Geständnis im Prozess um falsche Atteste: Ärzteehepaar erhält Bewährungsstrafe

Nach 19 Verhandlungstagen am Amtsgericht Schwandorf war im Sommer 2023 ein Medizinerehepaar aus dem Landkreis Schwandorf für die Ausstellung von insgesamt 34 Attesten über die unbeschränkte Befreiung von der Impfpflicht sowie von 26 Attesten über die Freistellung von der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske verurteilt worden. Nun war der Fall erneut Thema vor Gericht.
Das nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafmaß betrug nach Urteil des Amtsgerichts Schwandorf zwei Jahre und vier Monate für den Ehemann, der 40 Atteste ausgestellt hatte, und ein Jahr und zehn Monate für die Ehefrau, auf deren Konto 20 Atteste gingen. Zugleich sprach das Gericht ein eingeschränktes Berufsverbot für drei Jahre aus.
Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des Ehepaares Berufung ein. Die Berufungsverhandlung vor der 3. Strafkammer am Landgericht Amberg fand am Mittwoch unter Leitung des Richters Peter Hollweck statt.
Gleich zu Beginn der Verhandlung regte der Verteidiger des Arztes, Rechtsanwalt Christoph Schima aus Passau, auch im Namen des Verteidigers der Ehefrau, Rechtsanwalt Jan Bockemühl, ein Rechtsgespräch an. Der Vorschlag wurde, da neben dem Vorsitzenden auch Oberstaatsanwalt Carsten Reichel zustimmte, umgesetzt. Das Rechtsgespräch erfolgte in verschiedenen Zusammensetzungen. Teilweise waren die Angeklagten und der Vertreter der Staatsanwaltschaft eingebunden, teilweise nicht.
Gutachter wurden entlassen
Ergebnis war, dass durch die Angeklagten die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurde. Dies bedeutet, dass es im weiteren Verfahren nur noch um das Strafmaß ging, ansonsten war die Rücknahme der Berufung als Geständnis zu sehen und zu werten. Folglich wurden die zum Prozess geladenen Gutachter entlassen.
Rechtsanwalt Schima führte aus, dass er für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu einem Jahr und vier Monaten für angemessen erachte. Für seine Mandantin sah Rechtsanwalt Bockemühl eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder knapp darüber als ausreichend an. Oberstaatsanwalt Reichel hielt für den Angeklagten eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten für adäquat, für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat.
In einer kurzen Beweisaufnahme erklärten die Angeklagten, dass sie derzeit ein monatliches Einkommen von etwa 3000 Euro hätten, ihre drei Kinder lebten bei ihnen. Richter Hollweck gab bekannt, dass im Bundeszentralregister für die Angeklagten kein Eintrag vorhanden sei. In seinem Plädoyer führte Reichel aus, zu Gunsten der Angeklagten spreche, dass sie mit der Rücknahme der Berufung das Urteil des Amtsgerichtes anerkennen würden und damit faktisch ein Geständnis abgelegt hätten. Ferner, dass sie nicht aus rein monetären Gründen, sondern auch aus Überzeugung gehandelt hätten. Nachteilig sei die hohe Anzahl der Verfahren, bei denen sie falsch gehandelt hätten.
Als strafverschärfend sei zudem zu werten, dass sie mit ihrem Handeln die gesetzliche Impfpflicht umgangen hätten, was nicht akzeptiert werden könne, selbst wenn es aus Überzeugung geschehen sei. Seine Forderung bei der Strafe umfasste neben der Freiheitsstrafe eine Geldauflage von 4000 Euro.
Für seine Mandantin forderte Bockemühl in seinem Plädoyer eine Strafe nicht über einem Jahr. Er wies darauf hin, dass die Atteste nicht ungeprüft ausgestellt worden seien, sondern jeder Attestempfänger untersucht worden sei. Im Hinblick auf die Tatsache, dass durch das Verhalten seiner Mandantin niemand geschädigt worden sei, plädierte er dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Der Anwalt des Angeklagten sprach sich in seinem Plädoyer ebenfalls für eine Strafe auf Bewährung aus und fügte hinzu, dass bei der Strafbemessung auch zu werten sei, dass die Angeklagten durch ihr Geständnis allen Verfahrensbeteiligten viel Zeit und Geld erspart hätten.
Vierstellige Strafzahlung
Die Angeklagten verzichteten auf ihr Recht des letzten Wortes. Richter Hollweck verkündete als Urteil für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Die Strafen wurden jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten haben eine Geldauflage von 3000 Euro zu bezahlen. Ansonsten blieb es beim Urteil des Amtsgerichtes vom Juli 2023.
In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Vorsitzende, dass die Angeklagten ihr rechtswidriges Verhalten eingeräumt hätten, dass eine positive Sozialprognose vorliege und sie nicht vorbestraft seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann durch Revision angefochten werden.