„Atteste waren schriftliche Lügen“: Ärztepaar aus dem Kreis Schwandorf zu Haftstrafen verurteilt

Von Stefanie Kraus · 21. Juli 2023 um 15:26

Nach 19 Verhandlungstagen wurde am Freitag im Prozess um ein Ärztepaar aus dem Landkreis Schwandorf das Urteil gefällt. Die Mediziner sind nach der Überzeugung des Schöffengerichts des Schwandorfer Amtsgerichts schuldig, im großen Stil falsche Atteste ausgestellt zu haben. Gründe dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sah das Gericht nicht.

Am Ende eines aufsehenerregenden Mammutprozesses steht zumindest vorerst fest: Die Angeklagten müssen für zwei Jahre und vier Monate sowie ein Jahr und zehn Monate in Haft. Weiter sprach das Gericht ein eingeschränktes Berufsverbot für drei Jahre aus. Laut Anklageschrift sollte der beschuldigte Arzt in 40 Fällen sowie seine Ehefrau in 20 Fällen falsche Impf- und Maskenatteste ausgestellt haben. Das Gericht sah am Ende der umfassenden Beweisaufnahme die Schuld der beiden Mediziner in 28 sowie 13 Fällen als erwiesen an.

In ihrer Urteilsbegründung fand die vorsitzende Richterin Silvia Schatz deutliche Worte. So bezeichnete sie die von den Ärzten ausgestellten Bescheinigungen als „schriftliche Lügen“. Ihre Argumentation stützte sie unter anderem auf die Einschätzung des vom Gericht bestellten Sachverständigen. Dieser hatte festgestellt, dass eine dauerhafte medizinische Kontraindikation gegen jede Art von Impfstoff fachlich ausgeschlossen sei. „So ein Attest kann es nicht geben, davon ist das Gericht überzeugt“, sagte Schatz. Ein Attest, das den Patienten zeitlich unbegrenzt und für alle Präparate von einer Impfung befreie, entbehre jeder wissenschaftlichen Erkenntnis.

Weiter betonte sie den besonderen Stellenwert und die Aussagekraft medizinischer Gesundheitszeugnisse innerhalb der Gesellschaft. „Wenn so etwas nicht unter Strafe gestellt wird, ist das System falsch“, so Schatz.

Zähes Ringen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die schiere Zahl der von den Ärzten ausgestellten Maskenatteste bezeichnete die Vorsitzende als „Massenverfahren, wie ich es noch nicht erlebt habe“. Anschließend benannte sie unter anderem Profitgier als eines der Motive, das die beiden Ärzte angetrieben haben soll. Durch ihr Handeln hätten die beiden Angeklagten das Vertrauen ihrer Patienten missbraucht sowie dem Ansehen des Berufsstandes massiv geschadet. Der Entscheidung des Schöffengerichts ging noch ein zähes Ringen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung voraus.

Oberstaatsanwalt Carsten Reichel führte in seinem Plädoyer aus, dass es in dem Verfahren nicht um Politik gehe. Auch nicht darum, ob eine Impfung sinnvoll sei oder nicht. Im Zentrum stehe einzig die Frage, ob die im Anamnesebogen vermerkten Befunde das jeweilige Attest tragen würden.

Reichel zufolge hätten die Mediziner aber etwas bescheinigt, das sie selbst nicht abgeklärt hätten. Es hätten keine einschlägigen Untersuchungen zu dem von ihnen jeweils attestierten Gesundheitszustand stattgefunden. Das ergebe sich auch aus vorliegenden Rechnungen. Die Bescheinigungen bezeichnete er als „Attest ins Blaue hinein“. Der Oberstaatsanwalt forderte jeweils Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung und ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren. Die Verteidiger Christoph Schima und Jan Bockemühl plädierten in ihren jeweiligen Schlussvorträgen für einen Freispruch ihrer Mandanten. Sie betonten deren Integrität und dass fast alle Zeugen während der Beweisaufnahme übereinstimmend geschildert hätten, dass die Mediziner empathisch, sozial und kompetent gehandelt hätten.

Verteidigung legt wohl Rechtsmittel ein

Schimas Ansicht nach hätten die Mediziner sich eine ausreichende Informationsgrundlage zum Gesundheitszustand ihrer Patienten geschaffen, um ein richtiges Attest auszustellen. „Eine körperliche Untersuchung ist für mich, wenn ein Patient körperlich anwesend ist“, sagte Schima. Ihm zufolge seien weder die Staatsanwaltschaft noch die von den ermittelnden Behörden berufenen Sachverständigen ergebnisoffen vorgegangen. Bockemühl stellte fest, dass seine Mandantin keine Attestbeurkundungs-Maschinerie betrieben, sondern sorgfältig abgewägte Einzelfallentscheidungen getroffen hätte. Deswegen habe sie die Ausstellung von Attesten auch abgelehnt, wenn es keinen triftigen medizinischen Grund dafür gegeben habe.

Bis zum Schluss äußerte sich das Paar nicht zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalt. Die Urteilsverkündung nahmen beide äußerst stoisch entgegen. Bereits beim Verlassen des Gerichtssaals war jedoch zu hören, dass die Verteidigung gegen die Entscheidung des Amtsgericht Rechtsmittel einlegen will.