3000 Euro Strafe: 35-Jähriger soll die Schwester seiner Freundin auf dem Klo gefilmt haben

Hat ein Mann (35) aus dem östlichen Landkreis Schwandorf die Schwester seiner Freundin beim Toilettengang gefilmt? Staatsanwaltschaft und Amtsrichterin Jennifer Jäger sind davon überzeugt. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3000 Euro verurteilt – auch wenn die objektiven Beweise fehlten.
Dass die Sache verzwickter werden könnte, als zunächst angenommen, wurde bereits vergangene Woche beim Prozessauftakt am Amtsgericht Schwandorf deutlich. Denn der Beschuldigte stritt eingangs alle Vorwürfe ab. An den Anschuldigungen des mutmaßlichen Opfers sei nichts dran, sagte er.
Nur Linse des Handys blitzte hervor
Die 27-Jährige hatte ihren Schwager in spe bezichtigt, sie gefilmt zu haben, als sie auf der Toilette saß. Die Tat soll sich laut Anklage in der Wohnung des 35-Jährigen ereignet haben. Zuvor sei die junge Frau von ihm eingeladen worden. „Er wollte mit mir über Zukunftspläne reden“, sagte die Geschädigte vor Gericht. Sie sei mit dem Angeklagten alleine in dessen Wohnung gewesen, denn ihre Schwester, die wiederum nach wie vor seine Freundin ist, sollte davon nichts mitbekommen. Von einem geplanten Heiratsantrag sei die Rede gewesen.
Doch über Zukunftsthemen sei bei dem Treffen am 16. Oktober vergangenen Jahres laut der 27-Jährigen nie geredet worden. Stattdessen habe sie eine schreckliche Entdeckung gemacht, nachdem sie das Badezimmer aufgesucht hatte, um auf die Toilette zu gehen.
Auf einer Kommode habe sie ein Handy entdeckt, das hinter Wattestäbchenpackungen versteckt gewesen sei. Die Linse habe hervorgeblitzt und sei direkt auf die Kloschüssel gerichtet gewesen. Nach dem Toilettengang habe sie das Handy unter die Lupe genommen und festgestellt, dass bereits seit 58 Minuten eine Videoaufnahme lief.
Die Frau habe die Wohnung fluchtartig verlassen und sich ihrer Schwester anvertraut. Doch als diese ihren Freund zur Rede stellte, habe dieser alles abgestritten. Es konnten auch keinerlei Dateien auf dem Handy gefunden werden – selbst als man mit Apps versucht habe, bereits gelöschte Fotos und Videos wiederherzustellen. Die Partnerin des Angeklagten sei deshalb bis heute von der Unschuld ihres Freundes überzeugt, wie sie im Zeugenstand sagte.
IT-Forensiker wurde als Zeuge geladen
Das Handy des 37-Jährigen wurde wenige Tage später von der Polizei beschlagnahmt und in die Abteilung für Datenforensik gebracht. Ein Mitarbeiter sollte schließlich Licht ins Dunkel bringen. Richterin Jäger entschied sich dazu, auch diesen zu befragen und hatte daraufhin die Sitzung vergangene Woche abgebrochen.
Am Donnerstag sagte der IT-Forensiker nun vor Gericht aus. Seine Aufgabe: Es sollte festgestellt werden, ob wirklich zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, dass sich auf dem Handy des Angeklagten keine Fotos, Videos oder Datenfragmente befinden würden, die das mutmaßliche Opfer beim Toilettengang zeigten.
Der Fachmann erklärte zunächst, dass er neun verdächtige sogenannte „Thumbnails“ gefunden und zur weiteren Durchsicht markiert habe. Dabei handelt es sich um sogenannte Miniaturansichten. Diese würden generiert, wenn ein Video abgespielt, verschickt oder auch bereits gelöscht wurde. Die Thumbnails könnten als Spuren zurückverfolgt werden. Auf neun dieser Miniaturansichten sei eine Toilette zu sehen gewesen. Das mutmaßlich Opfer habe man darauf aber nicht gesehen.
Ohnehin sei es schwierig, die Thumbnails genau zuzuordnen, wie der IT-Fachmann weiter erklärte. Man könne beispielsweise nicht genau nachweisen, wann die entsprechenden Aufnahmen gemacht wurden. Auch gelöschte Dateien, wiederherzustellen sei mitunter schwierig – vor allem wenn diese schon sehr alt seien, mehrmals überschrieben oder mit speziellen Programmen gelöscht wurden.
Einen objektiven Beweis, dass der Angeklagte die Schwester seiner Freundin auf dem Klo gefilmt hat, konnte die IT-Forensik unterm Strich nicht liefern. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass sich ein derartiges Video einst auf dem Smartphone des Beschuldigten befunden habe.
Der Staatsanwaltschaft reichte das aus, um die Tatvorwürfe als erwiesen anzusehen. Die Version des mutmaßlichen Opfers sei von Anfang an plausibel und widerspruchsfrei gewesen. Zudem könne technisch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass das Toiletten-Video einmal nicht doch auf dem Smartphone des Beschuldigten gespeichert war.
Der 35-Jährige habe sich deshalb schuldig gemacht, den höchst persönlichen Lebensbereich sowie die Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen verletzt zu haben. Die Anklagevertreterin forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 45 Euro. Außerdem solle das Handy des Angeklagten eingezogen werden.
Aussage gegen Aussage: Freispruch gefordert
Verteidiger Helmut Böhm erklärte, dass es sich hier um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Geschichte handelt. Es gebe keine objektiven Beweise, daher führe an einem Freispruch kein Weg vorbei.
Richterin Jäger sah das anders, sie argumentierte wie zuvor die Staatsanwaltschaft, dass die Version der Klägerin der Wahrheit entspreche. Zudem seien seitens der IT-Forensik Fragmente gefunden wurden, die zumindest darauf schließen ließen, dass auf der Toilette des Angeklagten gefilmt wurde. Sie hielt eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 43 Euro für angemessen. Das Smartphone solle eingezogen werden.
Der Angeklagte, der während des Urteilsverkündung ungläubig den Kopf schüttelte, hat nun wie auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.