Junge Schläger schwänzten Termin vor dem Schwandorfer Amtsgericht

Von Josef Schaller · 25. Juni 2024 um 17:00

Vor dem Amtsgericht Schwandorf sollten sich am Dienstagvormittag drei Jugendliche wegen des versuchten Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Zwei der Beschuldigten blieben der Verhandlung jedoch unentschuldigt fern.

Da die Richterin und Direktorin am Amtsgericht, Michaela Frauendorfer, das Verfahren gegen die drei gemeinsam handelnden Heranwachsenden nicht trennen wollte, setzte sie die Verhandlung bis auf weiteres aus und ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Sitzungshaftbefehl gegen die beiden nicht erschienenen Angeklagten an.

Polizeibeamte klingelten vergeblich

Nach deren Fernbleiben wurde die Schwandorfer Polizei beauftragt, die beiden Schwandorfer zu ermitteln und der Verhandlung zuzuführen. Beide konnten jedoch an ihrem Wohnort nicht angetroffen werden. Das Haus des einen Beschuldigten mache laut Mitteilung der Polizei einen verlassenen Eindruck. Trotz mehrfachen Klingelns habe niemand geöffnet.

Beim anderen hätten Nachbarn beobachtet, dass im Dezember ein Kleintransporter vorgefahren und die Wohnung ausgeräumt worden sei. Angeblich soll der junge Mann umgezogen sein und aktuell in der Schweiz leben. Ummeldungen liegen nach Kenntnis des Gerichts aber nicht vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb Sitzungshaftbefehle für die beiden abgängigen Angeklagten.

Zur Tat am 17. Dezember 2022

Zum konkreten Tatvorwurf: Am frühen Morgen des 17. Dezembers 2022 sollen die drei Jugendlichen den Geschädigten auf dem Heimweg von einer Schwandorfer Gaststätte verfolgt und ihn schließlich festgehalten, geschlagen und seine Taschen nach Geld und Wertgegenständen durchsucht haben. Einer der Angeschuldigten versuchte, in die Hosen- und Jackentaschen des Geschädigten zu greifen, was ihm jedoch nicht gelang, da sich dieser zur Wehr setzte und den Angreifer wegstieß. Daraufhin wurde das Opfer mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen, zu Boden gebracht und getreten.

Während der Mann von einem der Angreifer festgehalten worden sei, hätten die beiden anderen seine Taschen durchsucht, so der Vorwurf in der Anklageschrift. Während des gesamten Geschehens sei der Geschädigte mehrfach aufgefordert worden, Geld herauszugeben.

Opfer nicht unerheblich verletzt

Als ein Zeuge lautstark die Angreifer dazu animierte, aufzuhören, ließen sie von ihrem Opfer ab. Der Geschädigte erlitt durch die Schläge ins Gesicht und durch Tritte nicht unerhebliche Verletzungen. Den Angeschuldigten sei bewusst gewesen, das von ihrem Vorgehen eine besondere Gefährlichkeit ausging, da dabei die Verteidigungsmöglichkeiten des Geschädigten erheblich eingeschränkt gewesen seien, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.