Über 4000 Euro geliehen und niemals zurückgezahlt: Mann aus dem Raum Schwandorf vor Gericht

Ein Mann aus dem Raum Schwandorf hatte sich vom 3. September 2023 bis 9. Januar 2024 über 4000 Euro von verschiedenen Personen ausgeliehen und seine Schulden nicht zurückgezahlt. Am Dienstagvormittag musste sich der 49-Jährige deshalb vor dem Amtsgericht in Schwandorf verantworten.
Zu einem Urteil kam es allerdings nicht. Die Verhandlung wurde ausgesetzt, da zu dem Fall noch Zeugen geladen werden müssen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Mann, sich in 25 Fällen von verschiedenen Personen Geldbeträge in Höhe zwischen 20 und 500 Euro in bar oder als Paysafe-Cards geborgt und nicht zurückgezahlt zu haben und unterstellt dem Angeklagten in diesem Zusammenhang eine gewerbsmäßige Vorgehensweise.
Ticket für Bayernspiel gab es nicht
In einem weiteren Fall soll er eine Eintrittskarte für ein Fußball-Bundesligaspiel des FC Bayern München einschließlich Busticket für die Anreise zum Kauf angeboten, das Geld zwar kassiert, aber die Karten nicht ausgehändigt haben.
Ziel seines Handelns sei es gewesen, das Vermögen anderer zu beschädigen, das er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen erhalten habe, so die Auffassung des Staatsanwalts.
„Es ist vollkommen richtig. Es stimmt zu 100 Prozent, was mir die Staatsanwaltschaft vorwirft“, so der Beschuldigte nach dem Verlesen der Anklageschrift vor Gericht. Er sei in Privatinsolvenz geraten. Seine Bank habe ihm daraufhin den Zugang zu seinem Konto verwehrt. Gleichzeitig sei er arbeitslos geworden. Er habe irgendwie Geld gebraucht. Er habe immer die Absicht gehabt, das ausgeliehene Geld zurückzuzahlen. Doch er habe keine Möglichkeit gehabt, seine Schulden zu begleichen. Er wäre sofort bereit, den Schaden zu beheben, wenn die Bank sein Geld freigeben würde. Er habe zwangsweise mit Lügen sich das Geld beschaffen müssen, um über die Runden zu kommen, wie der Anklagte vor Gericht bestätigte.
Richterin setzt das Verfahren aus
Da die von der Bank zur Verfügung gestellten Unterlagen über das Konto des Angeklagten für alle Beteiligten nur unzureichend zu interpretieren waren, regte dessen Pflichtverteidiger Manfred Müller an, die Insolvenzanwältin und eine Mitarbeiterin der Bank als Zeugen vorzuladen.
Daraufhin setzte Richterin Jennifer Jäger das Gerichtsverfahren aus. Ein Folgetermin steht aktuell noch nicht fest. Der werde „von Amts wegen“ bestimmt werden, wie Jäger betonte.