Fragliche Atteste: Verteidiger gibt für Ärztepaar aus Kreis Schwandorf Erklärung ab

Ein Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf soll in großem Stil falsche Atteste ausgestellt haben. Über 20 Verhandlungstage sind am Amtsgericht angesetzt – der Prozessauftakt war aber eine schnelle Sache: Die Mediziner gaben über die Verteidigung eine Erklärung ab.
Oberstaatsanwalt Carsten Reichel verlas zu Beginn des Mammutprozesses vor dem erweiterten Schöffengericht die Anklageschrift. Konkret geht es um einen Arzt und seine Ehefrau, ebenfalls Medizinerin. Die beiden betreiben im Landkreis Schwandorf eine Gemeinschaftspraxis.
Etliche ihrer Patienten interessierten sich offenbar für Atteste, mit denen sie ihre Kinder von der Masernimpfpflicht befreien wollten: Laut Staatsanwaltschaft soll das Ärztepaar zwischen August 2019 und September 2020 für 34 Patienten „ohne weiterführende Untersuchung floskelhaft begründete Atteste über die unbeschränkte Freistellung von der Impfpflicht ausgestellt“ haben.
Dabei sollen die beiden Mediziner genau gewusst haben, dass „eine dauerhafte medizinische Kontraindikation gegen jede Art von Impfstoff fachlich ausgeschlossen“ sei. Dennoch soll der Angeklagte 21 und seine Frau 13 solcher Atteste ausgestellt haben.
26 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht
Doch nicht nur diese Bescheinigungen brachten das Ärztepaar in die Bredouille. Denn auch Patienten, die während der Corona-Pandemie ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht verlangten, gingen in der Praxis offenbar ein und aus. Laut Staatsanwalt Reichel sollen die Angeklagten von Mai bis November 2020 Atteste ausgestellt haben, ebenfalls floskelhaft begründet und ohne weiterführende Untersuchung. Sie hätten dabei genau gewusst, dass dies „medizinisch nicht indiziert“ gewesen sein soll. Konkret sollen der Angeklagte 19 und seine Frau sieben solcher Bescheinigungen ausgestellt haben.
Wie Oberstaatsanwalt Reichel weiter in seinem Vortrag ausführte, sei den beiden klar gewesen sein, dass die Atteste zur Vorlage bei Ämtern, Schulen und Polizeikontrollen verwendet werden sollten – seit März 2020 besteht an Schulen und Kindergärten aber eine Masernimpfpflicht, weshalb solche Atteste bei Schulen und Gesundheitsämtern vorgelegt werden mussten. Die beiden Mediziner hätten die Taten unter Missbrauch ihrer Berufe und unter grober Verletzung ihrer Berufspflichten begangen, so Reichel weiter.
Laut Anklage stellten die Ärzte Patienten ein Attest zur Befreiung von der Masernimpfung mit 65 Euro in Rechnung. Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht sollen sie zu einem Preis zwischen 20 und 79,64 Euro erteilt haben.
Verteidiger verliest gemeinsame Erklärung
Die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen persönlich zu äußern, nahmen die beiden Angeklagten im Gerichtssaal zunächst nicht wahr. Stattdessen verlas Verteidiger Christoph Schima für das Ärztepaar eine Erklärung. Das Bild, das die Anklage von den beiden Medizinern zu zeichnen versuche, sei falsch, sagte er. Er sei sicher, dass die Beweisaufnahme vor Gericht die Wahrheit ans Licht bringen werde. Die beiden Ärzte hätten vor der Ausstellung eines jeden Attestes den Patienten untersucht und mit ihm Anamnesegespräche geführt. Dabei seien sie immer ergebnisoffen vorgegangen und hätten nach medizinischen Gesichtspunkten sorgfältig abgewägt. Der Vorwurf, die Gesundheitszeugnisse seien unrichtig, sei schlichtweg nicht zutreffend.
Damit war der erste Prozesstag nach rund 45 Minuten auch schon wieder vorbei. Bis Ende Juli sind nun noch weitere 23 Termine festgesetzt. Dabei werden voraussichtlich rund 80 Zeugen geladen sein – unter anderem Patienten, die sich die von der Staatsanwaltschaft monierten Atteste ausstellen ließen. Auch hat die Verteidigung angekündigt, noch einen weiteren Sachverständigen zu beantragen, dessen Gutachten die Anschuldigungen entkräften werde.
Besuch von der Kripo in Praxis und Wohnung
Ins Visier der Staatsanwaltschaft war das Ärztepaar geraten, weil unter anderem rund zehn Gesundheitsämter und Landkreise aus Bayern und darüber hinaus Anzeige erstattet hatten. Wegen der Häufung der erteilten Atteste kam schnell der Verdacht auf, dass sie unrichtig sein könnten. Im Dezember 2020 hatte das Ärztepaar dann Besuch von der Kripo bekommen: Damals durchsuchten Ermittler die Wohn- und Praxisräume des Paars im Landkreis Schwandorf.