Katalysatoren aus Wackersdorfer Firma gestohlen: Angeklagter zieht Berufung zurück

Wegen des Diebstahls von Katalysatoren im Wert von über 46 000 Euro aus der Lagerhalle einer Wackersdorfer Firma waren im November 2024 zwei Mitarbeiter des Betriebs vom Amtsgericht Schwandorf zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Am Mittwoch musste sich nun auch das Landgericht Amberg mit dem Fall beschäftigen.
Denn während sein Kumpan den Urteilsspruch in erster Instanz akzeptiert hatte, wählte der zweite Mitarbeiter, ein 42-jähriger Schwandorfer, den Weg der Berufung. Beide hatten in erster Instanz die Tat abgestritten. Und auch bei der Berufungsverhandlung am Landgericht beteuerte der 42-Jährige bis zuletzt seine Unschuld.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Norbert Rötzer, wies Richterin Jacqueline Sachse darauf hin, dass die Verurteilung seines Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten lediglich aufgrund von Indizien geschehen sei. Es hätten keinerlei Beweise vorgelegen. Sein Mandant habe weder ein Motiv gehabt, noch seien Hinweise beim E-Mail-Verkehr oder in Chats festgestellt worden. Auch Geldprobleme habe der Angeklagte nicht gehabt. „Warum sollte er also wegen ein paar tausend Euro seinen Job riskieren?“, so der Anwalt.
Täter wurden von Überwachungskamera gefilmt
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Katalysatoren, die in zwei Gitterboxen in einem abgesperrten Bereich der Lagehalle aufbewahrt wurden, am 17. März 2023 zwischen 18.44 und 18.53 Uhr entwendet worden sein.
Eine sichergestellte Videoaufnahme aus der Lagerhalle zeigt, dass sich die beiden Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in der Halle aufhielten. Ebenfalls zu sehen ist, wie der 42-Jährige den Zugang zum besagten Lagerbereich aufsperrte und mit seinem Stapler zwei Gitterboxen mit Katalysatoren in den offenen Hallenbereich stellte. Darüber hinaus ist auf dem Video zu erkennen, wie sein Komplize diese Boxen, ebenfalls mit einem Stapler, abtransportierte. Dass er die Ware anschließend in einem schwer einsehbaren Bereich vor der Lagehalle abgestellt hat, um sie abzutransportieren, ist auf dem Video nicht dokumentiert.
Der Angeklagte, der Zugang zum Schlüssel für den Lagerbereich hatte, bestätigte zwar den Inhalt der Videoaufnahmen, gab aber zu Protokoll, er könne nicht sagen, wo sein Kollege die Boxen hingefahren habe. Es gebe mehrere Gründe, die Gitterboxen mit den Katalysatoren aus dem Lager zu holen, so zum Beispiel, um ein Referenzgewicht zwischen zwei Gitterboxen zu erstellen.
Ein leitender Mitarbeiter, der als Zeuge geladen war, bestätigte diese Aussage allerdings nicht. Der einzige Grund, die Boxen aus dem Lager zu holen, sei, wenn sie in den Versand gingen. Für den besagten Tag habe aber kein entsprechender Auftrag vorgelegen. Auch einen Auftrag für ein neuerliches Wiegen der Boxen habe es nicht gegeben. Dass Anfang des Jahres Videokameras installiert wurden, hätten die Mitarbeiter nicht gewusst. Die Maßnahme sei getroffen worden, weil es schon vorher ähnliche Vorfälle gegeben habe, so der Zeuge.
Diebstahl gemeinsam geplant
Womit der Angeklagte und sein Verteidiger nicht rechneten, war schließlich ein Geständnis des Komplizen, der nicht in Berufung gegangen und diesmal als Zeuge geladen worden war. In seiner Aussage bezichtigte er den ehemaligen Arbeitskollegen, der in Berufung gegangen war, der Mittäterschaft. Beide hätten den Tatentschluss gemeinsam gefasst und den besagten Abend als idealen Zeitpunkt ausgewählt, so seine Kernaussage.
Der Zeuge erklärte, dass er sowohl das Rausfahren der Gitterboxen aus der Halle als auch das Abstellen vor der Halle, das Einladen in einen Lieferwagen, den Abtransport und den Verkauf an einen Schrotthändler selbst erledigt habe. Der 42-jährige Angeklagte habe aber in der Halle Schmiere gestanden. Zudem habe dieser von ihm 3000 Euro aus dem Verkauf der Katalysatoren erhalten. Trotzdem blieb der Angeklagte bei seinem Standpunkt, mit der Tat nichts zu tun zu haben.
Verteidiger Norbert Rötzer blieb nichts anderes übrig, als seinen Mandanten in einer Sitzungspause davon zu überzeugen, dass es nach den Aussagen seines Komplizen nur noch die Möglichkeit gebe, die Berufung zurückzunehmen – was schließlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auch erfolgte.