Wegen Spielsucht geklaut – Schwandorfer kommt nach Geständnis mit blauem Auge davon

Wegen Diebstahls in drei Fällen und Betrug ist ein 57-jähriger Schwandorfer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hat bei seinen Raubzügen im Anwesen eines Bekannten Gegenstände im Wert von deutlich über 20.000 Euro erbeutet und damit seine Spielsucht finanziert.
Staatsanwältin Silvia Schatz legte dem Angeklagten, einem 57-Jährigen aus Schwandorf, mehrere Diebstähle und außerdem noch Betrug zur Last. In der Zeit zwischen Herbst 2023 und dem 17. August 2024 sei er mindestens drei Mal unberechtigt mit einem ihm vom Hauseigentümer überlassenen Schlüssel in dessen Anwesen eingedrungen und habe dort verschiedene Gegenstände entwendet, lautete der Vorwurf.
Teure Pedelecs erbeutet
Im einzelnen handelte es sich laut Schatz um eine von Roger Hodgson von der Band Supertramp gespielte zwölfsaitige Gitarre im Wert von 5000 Euro, ein Pedelec im Wert von 5000 Euro, dessen Diebstahlsicherung er gewaltsam durchtrennte, ein Saxophon der Marke Selmer im Wert von 6000 Euro, zwei Bändchen-Mikrofone im Wert von jeweils 2400 Euro, eine Stihl-Motorsäge, ein Akkuschrauber-Set und ein orangefarbenes Pedelec im Wert von 5000 Euro. Das orange E-Bike habe der 57-Jährige für 2650 Euro an einen Dritten verkauft und die Summe in bar erhalten, was die Staatsanwältin als Betrug bewertete.
Der Angeklagte, der zur Verhandlung in Begleitung seines Pflichtverteidigers Gunther Haberl erschienen war, äußerte sich fast schon ausschweifend selbst zur Sache. Er erläuterte, dass er und der von ihm Bestohlene sich schon seit der Schulzeit kennen würden. Nach dem vierten Schuljahr hätten sich ihre Wege getrennt. Als sie sich nach vielen Jahren wieder getroffen hätten, hätten sie sich sehr gut verstanden, und auch mit der Frau des Geschädigten und dessen Sohn habe ein gutes Einvernehmen geherrscht. Der Geschädigte habe ihm eine seiner Wohnungen vermietet und ihm auch einen Schlüssel für sein eigenes Haus gegeben.
Der 57-Jährige gab zu, dass er das Vertrauen seines Freundes ausgenutzt habe, weil er, wie er es ausdrückte, intelligenter sei als der Geschädigte. Von diesem sei er wie ein Familienmitglied behandelt worden und habe von ihm oftmals auch Geschenke erhalten. Der Angeklagte ergänzte, dass er das Saxophon und das Pedelec nach Nürnberg in ein Pfandleihhaus gebracht habe und mit dem erhaltenen Geld in eine Spielhalle gegangen sei. Seit 30 Jahren sei er spielsüchtig, sagte er.
Aufgrund der epischen Breite der Darstellung ermahnten sowohl die Vorsitzende als auch die Staatsanwältin den Angeklagten, auf den Kern zurückzukommen. Nach einer guten Stunde wurde auf Antrag des Verteidigers die Verhandlung für ein Rechtsgespräch unterbrochen, bei dem aber keine Einigung erzielt wurde.
In seinen Aussagen widersprach sich der Beklagte immer wieder, so zum Beispiel in Hinblick auf eine in der Garage des Geschädigten angebrachte Überwachungskamera. Von der Vorsitzenden auf seine widersprüchlichen Ausführungen bei der Polizei und im Prozess hingewiesen, sagte er lediglich: „Ich sage oft einen Schmarrn.“
Einigung im Rechtsgespräch
Der anschließend in den Zeugenstand gerufene Geschädigte schilderte, dass der Angeklagte ihm gegenüber unter Tränen die Diebstähle eingestanden und erklärt habe, dass er sich für sein Handeln schäme. Seinem Rat folgend, sei der 57-Jährige dann zur Polizei gegangen, wo er aber nicht alle Diebstähle zugegeben habe.
Auf Anregung des Gerichts fand dann ein weiteres Rechtsgespräch statt. Nach dieser Verhandlungsrunde teilte die Vorsitzende mit, dass die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung des Verfahrens hinsichtlich des Diebstahls der Gitarre, der Motorsäge, der Bändchen-Mikrofone und des Akkuschrauber-Sets einverstanden sei, wenn der Täter den Diebstahl der beiden Pedelecs und den Betrug an dem Pedelec-Käufer eingestehe. In diesem Falle sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten möglich. Gericht und Verteidigung schlossen sich diesem Vorschlag an.
Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht, wie ein Verweis von Richterin Kathrin Heitzer auf das Bundeszentralregister deutlich machte. Nach ihren Angaben enthält es sieben Einträge für den Angeklagten, unter anderem wegen Beleidigung, Diebstahls, Sachbeschädigung und Betrugs.
Der Angeklagte hat mit seinem Geständnis gerade noch die Kurve erwischt.
Silvia Schatz, Staatsanwältin
In ihrem Plädoyer sagte Staatsanwältin Schatz, dass der Angeklagte auf Veranlassung seines Verteidigers mit seinem Geständnis „gerade noch die Kurve erwischt“ habe. Sein Verhalten stelle einen gewaltigen Vertrauensbruch dar. Rechtsanwalt Haberl erklärte, dass das Geständnis seines Mandanten sehr viel wert sei, und sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus.
Am Ende verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Der Angeklagte hat außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten und sich wegen seiner Spielsucht einer Therapie zu unterziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.