Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Juristen aus dem Landkreis Schwandorf ein

Von Philipp Breu · 23. Januar 2026 um 19:00

Es gleicht einem juristischen Ping-Pong-Spiel. Im Mittelpunkt stehen ein Gastwirt aus dem Landkreis Schwandorf und ein Jurist, der diesen anwaltlich vertreten haben soll. Gegen beide wurde unter anderem wegen Falschaussage ermittelt. Sie sollen beim Prozess des jeweils anderen als Zeugen gelogen haben. Doch nun kam alles anders.

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Um es vorwegzunehmen: die Sache ist kompliziert. Bereits im Mai 2023 hatte sich der Anwalt, der im Landkreis auch als Lokalpolitiker aktiv ist, vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten müssen. Damals wurde ihm der Prozess wegen Parteiverrats gemacht. Konkret soll er in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den besagten Gastwirt neben diesem auch einen Zeugen zur selben Sache anwaltlich vertreten haben. Dies sah das Gericht damals als erwiesen an. Es verurteilte den Juristen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 150 Euro.

Auf die erste Verhandlung folgten viele weitere

Wenige Monate später traf man sich in der Sache erneut vor Gericht. Sowohl der Anwalt aus dem Landkreis Schwandorf als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt. Mit Wirkung: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage im unteren fünfstelligen Bereich eingestellt.

Doch damit war der Fall für die Justizbehörden noch immer nicht erledigt. Beim Prozess gegen den Juristen waren der Staatsanwaltschaft Ungereimtheiten in der Aussage eines Zeugen vor Gericht aufgefallen. Der damals 49-jährige Mann aus dem Landkreis Schwandorf, der als Gastwirt bekannt ist, hatte ausgesagt, dass der Jurist auf der Anklagebank von ihm nicht als Verteidiger beauftragt worden war. Der Staatsanwalt sah darin eine Falschaussage und leitete nach der Verhandlung ein Verfahren gegen den Zeugen ein.

Nach Abschluss der Ermittlungen kam es auch hier zum Prozess am Amtsgericht Schwandorf. Das Ergebnis: Auch der damals 49-Jährige wurde verurteilt. Wohl auch weil er einschlägig vorbestraft war, sollte er für zehn Monate ins Gefängnis. Doch damit war der Verurteilte freilich nicht einverstanden. Er legte Berufung gegen das Schwandorfer Urteil ein.

Nachdem Jurist als Zeuge ausgesagt hatte, wurde Kanzlei durchsucht

Deswegen musste sich das Landgericht Amberg mit dem Fall beschäftigen. Folglich wurde auch der besagte Jurist als Zeuge geladen. In seiner Aussage wiederholte dieser, dass er von dem nun Angeklagten in der Sache lediglich um Akteneinsicht gebeten worden war. Als Anwalt sei er nicht mandatiert gewesen.

Das Landgericht verwarf die Berufung des Gastwirts, doch der ließ nicht locker. Schließlich ging er vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in Revision, mit Erfolg. Die Behörde verwarf das Urteil wegen „mangelnder Beweiswürdigung“ und wies es an eine andere Strafkammer des Landgerichts Amberg zurück. Wie Pressesprecher Uli Hübner nun auf Nachfrage der MZ mitteilt, wurde dieses Verfahren im Hinblick auf ein anderes laufendes Verfahren gegen den Gastwirt nach Paragraph 154 eingestellt.

Doch zurück zum Rechtsanwalt: Nach dessen Einlassung als Zeuge vor dem Landgericht Amberg sah sich die Staatsanwaltschaft Amberg wiederum dazu gezwungen, einen Schritt weiterzugehen. Die Behörde beauftragte die Schwandorfer Polizei, die Kanzlei des Juristen zu durchsuchen. Akten wurden sichergestellt, aus denen hervorgehen sollte, dass der Jurist den Angeklagten sehr wohl anwaltlich vertreten hatte und sich damit der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht hatte. Auch gegen eine Angestellte des Juristen wurde wegen dem gleichen Vorwurf ermittelt.

Verdacht der Falschaussage ließ sich nicht erhärten

Doch nun ist klar: An der ganzen Sache ist nichts dran. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt und dessen Mitarbeiterin eingestellt. Wie Oberstaatsanwalt Carsten Reichel auf Nachfrage der MZ bestätigt, habe sich der Verdacht der Falschaussage nach den durchgeführten Ermittlungen nicht erhärten lassen. „Die im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse sprechen im Gegenteil eher dafür, dass ein Mandatsverhältnis nicht bestand und der Beschuldigte daher keine falsche Aussage tätigte“, so Reichel.

Doch damit nicht genug. Aus den Unterlagen geht offenbar auch hervor, dass das erste Urteil, das gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, unbegründet war. Zu diesem Eindruck kommt zumindest Rechtsanwalt Jörg Jendricke, der die Mitarbeiterin des Juristen vertrat und auch Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist. Letztere wird verständigt, wenn der Verdacht besteht, dass sich ein Jurist während seiner Berufsausübung etwas zu Schulden kommen hat lassen. Wie Jendricke schildert, kenne er den Komplex bereits aus dem ursprünglichen Verfahren gegen den Rechtsanwalt wegen des Vorwurfs der Parteiverrats.

Berufskollege spricht von einem „Justizskandal“

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und die rechtliche Vertretung der Mitarbeiterin des beschuldigten Juristen ließen die Bewertung zu, „dass hier wegen Nichts ein unbändiger Verfolgungseifer bei Staatsanwaltschaft und Gerichten entwickelt worden ist und dass die bei der Staatsanwaltschaft Amberg, dem Amtsgericht Schwandorf und dem Landgericht Amberg mit dem komplexen Fall befassten Volljuristinnen bzw. Volljuristen offenbar keine hinreichenden Kenntnisse über die Abläufe einer Rechtsanwaltskanzlei besitzen“. Dass der besagte Jurist aus dem Landkreis Schwandorf in erster Instanz wegen Parteiverrats verurteilt worden war, bezeichnet Jendricke sogar als „Justizskandal“.

Der beschuldigte Jurist ist natürlich erleichtert, dass das Verfahren wegen Falschaussage gegen ihn eingestellt wurde. Er wirft der Staatsanwaltschaft und den Gerichten zeitgleich eine „schlampige Arbeit“ vor. Dies hätte auch zur Verurteilung wegen Parteiverrats in erster Instanz geführt. „Das Verfahren ist abgeschlossen, das Geld ist weg“, sagt er. Das letzte Wort in dieser Sache ist aber offenbar nicht gesprochen. „Ich werde nun prüfen lassen, ob Schadensersatzanforderungen geltend gemacht werden können“, so der Jurist.