Nach Aussage vor Gericht: Jurist und Lokalpolitiker aus Kreis Schwandorf steht Ärger ins Haus

Von Philipp Breu · 30. Januar 2025 um 19:54

Kurz nachdem öffentlich bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Schwandorf ermittelt, verließ dieser wortlos den Gerichtssaal im Landgericht Amberg. Dem Juristen, der in der Region auch als Kommunalpolitiker aktiv ist, wird uneidliche Falschaussage vorgeworfen.

Mit dem betroffenen Rechtsanwalt hatte die Justiz schon einmal zu tun. Bereits im Mai 2023 hatte sich der Mann vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten müssen. Damals wurde ihm der Prozess wegen Parteiverrats gemacht. Konkret soll er in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren neben seinem Mandanten auch einen Zeugen zur selben Sache anwaltlich vertreten haben. Dies sah das Gericht damals als erwiesen an. Es verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 150 Euro.

Wenige Monate später traf man sich in der Sache erneut vor Gericht. Sowohl der Anwalt aus dem Landkreis Schwandorf als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt. Mit Wirkung: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage im unteren fünfstelligen Bereich eingestellt.

Staatsanwalt leitete Ermittlungen wegen Falschaussage ein

Doch damit war der Fall für die Justizbehörden noch immer nicht erledigt. Beim Prozess gegen den Juristen waren der Staatsanwaltschaft Ungereimtheiten in der Aussage eines Zeugen vor Gericht aufgefallen. Der damals 49-jährige Mann aus dem Landkreis Schwandorf hatte ausgesagt, dass der Jurist auf der Anklagebank von ihm nicht als Verteidiger beauftragt worden war. Der Staatsanwalt sah darin eine Falschaussage und leitete nach der Verhandlung ein Verfahren gegen den Zeugen ein.

Nach Abschluss der Ermittlungen kam es auch hier zum Prozess am Amtsgericht Schwandorf. Das Ergebnis: Auch der 49-Jährige wurde verurteilt. Wohl auch weil er einschlägig vorbestraft war, sollte er für zehn Monaten ins Gefängnis. Doch damit war der Verurteilte freilich nicht einverstanden. Er legte Berufung gegen das Schwandorfer Urteil ein.

Deswegen findet in der Sache aktuell der Berufungsprozess vor dem Landgericht Amberg statt. Folglich wurde auch der besagte Jurist als Zeuge geladen. In seiner Aussage wiederholte dieser, dass er von dem nun Angeklagten in der Sache lediglich um Akteneinsicht gebeten worden war. Als Anwalt sei er nicht mandatiert gewesen.

Polizei durchsuchte Kanzlei im Landkreis Schwandorf

Nach dieser Einlassung des Rechtsanwalts sah sich das Landgericht Amberg wiederum dazu gezwungen, einen Schritt weiterzugehen. Die Behörde beauftragte die Schwandorfer Polizei, die Kanzlei des Juristen zu durchsuchen. Die Ermittler stießen dabei offenbar auf belastende Akten. Aus diesen soll hervorgehen, so hieß es vor Gericht, dass der Jurist den nun Angeklagten sehr wohl anwaltlich vertreten habe. Damit stehe fest: Sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge, also der beschuldigte Anwalt, hätten gelogen. Folglich ermittle man gegen den Juristen wegen uneidlicher Falschaussage. Das machte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Sitzungssaal eins öffentlich. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte freilich die Unschuldsvermutung.

Für den nun erneut beschuldigten Rechtsanwalt aus dem Landkreis Schwandorf steht viel auf dem Spiel. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen ihm nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Kommt es zu einer Verurteilung, könnte im schlimmsten Fall auch seine Zulassung als Rechtsanwalt im Feuer stehen.

Denn grundsätzlich gilt: Hat sich ein Jurist während seiner Berufsausübung etwas zu Schulden kommen lassen, kann gegen ihn ein anwaltsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Das erklärte eine Sprecherin der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg auf Nachfrage der MZ. Es handle sich dabei immer um eine Einzelfallentscheidung. Auch der Rechtsanwalt selbst habe die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen ihn einzuleiten, um sich von dem Verdacht einer Pflichtverletzung zu befreien. „Entsprechende Anträge kommen in der Praxis jedoch so gut wie nie vor“, erklärte die Sprecherin.

Und noch mehr ist für den beschuldigten Rechtsanwalt in Gefahr. Sollte er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, könnte er in kein Kommunalparlament mehr gewählt werden, wie das Landratsamt Schwandorf mitteilte. In einem solchen Gremium engagiert sich der Beschuldigte aber. Eine Wiederwahl stünde bei der Kommunalwahl 2026 an.

Urteil vor dem Landgericht Amberg soll am 6. Februar fallen

Unterdessen gab es in dem Berufungsprozess gegen den damaligen Zeugen, der die Ermittlungen erst in Gang gesetzt hatte, auch am Donnerstag nach nunmehr vier Prozesstagen kein Urteil. Der inzwischen 50-Jährige steht ebenfalls wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht.

Der beschuldigte Anwalt und eine seiner Angestellten, gegen die ebenfalls wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt wird, waren erneut als Zeugen geladen. Beide machten aber mit Blick auf die laufenden Ermittlungen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Auch die Verlesung der Akten, die bei der Durchsuchung der Kanzlei sichergestellt worden waren, brachte keine neuen Erkenntnisse. Der Angeklagte plädiert weiter auf unschuldig. Die Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe dagegen als erwiesen an. Ein Urteil wird am 6. Februar erwartet.