50-Jährigen aus dem Kreis Schwandorf droht lange Haft: Zwei Gerichte verurteilen ihn am gleichen Tag

Von Mittelbayerische Zeitung · 7. Februar 2025 um 19:00

Ein 50-Jähriger aus dem Kreis Schwandorf beschäftigte seit Wochen die Justiz. Vor dem Landgericht Amberg musste er sich wegen einer Falschaussage verantworten, am Amtsgericht Amberg saß er unter anderem wegen Betrugs auf der Anklagebank. Am Donnerstag wurden beide Prozesse binnen weniger Stunden beendet.

Während der erste Prozess erwartungsgemäß mit dem Urteil endete, war mit einer Entscheidung in der zweiten Verhandlung anfangs nicht zu rechnen.

Beim Berufungsprozess wegen uneidlicher Falschaussage am Landgericht Amberg war am Donnerstag bereits der fünfte Verhandlungstag angesetzt. Nachdem der vorherige Prozesstag mit den Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers geendet hatte, stand nur noch das Urteil aus.

Richter verwirft Berufung des Angeklagten

Richter Peter Hollweck verwarf die Berufung des 50-Jährigen gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwandorf. Dort war der Angeklagte, der sich wegen eines anderen Vergehens seit dem 15. Oktober 2024 in der JVA Amberg in Untersuchungshaft befindet, im Juli 2024 wegen uneidlicher Falschaussage schuldig gesprochen und zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die damalige Entscheidung sei „vollkommen richtig und zutreffend“, so die Einschätzung des Richters und der beiden Schöffen. Es gebe keinerlei Zweifel, so Hollweck, dass der Angeklagte einen Anwalt aus dem Landkreis Schwandorf nicht nur um Akteneinsicht gebeten, sondern diesen auch mit einem Mandat ausgestattet hat.

Als der Anwalt sich später vor Gericht wegen Parteiverrats verantworten musste, hatte der 50-Jährige ausgesagt, dass der Jurist kein Mandat von ihm erhalten habe. Die Justizbehörden ermittelten daraufhin wegen uneidlicher Falschaussage.

„Vielzahl von Indizien“ erhärteten Vorwurf

Aus Sicht des Richters gebe es eine „Vielzahl von Indizien“, die den Vorwurf erhärteten. So sei in mehreren Schreiben oder Gesprächen von „meinem Anwalt“ die Rede, so Hollweck. Darüber hinaus habe der Anwalt mehrere gerichtliche Ladungen widerspruchslos entgegengenommen und auch Terminverlegungen beantragt. Auch das wertete das Gericht als Indiz für eine Mandatierung. Auch aus den in der Kanzlei sichergestellten Unterlagen sei hervorgegangen, dass es eine Mandatierung gegeben haben müsse.

Für Richter Hollweck gab es „keinen geringsten Zweifel“ daran, dass der 50-Jährige zurecht wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt wurde. Mit Blick auf die Vorstrafen des Mannes sei laut Hollweck eine Strafe von zehn Monaten das Minimum und eine Bewährung komme nicht infrage. Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen. Sein Anwalt Marius Hoser erklärte nach dem Prozess, dass er sich über die mögliche Einlegung von Rechtsmitteln mit seinem Mandanten noch besprechen wolle.

Knapp fünfstündige Verhandlung am Amtsgericht

Auch gegen das zweite Urteil, das am Donnerstagabend am Amtsgericht Amberg gesprochen wurde, kann der 50-Jährige Rechtsmittel einlegen. Richterin Kathrin Rieger verurteilte den Mann zuvor nach einem stundenlangen Prozess-Marathon zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, ebenfalls ohne Bewährung.

Damit war sie nur knapp unter der Forderung von Staatsanwalt Philipp Roggenhofer geblieben. Der beantragte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Roggenhofer sah alle fünf Anklagepunkte – Betrug, Urkundenfälschung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, illegale Veranstaltung eines Glücksspiels und Beleidigung – als erwiesen an.

Die Schilderungen der Zeugen unter anderem zur finanziellen Situation des Angeklagten hätten laut Staatsanwalt gezeigt, dass der 50-Jährige die Kaufsumme für einen Bus „nicht vollständig zahlen“ wollte. Überzeugt war Roggenhofer ebenfalls, dass der Mann an einem zwangsweise stillgelegten Bus Kennzeichen eines anderen Busses angebracht haben soll. Es gebe „keinen vernünftigen Alternativtäter“, so der Staatsanwalt. Damit war auch der Vorwurf der Urkundenfälschung für ihn erwiesen.

Der Mann soll zudem in einer Gaststätte im Landkreis Schwandorf zwei Spielautomaten betrieben haben, für die es keine Genehmigung gab. Auch wenn der Eigentümer der Automaten zuvor eine eigene Verantwortung und eigenes Versagen einräumte, ändere dies laut Staatsanwalt nichts an der Schuld des Angeklagten.

Haftbefehl bleibt bestehen

Für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gebe es aus Sicht des Staatsanwaltes ebenso genügend Belege. Die Beleidigung hatte der Angeklagte als einzige eingeräumt.

Der Verteidiger des 50-Jährigen konterte dem Staatsanwalt, dass er es sich „zu einfach“ mache und zog die angeführten Beweise in Zweifel. Er forderte deshalb auch nur eine Gesamtstrafe von fünf Monaten.

Die Richterin sah es ähnlich wie der Staatsanwalt und sprach den 50-Jährigen in allen Punkten schuldig. Der Mann muss weiter in Haft bleiben.