schreiben des Angeklagten, das am Morgen sein Büro erreicht habe. Darin hieß es, er sei krank und könne nicht mit der Bahn fahren. Außerdem sagte Hankowetz, dass er ein Rechtsgespräch unter den Beteiligten habe vorschlagen wollen, was unter den vorliegenden Voraussetzungen aber nicht möglich sei.

Staatsanwalt Gaßmann stellte klar, dass für ihn weder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch das Schreiben eine ausreichende Entschuldigung darstelle. Daraufhin regte der Verteidiger an, seinem Mandanten eine Woche Zeit zu geben, um eine Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Liege diese dann nicht vor, könnten rechtliche Schritte, eingeleitet werden.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung verkündete Richter Bluhm, dass das Verfahren nicht ausgesetzt, sondern die Berufung des Angeklagten verworfen werde. Der Angeklagte habe gegen das Urteil des Amtsgerichts wegen uneidlicher Falschaussage Berufung eingelegt. Heute aber sei er ohne ausreichenden Grund nicht zur Verhandlung erschienen. Damit lägen die Voraussetzungen vor, die Berufung zu verwerfen. Die Kosten habe der Angeklagte zu tragen. Das Urteil der Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig.