Mann (35) soll Schwester seiner Freundin auf dem Klo gefilmt haben – Angeklagter streitet alles ab

Schwere Vorwürfe gegen den Schwager in spe: Ein 35-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Schwandorf soll daheim die Schwester seiner Freundin beim Toilettengang heimlich gefilmt haben. Amtsrichterin Jennifer Jäger sprach von einem „seltsamen Fall“ – und hat Zweifel an der Version des Angeklagten.
Der Vorfall soll sich am 16. Oktober vergangenen Jahres zugetragen haben. Wie das angebliche Opfer, eine 27-Jährige, die ebenfalls aus dem Landkreis Schwandorf stammt, im Zeugenstand aussagte, soll der Angeklagte sie zuvor kontaktiert haben, ob sie nicht vorbeikommen wolle. Er hätte etwas mit ihr zu besprechen, was seine Freundin, ihre Schwester, nicht mitbekommen dürfe. „Es hätte um Zukunftspläne gehen sollen“, sagte die junge Frau vor Gericht.
Mutmaßliches Opfer entdeckte Handy im Badezimmer
Zum Tatzeitpunkt sei sie mit dem Beschuldigten alleine in dessen Wohnung gewesen. Zunächst hätten sie gegessen und zusammen gezockt. Als die Frau auf die Toilette ging, habe sie dann eine schockierende Beobachtung gemacht.
Auf der Kommode habe sie ein Handy gesehen, dessen Kamera in Richtung der Toilette zeigte. Das Mobiltelefon sei hinter einer Packung Wattestäbchen versteckt gewesen, nur die Linse habe hervorgeblitzt. „Ich habe das Handy dann umgedreht“, sagte die Frau. Weil sie der Gedanke nicht losgelassen habe, dass das Smartphone aus einem ganz bestimmten Grund auf der Kommode platziert war, habe sie das Telefon nach dem Händewaschen genauer inspiziert. „Ich habe die Handyhülle aufgeklappt und nachgeschaut“, erinnerte sich die 27-Jährige.
Daraufhin habe sie ihren Augen nicht getraut. Tatsächlich sei die Kamera-App geöffnet gewesen und habe bereits seit 58 Minuten gefilmt. „Ich war total schockiert und habe das Video dann gestoppt“, so das angebliche Opfer. Eigentlich habe sie nochmals nachschauen wollen, was auf dem Video genau zu sehen war, doch dann habe sie Schritte im Gang gehört.
Sie habe daraufhin das Badezimmer verlassen und sei zurück ins Wohnzimmer gegangen. Geschockt und von der Gesamtsituation überfordert habe die Frau dann ihre beste Freundin kontaktiert und einen Anruf inszeniert. „Dann habe ich die Wohnung verlassen und wollte nur weg“, sagte die die 27-Jährige. Völlig aufgelöst habe sie dann ihre Schwester angerufen. Schließlich sei sie zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet.
Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst
Die Schilderungen fielen der Frau vor Gericht sichtlich schwer. Nach ihrer Aussage atmete sie tief durch und nahm im Zuhörerbereich Platz. Dort saßen auch zwei ihrer Freundinnen. Sie sprachen ihr leise Mut zu und hielten ihre Hand.
Der Angeklagte hingegen, der von Verteidiger Helmut Böhm vertreten wurde, verzog keine Miene. Ohnehin sei er sich keiner Schuld bewusst, wie er den Prozessbeteiligten zu verstehen gab. „Ich habe nichts gemacht“, sagte er. Er könne die Vorwürfe nicht verstehen. Dass das Handy zum Tatzeitpunkt im Bad gewesen sein könnte, stritt er allerdings nicht ab. „Ich lasse mein Handy überall in der Wohnung liegen und achte da nicht drauf“, so der Angeklagte.
Er wollte mit der Schwester seiner Freundin lediglich über sein Vorhaben sprechen, seine Partnerin, mit der er zu diesem Zeitpunkt etwa ein Jahr zusammen war, zu heiraten. Um seine Unschuld zu beweisen, habe er sich bereiterklärt, dass sein Handy nach Fotos und Videos durchforstet werde. „Ich habe sogar eine App installiert, um bereits gelöschte Aufnahmen wiederherzustellen“, beteuerte der 35-Jährige.
Auch seine Freundin, mit der der Angeklagte immer noch zusammen ist, hat keine Zweifel an dessen Unschuld. Auch sie sagte vor Gericht aus. Sie habe die Anschuldigungen ihrer Schwester, mit der sie bis zum Vorfall ein Herz und eine Seele gewesen sei, sehr ernst genommen. Doch sie habe keine Anhaltspunkte finden können, die die schweren Vorwürfe bestätigten.
Sie habe sogar versucht, die angeblichen Szenen im Bad zu rekonstruieren, um Klarheit zu schaffen. „Doch die Kommode ist zu hoch, bei einer Videoaufnahme ist der Intimbereich gar nicht sichtbar“, sagte die 39-Jährige. Der angebliche Vorfall belaste alle sehr. Auch das Verhältnis der Schwestern hätte erheblich darunter gelitten.
Bis heute steht Aussage gegen Aussage. Auch die Polizei konnte kein Licht ins Dunkle bringen. Wie ein Polizeibeamter im Zeugenstand schilderte, sei die Wohnung des Beschuldigten Anfang Dezember 2023 durchsucht worden. Dabei hätte sich der Angeklagte durchaus kooperativ gezeigt.
Prozess wird am 24. Oktober fortgesetzt
Er habe sein Handy bereitwillig herausgegeben und für diesen Fall mit einem Ersatzhandy vorgesorgt, das er sich von seiner Mutter lieh. Außerdem sei ein Laptop beschlagnahmt worden. Ein Daten-Forensiker der Kripo sei daraufhin eingeschaltet worden. Gelöschte Daten wiederherzustellen sei jedoch eine sehr knifflige Angelegenheit, erklärte der Polizist.
Richterin Jennifer Jäger machte indes keinen Hehl daraus, dass sie Stand jetzt dem angeblichen Opfer glaube. „So etwas saugt man sich nicht einfach aus den Fingern. Noch dazu so detailliert“, sagte sie.
Doch mit dem aktuellen Kenntnisstand könne noch kein abschließendes Urteil gefällt werden. Jäger ordnete an, die Sitzung zu unterbrechen und auch den Daten-Forensiker zur Sache zu befragen. Es brauche eine Einschätzung darüber, ob zweifelsfrei festgestellt werden könne, dass es keine „verdächtigen Fragmente“ gebe. Die Verhandlung soll am Donnerstag, 24. Oktober, fortgesetzt werden.