Mit Raten überfordert: 59-Jähriger aus dem Kreis Schwandorf wegen Betrugs vor Gericht

Von Jan Lange · 3. Mai 2025 um 15:00

Ein Mann aus dem Landkreisosten hatte mit mehreren Firmen Finanzierungsverträge abgeschlossen. Einen Teil der Raten zahlte er ab, aber irgendwann fehlte ihm das Geld und er geriet in Zahlungsrückstand. Das verleitete ihn zu kriminellen Handlungen, für die er sich am Mittwoch am Amtsgericht Schwandorf verantworten musste.

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Eigentlich war das Blockheizkraftwerk (BHKW) als Altersvorsorge gedacht. Doch nun hat die Anlage einen 59-Jährigen aus dem östlichen Landkreis indirekt vor Gericht gebracht. Am Mittwoch musste er sich wegen Betrugs und Unterschlagung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten.

2019 vereinbarte der Mann laut Anklage mit einem Leasing-Unternehmen einen Mietkaufvertrag, um einen Spanner Schubboden-Trockner zu finanzieren. Der Kaufpreis lag bei 59 381 Euro. Über diesen Preis reichte er laut Staatsanwaltschaft bei der Firma eine Rechnung ein, die aber fingiert war. Der Kauf des Schubboden-Trockners fand nie statt. Gegenüber dem Leasing-Unternehmen bestätigte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft aber, dass der Schubboden-Trockner ordnungsgemäß und funktionsfähig ausgeliefert worden sei.

Die Leasing-Firma überwies deshalb einen Betrag in Höhe von 47 759,28 Euro an den Rechnungssteller, einen Bekannten des Angeklagten. Der 72-jährige Empfänger reichte eine Teilsumme in Höhe von 17 850 Euro an den Angeklagten weiter. Als Grund für die Weiterüberweisung wurde von dem Mann aus dem östlichen Landkreis, so die Anklage, eine falsche Rechnung für Arbeiten ausgestellt, welche er aber nicht ausgeführt hatte.

Am Amtsgericht Schwandorf musste sich der Mann für seine Taten verantworten. - Foto: Jan Lange

Mit dem Geld sollte, so zeigte sich in der Verhandlung, besagtes BHKW mitfinanziert werden. Denn das habe nicht so funktioniert, wie ihm versprochen wurde, meinte der Angeklagte, er habe Geld drauflegen müssen, statt für seine Altersvorsorge etwas ansparen zu können.

Der Bekannte, mit dem der 59-Jährige den Betrug begangen hatte, war in einem eigenen Verfahren rechtskräftig verurteilt worden. Nun musste sich auch der 59-Jährige wegen des vorgetäuschten Kaufs des Schubboden-Trockners vor Gericht verantworten. Staatsanwältin Jennifer Jäger warf ihm Betrug vor. Sie legte ihm noch zwei weitere strafbare Taten vor. So schloss der 59-Jährige mit dem Leasing-Unternehmen, mit dem er den Vertrag über den Schubboden-Trockner vereinbart hatte, auch den Mietkauf einer Photovoltaikanlage für 22 015 Euro ab.

Raten nicht mehr bezahlt

Einige Raten bezahlte er, aber dann sei der Angeklagte in Zahlungsrückstand geraten. Der Mietkaufvertrag wurde ihm gekündigt und er sollte die Anlage an die Leasing-Firma herausgeben. Dem kam der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft nicht nach. Vielmehr ist die PV-Anlage noch immer auf dem Dach seines Hauses montiert und liefert ihm nach wie vor Strom.

Daneben gab es eine zweite Unterschlagung: Mit einem anderen Unternehmen schloss der Angeklagte einen Leasingvertrag für einen BMW X1 – Kaufpreis: knapp 35 000 Euro – ab. Auch in diesem Fall geriet er in Zahlungsrückstand, und auch hier wurde ihm der Vertrag gekündigt. Der Herausgabe des Wagens kam er nicht nach.

Man muss Ihnen zugute halten, dass Sie das erste Mal vor Gericht stehen und auch ein vollumfängliches Geständnis abgelegt haben.

Kathrin Heitzer, Richter am Amtsgericht Schwandorf

Nachdem die Anklage verlesen war, beantragte Pflichtverteidiger Gunther Haberl ein Rechtsgespräch. Man verständigte sich darauf, dem Angeklagten bei einem vollumfänglichen Geständnis eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren zusichern zu können. Als Bewährungsauflage solle eine Schadenswiedergutmachung erfolgen.

In der Folge wurden die Vertreter der Leasing-Unternehmen befragt. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie viel bereits abbezahlt wurde und welche Forderungen offen seien. Auf Anhieb konnte keiner der Firmenvertreter dies genau benennen, sie mussten erst im jeweiligen Unternehmen nachfragen. Wie sich zeigte, hat der 59-Jährige für den Schubboden-Trockner mehr als 13 000 Euro abbezahlt. Die Vertreterin der Leasing-Firma, mit der der Mietkauf für den BMW vereinbart wurde, gab den Zeitwert des Wagens mit rund 8600 Euro an. Damit zeigte sich, dass die Schadenssummen um einiges geringer waren als in der Anklageschrift vorgehalten wurde.

Schadenssummen kleiner

Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Angeklagte, so die Forderung, solle monatlich 200 Euro an Schadenswiedergutmachung zahlen, der BMW eingezogen werden. Von einer zusätzlichen Geldstrafe sah sie in ihrem Plädoyer ab.

In seinem Abschlussworten bat der Angeklagte, den BMW nicht einzuziehen, sondern ihn weiter abbezahlen zu können. Dem Wunsch kam Richterin Kathrin Heitzer nicht nach. Ihr Urteil sah die Einziehung des Wagens vor. Sie hielt sich weitgehend an die Forderung der Staatsanwältin und verurteilte den 59-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte soll jeden Monat 150 Euro an Schadenswiedergutmachung zahlen und dies dem Gericht nachweisen. Von der Einziehung der PV-Anlage hatten aufgrund unangemessenen Aufwands Gericht und Staatsanwaltschaft abgesehen.

Der 59-Jährige erklärte nach der Verhandlung gegenüber der MZ, dass er das Urteil akzeptieren und keine Revision einlegen wolle.