400 Gramm Marihuana in Schwandorfer Wohnung: Florierender Handel oder doch Eigenbedarf?

Von Josef Schaller · 22. Oktober 2024 um 15:00

Das Auffinden von knapp 400 Gramm Marihuana in einer Wohnung lässt zwar nicht automatisch auf ein Handeltreiben mit den Rauschmitteln schließen. Beim Prozess eines 33-Jährigen aus dem südlichen Landkreis am Amtsgericht Schwandorf kamen am Mittwoch jedoch weitere Indizien hinzu.

Und die veranlassten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richterin Kathrin Heitzer dazu, dem Angeklagten, der bis zuletzt beteuerte, die Drogen nur zum Eigenkonsum besessen zu haben, nicht zu glauben. Nachweisen konnte ihm das Gericht das Handeltreiben allerdings nicht. Trotzdem wurde der gebürtige Pole anhand von Indizien zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Damit folgte die Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft. Unter anderem wegen der guten Sozialprognose wurde das Urteil zur Bewährung ausgesetzt.

Anonymes Schreiben brachte Fall ins Rollen

Ein anonymes Schreiben an die Polizeiinspektion Burglengenfeld hatte die Sache ins Rollen gebracht. Darin sei der Angeklagte beschuldigt worden, Amphetamine und Marihuana im Tank seines Fahrzeugs aus Polen eingeführt zu haben, wie ein Polizeibeamter als Zeuge dem Gericht mitteilte. Bei einer durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten seien schließlich tatsächlich knapp 400 Gramm Marihuana aufgefunden worden, abgepackt in Plastikbeutel in Mengen von jeweils rund 50 Gramm.

Nicht nur das: Neben weiteren Plastiktütchen mit Druckverschluss und einer Feinwaage seien auch noch 1630 Euro in Geldscheinen und Münzgeld im Wert von mehreren hundert Euro vorgefunden worden. Auch das Auto habe man durchsucht. Dabei seien allerdings keine Rauschmittel gefunden worden.

Angeklagter: Brauche 50 Gramm im Monat

„Ich will alles sagen“, so der Beschuldigte zu Beginn der Verhandlung. Er wisse, dass er viele Drogen in seiner Wohnung gehabt habe. Aber er habe das Marihuana nur für sich haben wollen. Er rauche schon seit 13 Jahren Marihuana, und das sehr intensiv. Dafür brauche er etwa 50 Gramm im Monat, wie er vor Gericht betonte. Da ihm in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden sei, habe ihm ein Bekannter die Drogen aus Polen mitgebracht. Aus demselben Grund habe er für mögliche Notfälle auch einen Geldvorrat zu Hause gehabt. Das Münzgeld habe er gesammelt. Eine Verkaufsabsicht habe nicht bestanden, wie der 33-Jährige versicherte.

Ein Gutachten der Haarprobe bestätigte zwar einen intensiven Cannabis-Konsum sowie einen häufigen Konsum von Metamphetaminen durch den Angeklagten. Die Untersuchung seines Handys habe jedoch keine Indizien bezüglich des Tatvorwurfs der Staatsanwaltschaft ergeben. Einschlägig in Erscheinung getreten sei der Mann bisher auch nicht. Und auch die Aussage des Kripobeamten, dass es für einen Abhängigen nicht unüblich sei, 50 Gramm Marihuana in einem Monat zu verbrauchen, hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht ausgereicht, vom Vorwurf des Handeltreibens abzusehen.

Dass der Beschuldigte, wie von ihm erwähnt, das Rauschgift nur zum Eigenkonsum zuhause gehabt habe, könne man glauben oder auch nicht, so die Staatsanwältin. Aufgrund der gesamten Auffindesituation glaube sie ihm nicht. Sie sei überzeugt, dass damit Handel getrieben worden sei. Dass er bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten sei, liege vermutlich daran, dass sich der Angeklagte clever verhalten habe. Sein Verteidiger sah das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten als völlig überzogen an. Wo wolle man die Anschuldigung des Handeltreibens hernehmen?, lautete seine Frage an das Gericht. Zuhause Bargeld zu haben, sei nicht verboten und könne auch nicht als Indiz für ein Handeltreiben herhalten.

Über 2000 Euro zuhause gebunkert

Letztendlich dürften die Angaben des Beschuldigten zu seinen finanziellen Verhältnisse einen wesentlichen Einfluss auf seine Glaubwürdigkeit gehabt haben. „Wer 1800 Euro netto verdient, aber monatlich 1000 Euro für einen Kredit aufbringen muss, 350 Euro Miete zahlen, ein Auto unterhalten sowie auch noch für den Eigenkonsum sorgen muss, hat nicht über 2000 Euro daheim einfach so rumliegen“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Das sei mit 1800 Euro nicht zu stemmen, außer man habe ein Zusatzeinkommen. Sie sei deshalb davon überzeugt, dass sich der Sachverhalt so zugetragen habe, wie er in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beschrieben werde.