50-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf ficht Haftstrafen an

Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf ist Anfang Februar am gleichen Tag sowohl von der Berufungskammer am Landgericht als auch vom Schöffengericht Amberg zu Haftstrafen verurteilt worden. Jedoch sind die Fälle noch nicht erledigt. Der Mann hat Rechtsmittel eingelegt, wie das Landgericht Amberg und die Staatsanwaltschaft bestätigen.
Der 50-Jährige, der als Gastwirt bekannt ist, war vor dem Amberger Schöffengericht unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Beamtenbeleidigung verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann schuldig und verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Gegen das Urteil hat dieser Berufung eingelegt. Das habe auch die Staatsanwaltschaft getan. Dies bestätigte der stellvertretende Pressesprecher und Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler. Der Verteidiger des 50-jährigen Mannes hatte lediglich die Beleidigung als nachweisbar angesehen und eine Haftstrafe von fünf Monaten gefordert. Das Schöffengericht war mit seinem Urteil leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und sechs Monate gefordert hatte, geblieben.
Weiter legte der Anwalt des 50-Jährigen gegen das Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Amberg Revision ein, wie Uli Hübner, Pressesprecher des Landgerichts, auf Nachfrage bestätigte. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Peter Hollweck verwarf im Februar die Berufung des 50-Jährigen gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwandorf. Der Angeklagte war in einem Prozess gegen einen Rechtsanwalt aus dem raum Schwandorf als Zeuge aufgetreten und verneinte, den Juristen mandatiert zu haben. Es folgte ein Anklage wegen uneidlicher Falschaussage. Der 50-Jährige wurde schuldig gesprochen und zu zehn Monaten Haft verurteilt. Im Revisionsverfahren werden ausschließlich Rechtsfragen geklärt, nicht der Sachverhalt. In diesem Fall ist das Oberlandesgericht Nürnberg zuständig.
Erneuten Ermittlungen sieht sich auch der Schwandorfer Rechtsanwalt ausgesetzt. Er steht im Verdacht, im Berufungsverfahren gegen den 50-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht Amberg als Zeuge falsche Angaben gemacht zu haben.