Gericht muss entscheiden: Hat ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf gelogen oder nicht?

Von Mittelbayerische Zeitung · 11. Dezember 2024 um 15:00

Hat ein Zeuge in einer Verhandlung am Amtsgericht Schwandorf eine Falschaussage gemacht? Diese Frage beschäftigte am Dienstag das Landgericht Amberg. Beantwortet werden konnte die Frage noch nicht abschließend. Nächste Woche wird der Prozess fortgesetzt.

Es ging um eine Verhandlung am 22. Mai 2023. Ein Anwalt aus dem Landkreis Schwandorf musste sich damals wegen Parteiverrats vor Gericht verantworten. Er soll zwei Mandanten mit gegenlaufenden Interessen im gleichen Sachverhalt vertreten haben, so der damalige Vorwurf. Am Ende wurde er zu einer hohen Geldauflage verurteilt. Richterin Kathrin Heitzer war damals der Argumentation der Verteidigung nicht gefolgt, dass einer der Mandanten gar kein Mandant des Anwaltes war, sondern ihn nur um Akteneinsicht gebeten hatte.

Der damals 49-jährige Mann aus dem Landkreis Schwandorf hatte dies auch so vor Gericht als Zeuge ausgesagt. Der Jurist sei von ihm nicht als Verteidiger beauftragt worden. Staatsanwalt Fabian Hoffmann sah darin eine Falschaussage und leitete nach der Verhandlung ein Verfahren gegen den Zeugen ein.

Der Mann wurde „beschuldigt, als Zeuge uneidlich vor Gericht falsch ausgesagt zu haben und durch dieselbe Handlung unmittelbar dazu angesetzt zu haben, absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil zu vereiteln“, dass ein anderer bestraft werde. Am Amtsgericht Schwandorf war der inzwischen 50-Jährige im Juli 2024 schuldig gesprochen und zu zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Strafe nicht akzeptiert

Die Strafe wollte er aber nicht akzeptieren, hatte Berufung eingelegt und so kam es nun zur Verhandlung am Landgericht Amberg unter dem Vorsitz von Richter Peter Hollweck. Der Angeschuldigte wurde in Fußfesseln vorgeführt, da er sich momentan wegen einer anderen Angelegenheit in Untersuchungshaft befindet. Gespräche auf eine Verständigung in der Sache der Falschaussage hätten nicht stattgefunden, stellte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung fest.

Vor einigen Wochen sollte es in Regensburg bereits eine Verhandlung geben, die aber abgesetzt und verlegt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte angedeutet, dass sie ein laufendes Steuerverfahren einstellen würde, wenn die Mutter des Angeschuldigten, die Betreiberin einer Gaststätte im Landkreis Schwandorf ist, einen Insolvenzantrag stellen und der 50-Jährige die Strafe wegen Falschaussage anerkennen würde.

Ob seine Mutter einen Insolvenzantrag gestellt habe, entziehe sich seiner Kenntnis, erklärte der Anschuldigte. Dass er gleichzeitig seine Strafe wegen Falschaussage akzeptieren sollte, sei ihm nicht bekannt gewesen, behauptete der 50-Jährige. Er könne keine Tat einräumen, die er nicht begangen habe, betonte er stattdessen. Er wiederholte auch seine damalige Aussage vor Gericht, dass er den Rechtsanwalt nicht als seinen Verteidiger beauftragt habe.

Richter gibt Angeklagten Pause zum Nachdenken

Richter Hollweck gönnte dem Mann eine kurze Pause, in der er sich noch mal überlegen sollte, ob er die Strafe akzeptiere oder verhandelt werden müsse. Der Mann erklärte aber auch nach der Unterbrechung, dass er vor Gericht in Schwandorf nicht gelogen habe. Besagter Anwalt sollte sich nur die Akte zusenden lassen und ihm eine Kopie übergeben.

So blieb dem Vorsitzenden Richter nichts anderes übrig, als die vorgeladenen Zeugen zu befragen. Als Erster sagte der Rechtsanwalt aus, der im Mai 2023 wegen Parteiverrats verurteilt worden war. Er stützte die Darstellung des Angeschuldigten. Er habe für den 50-Jährigen die Akte zu einem Bußgeldverfahren beim Polizeiverwaltungsamt in Viechtach angefordert, habe sie kopiert und ihm zugeschickt samt einer entsprechenden Rechnung. Damit sei die Sache für ihn erledigt gewesen. Gegenüber dem Beamten des Polizeiverwaltungsamtes habe er nicht erklärt, dass er der Anwalt des 50-Jährigen sei, erklärte der Jurist.

Der Beamte hatte allerdings einen Vermerk in der Akte gemacht, dass der Jurist der Anwalt des Beschuldigten sei und Akteneinsicht fordere. Bestätigen konnte er dies vor Gericht nicht, da er wegen einer Erkrankung entschuldigt war.

Als der Anwalt eine Ladung bekam, habe er zuerst nicht gewusst, um welche Sache es gehe und den Angeschuldigten um Aufklärung gebeten. Gleichzeitig habe er zweimal eine Terminverlegung beantragt, was der Jurist vor dem Landgericht als Fehler bezeichnete. Im Nachhinein erwecke es den Eindruck, dass er den Angeschuldigten tatsächlich vertreten habe, fand Richter Hollweck.

Das sah die damalige Richterin Kathrin Heitzer genauso, die am Dienstag als Zeugin geladen war. Eine Terminverlegung zu beantragen ohne ein Mandatierung habe sie noch nie erlebt, so Heitzer.

Keine Verständigung zwischen Verteidiger und Staatsanwalt

Der damalige Staatsanwalt Fabian Hoffmann, der inzwischen Richter am Amtsgericht Schwandorf ist, erklärte seinerseits, dass er es als „standesverwerflich“ empfinde, wenn ein Anwalt eine Terminverlegung ohne Mandatierung beantrage. Die Anforderungen für eine Akteneinsicht seien laut seiner Aussage nicht so hoch.

Auch nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter Hollweck, Verteidiger Marius Hoser und Staatsanwalt Johannes Weiß kam keine Verständigung zustande. Weiß betonte, dass es für ihn keine Einstellung des Verfahrens geben werde.

Um eine Entscheidung treffen zu können, wollte Richter Hollweck aber unbedingt den Beamten des Polizeiverwaltungsamtes anhören. Die Verhandlung wurde deshalb unterbrochen und soll am 19. Dezember, um 9 Uhr, mit der Zeugenaussage des Beamten fortgesetzt werden.