Inhaftierter Gastronom lässt nicht locker: Revision mit Erfolg – weiterer Prozess läuft

Und wieder Mal beschäftigt ein Gastwirt aus dem Landkreis Schwandorf die Justiz. Weil er eine Verurteilung des Amtsgerichts Amberg wegen Betrug, Urkundenfälschung und anderen Delikten nicht akzeptierte, läuft derzeit der Berufungsprozess am Landgericht Amberg. Unterdessen hatte der Mann, der sich derzeit in einem Gefängnis befindet, mit einem weiteren Einspruch in anderer Sache Erfolg. Auch hier muss nun wieder das Amberger Landgericht ran.
Den Behörden ist der Name des Beschuldigten mittlerweile bestens bekannt. Immer wieder beschäftigte er das Gericht, mehrere Haftstrafen akzeptierte er nicht. Das hatte längere Verhandlungen in der jeweils höheren Instanz zur Folge.
Hat der Mann aus dem Landkreis Schwandorf vor Gericht gelogen?
So war es auch am 10. Dezember 2024. Das Landgericht Amberg musste sich mit einem Urteil des Schwandorfer Amtsgerichts vom Juli 2024 beschäftigen. Dort wurde der Gastwirt wegen Falschaussage zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Kammer hatte keinen Zweifel daran, dass der Mann in einer Verhandlung im Mai 2023 als Zeuge gelogen hatte. Damals ging es um ein Verfahren gegen einen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Schwandorf, der sich wegen Parteiverrats verantworten musste. Der Jurist soll zwei Mandanten mit gegenlaufenden Interessen im gleichen Sachverhalt vertreten haben. Er musste damals eine saftige Geldauflage zahlen.
Der Gastwirt hatte in diesem Prozess als Zeuge ausgesagt und beteuert, dass er den Anwalt nicht als Verteidiger beauftragt, sondern diesen lediglich um Akteneinsicht gebeten hatte. Staatsanwalt Fabian Hoffmann sah darin eine Falschaussage und leitete nach der Verhandlung ein Verfahren gegen den Zeugen ein.
Die zehn Monate Haftstrafe, die das Schwandorfer Amtsgericht schließlich gegen den Gastwirt verhängt hat, wollte dieser nicht akzeptieren, weshalb der Fall am Landgericht Amberg neu verhandelt wurde. Doch auch die nächst höhere Instanz kam nach fünf langen Sitzungen zu keiner anderen Einschätzung. Die Berufung wurde am 6. Februar diesen Jahres folglich verworfen.
Der Fall landete beim Bayerischen Obersten Landesgericht
Doch auch das ließ der Gastronom nicht auf sich sitzen. Über seinen Anwalt Marius Hoser legte er Revision ein. Das bedeutet, dass das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft wird, der Sachverhalt an sich wird aber nicht neu verhandelt.
Für die Überprüfung war das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) zuständig. Am Montag vermeldete Anwalt Hoser auf Nachfrage der MZ in dieser Sache Erfolg. Das BayObLG hätte der Revision bereits am 30. Juni 2025 stattgegeben, damit das Urteil des Landgerichts verworfen und zurückverwiesen. Das bestätigte auch Ambergs Landgerichtssprecher Uli Hübner am Dienstag. Das BayObLG sei „mit der Beweiswürdigung“ nicht einverstanden, hieß es.
Das Bayerische Oberste Landesgericht war für eine umfassende Stellungnahme am Dienstag bis Redaktionsschluss nicht mehr zu erreichen. Rechtsanwalt Hoser ließ durchsickern, dass bestimmte Alternativszenarien bei der Urteilsfindung nicht in ausreichendem Maße miteinbezogen worden seien. Damit muss sich das Landgericht Amberg nun wieder mit dem Fall beschäftigen und nochmals von ganz vorne bei der Beweisaufnahme anfangen.
Unterdessen läuft ebenfalls am Landgericht ein weiterer Prozess, bei dem der Gaswirt im Mittelpunkt steht. Es geht um ein Urteil des Amtsgerichts Amberg, das der Beschuldigte ebenfalls angefochten hat.
Zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt
Das AG verurteilte den Mann ebenfalls am 6. Februar diesen Jahres unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Gegen das Urteil hatte aber auch die Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Sie hatte seinerzeit drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert.
Vergangene Woche begann der Berufungsprozess. Eine Einigung hat es laut Landgerichtssprecher Hübner beim Auftakt erwartungsgemäß nicht gegeben. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.