Hat Angeklagte der „Ex“ nachgestellt? Noch kein Urteil am Amtsgericht Schwandorf

Die Liste an Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft war lang, für die sich am Montag eine 48-jährige Frau aus dem östlichen Landkreis beim Amtsgericht Schwandorf verantworten musste. Trotz umfangreicher Beweisaufnahme mit sieben Zeugen konnte die Verhandlung jedoch nicht zum Abschluss gebracht werden.
Eine Hauptzeugin, auf die sowohl Richterin Kathrin Heitzer als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht verzichten wollten, hatte sich kurzfristig krankgemeldet und dem Gericht ein ärztliches Attest zukommen lassen. Am 29. September um 15 Uhr soll das Verfahren jetzt fortgesetzt werden.
Zum Zeitpunkt der Vergehen, die die 48-Jährige begangen haben soll, war sie noch ein Mann, der dann während des Ermittlungsverfahrens das Geschlecht gewechselt hat. Die Angeklagte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im August und September 2023 insgesamt dreimal mit einem Kraftrad angetroffen worden sein, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.
In einem Fall soll sie dabei ihrer ehemaligen Lebensgefährtin nachgestellt haben, obwohl das Landgericht Bayreuth ihr im Rahmen der Führungsaufsicht die strafbewehrte Weisung erteilt hatte, jeglichen Kontakt zu ihr und ihren Eltern zu unterlassen. Im November 2023 soll es einen weiteren Kontaktversuch gegeben haben. Dabei soll sie der Geschädigten mit einer „Kopf ab“-Geste gedroht haben.
Fallmesser in der Schublade gefunden
Des Weiteren soll die 48-Jährige im Juni 2023 zwei Polizeibeamte bezichtigt haben, dass sie bei Ausübung ihres Dienstes gelogen und ihr eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen hätten. Wegen dieser Anzeige sei bei der Staatsanwaltschaft Amberg ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten eingeleitet worden, das aber im Januar 2024 eingestellt wurde.
Bei einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Wohnungsdurchsuchung wegen eines früheren Delikts wurde laut Anklage im November 2023 in einer Schublade auch noch ein Fallmesser vorgefunden worden, das nach dem Waffenrecht als verbotene Waffe eingestuft ist.
Die Angeklagte war nur bereit, in Bezug auf den Messerfund vor Gericht Angaben zu machen. In diesem Zusammenhang autorisierte sie ihren Verteidiger Tim Fischer, eine Erklärung abzugeben. Demnach soll die Angeklagte nach ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr bei der ehrenhaften Entlassung im Jahr 2000 das Messer geschenkt bekommen haben. Sie habe es in einer Schublade aufbewahrt und dann vergessen. Die Angeklagte habe zu keiner Zeit eine Absicht gehabt, das Messer zu benutzen, erklärte der Verteidiger vor Gericht. Zu allen anderen Anklagepunkten wollte sich die Beschuldigte nicht äußern.
Die Eltern der Geschädigten schilderten dem Gericht als Zeugen, wie sich die Nachstellungen nach ihren Beobachtungen zugetragen haben. Am 3. September 2023 wollten nach ihren Angaben Mutter und Tochter, also die ehemalige Lebensgefährtin der Angeklagten, mit ihren Hunden Gassi gehen. Als sie sich im Hof ihres Anwesens aufhielten und ihre Hunde ins Fahrzeug der Tochter laden wollten, sei die Angeklagte mit einem Motorrad an ihnen vorbeigefahren. Anschließend seien sie von ihr verfolgt worden, als sie mit dem Auto unterwegs gewesen waren.
Schrecksekunde beim Gassigehen
Die zweite Begegnung habe sich im November 2023 ereignet, als die Geschädigte mit ihren Hunden spazieren gegangen sei. Dabei soll sich die Angeklagte in einer Entfernung von 100 Meter auf sie zubewegt haben. Sie habe sofort ihre Eltern angerufen. Der Vater habe ihr umgehend zu Hilfe kommen wollen, habe sie aber vor Ort nicht mehr angetroffen, da sie gleich heimgefahren sei.
Auch die beiden von der Angeklagten der Verfolgung Unschuldiger bezichtigten Polizisten waren als Zeugen geladen worden. Von ihnen wollte der Verteidiger wissen, warum sie seine Mandantin vor ihrem Haus einer Kontrolle unterzogen hätten.
Dabei kam es in einem Punkt zu unterschiedlichen Aussagen der Beamten. Ziel sei es gewesen, den Fahrer eines Motorrads zu kontrollieren, der ihnen auf ihrer Streifenfahrt entgegengekommen sei. Diesen hätten sie dann aber aus den Augen verloren. Als sie auf ihrer weiteren Streifenfahrt an dem Anwesen der Beschuldigten vorbeigefahren seien, sei diese in Motorradkleidung und Helm neben ihrem Motorrad vor dem Haus gestanden.
Nun wollte der Verteidiger wissen, warum die Beamten das Anwesen ihrer Mandantin angefahren hätten. Während einer sagte, dass die Adresse zum gewöhnlichen Streifenbereich gehöre, gab der andere zu, gezielt dorthin gefahren zu sein, da durch den Gesamtkontext der Situation ein Verdacht nicht ausgeschlossen werden konnte. Sie hätten gewusst, dass die Angeklagte ein entsprechendes Bike besitze.
Die Angeklagte sei allerdings nur befragt worden. Dabei habe sie angegeben, sie wolle auf einen Freund warten. Zwar habe einer der Beamten überprüft, ob der Auspuff des Bikes warm sei. Doch dies habe die Angeklagte ausdrücklich von sich aus den Polizisten angeboten, um einen möglichen Verdacht von vorneherein zu entkräften. Eine Kontrolle habe aber nicht stattgefunden, wie beiden übereinstimmend zu Protokoll gaben.