Prozess um fragliche Atteste: Was riet das Ärzte-Paar aus dem Kreis Schwandorf seinen Patienten?

Der Prozess um das Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf, das in großem Stil falsche Atteste ausgestellt haben soll, wurde in dieser Woche fortgesetzt. Insgesamt wurden für das aufwendige Verfahren über 20 Verhandlungstage am Amtsgericht Schwandorf angesetzt. Am Dienstag wurden weitere Zeugen vernommen.
Dabei handelte es sich vorwiegend um Nutzer von Attesten, die damit gesetzlich vorgeschriebene Impfungen für Kindergarten- und Schulkinder umgehen wollten und deshalb zum Teil selbst Beschuldigte in anderen Strafverfahren wurden. In den Vernehmungen beschäftigten das Gericht die Fragen, warum die Befragten ihre Kinder nicht impfen lassen wollten, wie sie auf die Arztpraxis aufmerksam wurden und wie sie in der Praxis von den Angeklagten beraten wurden
Hinweis auf die Praxis von einer Freundin bekommen
Eine Zeugin sagte vor Gericht aus, ihr sei nicht klar gewesen, welche Auswirkungen die Masern-Impfung für ihre Kinder während der Corona-Pandemie zur Folge haben würde. Deshalb habe sie sich die Atteste besorgt. „Man muss Kinder nicht zusätzlich belasten", so die Frau.
Zudem habe sie selbst schlechte Erfahrungen mit der Masern-Impfung gemacht. So hätte sie infolgedessen mit geschwollenen Lymphdrüsen und Problemen mit der Bauchspeicheldrüse zu kämpfen gehabt. Fachärztlich seien diese Beschwerden jedoch nicht belegt worden. Eine Freundin habe ihr schließlich die Praxis des angeklagten Ärtze-Ehepaars empfohlen. Dort sei ihr wegen der vielen Vorerkrankungen der Kinder nahegelegt worden, diese nicht impfen zu lassen. Die Atteste zur Befreiung von der Impfpflicht seien auf Dauer ausgestellt worden, wie sie vor Gericht aussagte.
Ihr Ex-Ehemann, der ebenfalls als Zeuge geladen war, habe die Impfbefreiungen angezweifelt, da die Kinder aus seiner Sicht gesund gewesen seien. Er habe sich deshalb mit der Bitte um Überprüfung an das Gesundheitsamt gewandt. Schließlich habe er seine Kinder auf eigene Veranlassung hin untersuchen lassen. Dabei seien keine gesundheitlichen Gründe festgestellt worden, die gegen eine Impfung gesprochen hätten. Zwar hätten die Kinder an Neurodermitis gelitten, aber nicht in einem außerordentlichen Umfang. Die Kinderärztin habe die Impfungen eindeutig befürwortet, so der Zeuge. Inzwischen seien sie auch gegen Masern geimpft worden und beide hätten dies gut vertragen.
Eine weitere Zeugin gab an, bei einer VHS-Veranstaltung über Pro und Contra zum Thema Impfen den Namen der Arztpraxis erfahren zu haben. Nachdem ihr Sohn von Geburt an an Allergien und Problemen mit den Bronchien leide, habe sie einen Termin vereinbart. Dabei habe sie zwar mit dem angeklagten Arzt über die Krankheiten ihres Sohnes gesprochen. Eine Untersuchung ihres Kindes habe aber nicht stattgefunden. Auch ihr sei ein Attest zur Impfbefreiung ausgestellt worden.
Eine weitere Zeugin sei ebenfalls über ein Seminar der VHS zum Thema Impfen auf die Arztpraxis aufmerksam geworden. Sie sei keine grundsätzliche Impfgegnerin, wie sie betonte. Nach der Geburt ihres Sohns habe sie sich jedoch mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt und Zweifel bekommen, ob eine Impfung für ihr Kind, das an Nahrungsunverträglichkeiten und Neurodermitis litt, das Richtige sei. Beim Gespräch mit dem angeklagten Arzt habe dieser ihr nahegelegt, ihren Sohn nicht impfen zu lassen und ein entsprechendes Attest ausgestellt.
Angebliche Schlafstörungen als Folge der Impfung?
Eine weitere Zeugin sagte aus, dass ihre Tochter die erste Masern-Impfung schlecht vertragen habe. Nach dieser sei ihr Kind lange krank gewesen und auch Schlafstörungen hätten sich eingestellt. Auch das Wesen ihrer kleinen Tochter habe sich verändert, wie die Frau berichtete.
Sie sei von der Mutter ihres Freundes auf die Praxis aufmerksam gemacht worden. Schon beim Arztgespräch sei ihr seine negative Einstellung zum Impfen aufgefallen. Allerdings sei ihr zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, dass er bereits so viele Impfbefreiungen ausgestellt hatte.
Weitere Zeugen, die geladen waren, machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, da Strafverfahren gegen sie bereits eingestellt worden seien und sie sich nicht selbst belasten wollten. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.