Prozess um fragliche Atteste: Den Behörden kamen die Befreiungen suspekt vor

Von Friedrich Gluth · 4. Juni 2023 um 15:00

Mehr als 20 Verhandlungstage sind für einen Prozess angesetzt, der derzeit vor dem erweiterten Schöffengericht unter Leitung von Richterin Silvia Schatz beim Amtsgericht Schwandorf stattfindet. Dabei geht es um falsche Atteste, die von einem Medizinerehepaar ausgestellt worden sein sollen, das im Landkreis Schwandorf eine Gemeinschaftspraxis betreibt.

Der Vorwurf lautet auf die Ausstellung von 34 Attesten für die Befreiung von der Masern-Impfpflicht und 26 Attesten für die Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Zeit.

Beim Prozessauftakt hatten die Beschuldigten durch Rechtsanwalt Christoph Schima, den Verteidiger des Ehemannes, eine Erklärung abgeben lassen. Demnach werde durch den Staatsanwalt ein falsches Bild von den Beschuldigten gezeichnet. Er sei sicher, so der Verteidiger, dass die Beweisaufnahme vor Gericht die Wahrheit ans Licht bringen werde. Die erhobenen Vorwürfe seien nicht zutreffend.

Am zweiten Verhandlungstag rief das Gericht nun medizinisches Fachpersonal aus verschiedenen, auch außerbayerischen Gesundheitsämtern in den Zeugenstand. Den Anfang machte eine ehemalige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Schwandorf.

Viele Anfragen beim Schwandorfer Gesundheitsamt

Auf die Frage von Richterin Schatz, wie das Gesundheitsamt auf die fraglichen Atteste aufmerksam geworden sei, erklärte die Ärztin, dass Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten sich beim Gesundheitsamt gemeldet hätten, dass ihnen Atteste suspekt erschienen seien, durch die eine Befreiung von der Masern-Impfpflicht bescheinigt werde. Denn sie alle seien inhaltlich gleich und zeitlich unbefristet gewesen. Zudem hätten sie für alle Impfungen gegolten, also nicht nur gegen Masern. Diesen Befreiungstatbestand, wie er dabei vielfach bescheinigt worden sei, gebe es nur in äußerst geringen Ausnahmefällen, so die Medizinerin.

Gefragt, ob der Sachverhalt mit den betroffenen Einrichtungsleitern besprochen worden sei, sagte die Ärztin, dass dies teilweise der Fall gewesen sei. Nachdem der Verdacht aufgekommen sei, dass mit den Attesten etwas nicht stimme, sei von ihrem Amt die vorgesetzte Behörde eingeschaltet worden. Auch mit den Kollegen aus benachbarten Gesundheitsämtern sei der Sachverhalt besprochen worden.

Auffallend war auch, so die Ärztin, dass beim Gesundheitsamt Schwandorf Anfragen aus verschiedenen Gesundheitsämtern aus ganz Bayern und sogar aus einem anderen Bundesland eingingen, ob solche Atteste auch hier aufgetaucht seien. Das sei zu bejahen gewesen. Ob auf den Attesten Diagnosen genannt waren, wollte Richterin Schatz wissen. Am Anfang nicht, so die Medizinerin, später schon.

Weder mit den Eltern noch mit dem Ärztehepaar habe das Gesundheitsamt Schwandorf gesprochen. Betroffene Kinder habe sie persönlich nicht gesehen. Zwei weitere Praxen seien durch die Ausstellung von Impfattesten auffällig geworden, erklärte die Vertreterin des Gesundheitsamtes auf Anfrage von Rechtsanwalt Jan Bockemühl, dem Verteidiger der angeklagten Ärztin. Gegen diese seien keine Strafanzeigen gestellt worden.

Eine weitere Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes führte aus, dass die Atteste des angeklagten Medizinerpaares zu Anfragen aus Gesundheitsämtern vieler Landkreise und Städte geführt hätten.

Eine Zeugin reiste sogar aus Thüringen an

Ferner erklärte ein ehemaliger Mitarbeiter des Landratsamtes Neumarkt, dass sein Amt bezüglich der Atteste Strafanzeige erstattet habe, weil das ärztliche Personal seines Amtes festgestellt habe, dass mit diesen Attesten unter anderem wegen der unbefristeten Befreiung von Impfungen jeglicher Art etwas nicht stimmen könne. Auch sei es ungewöhnlich gewesen, dass alle Atteste inhaltlich gleich gelautet hätten. Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Neumarkt bestätigte, dass die Atteste des angeklagten Medizinerehepaares kritisch zu hinterfragen gewesen seien wegen des identischen Inhalts. Auch nach ihrer Aussage ist nicht beabsichtigt gewesen, mit den Ärzten der ausstellenden Praxis zu sprechen. Allerdings sei mit den Eltern der betroffenen Kinder gesprochen worden.

Der Leiter des Gesundheitsamtes Neustadt a. d. Aisch begründete die Strafanzeige gegen das Ärzteehepaar genauso wie die vorherigen Zeugen. Das Vorgehen entspricht nach seiner Aussage den Vorgaben eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Rechtsanwalt Bockemühl stellte an den Gesundheitsamtsleiter die Frage, ob er sich bei einem ähnlichen Fall in seiner Region an die Mediziner gewandt hätte, die die Atteste ausgestellt hätten. Dies bejahte der Befragte und fügte auf Nachfrage des Rechtsanwalts hinzu: „Es würde mich wundern, wenn das Gesundheitsamt Schwandorf keinen Kontakt mit der Praxis der Beschuldigten aufgenommen hätte.“

Diese Aussage veranlasste den Verteidiger zu der Feststellung, dass das Gesundheitsamt Schwandorf in dem laufenden Verfahren nicht die vorgesehenen mildesten Mittel angewandt habe.

Als letzte Zeugin des Tages war eine Amtsärztin des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in Thüringen geladen. Sie berichtete, dass sie auf die Atteste auch deshalb aufmerksam geworden sei, weil sie ein betroffenes Kind kannte und wusste, dass dieses gesund war. Es sei für sie unverständlich gewesen, warum für dieses gesunde Kind ein Befreiungsattest eines Arztes vorgelegt worden sei, der seine Praxis in 200 Kilometer Entfernung habe.

Die Verhandlung gegen das Ärzteehepaar wird fortgesetzt

Diese Umstände, so die Ärztin, veranlassten sie und ihre Kollegin zur Überprüfung etlicher Atteste in der Form, dass die Kinder untersucht wurden, immer in Verbindung mit Elterngesprächen. In allen Fällen wurde die Befreiung von der Impfpflicht abgelehnt.

Viele dieser Kinder wurden daraufhin geimpft, Komplikationen hätten sich nach ihrer Kenntnis dabei in keinem Fall ergeben. Der Vater eines Kindes, für das ein Attest vorgelegen sei, habe im Elterngespräch sogar erklärt, dass er gar nicht wisse, wo der Ort liege, in der die besagte Praxis sei. Die Verhandlung wird fortgesetzt.