Hund in Steinberg bei 36 Grad im Auto zurückgelassen – Paar wollte Strafe nicht akzeptieren

Von Philipp Breu · 18. Oktober 2024 um 19:00

Lucky hatte gelitten: Ein ukrainisches Paar ließ seinen Hund in Steinberg am See bei glühender Sommerhitze im Auto zurück – ohne Wasser und Nahrung. Das Amtsgericht in Schwandorf verurteilte die Eheleute zu einer Geldstrafe in Höhe von je 2100 Euro. Dagegen legten sie Berufung ein – mit Erfolg.

Laut Anklage hatten die beiden am 9. Juli 2023 ihren Wagen auf dem Parkplatz am Moving Ground am Steinberger See abgestellt und ihren Hund Lucky darin allein zurückgelassen. An jenem Julitag herrschten dort Außentemperaturen von etwa 36 Grad Celsius. Der Vierbeiner war etwa ab 16.45 Uhr für längere Zeit allein im Auto, ohne Wasser, Nahrung und hinreichend Kühlung beziehungsweise Luftzufuhr gewesen.

Ein Zeuge hatte daraufhin die Polizei gerufen, die letztlich die hintere linke Scheibe einschlug, um das Tier aus dem Wagen zu holen. Der Hund, der etwa 40 Minuten lang im heißen Auto ausharren musste, war dehydriert. Sein Herz hatte viel zu schnell geschlagen und er war zunächst nicht in der Lage, selbstständig Wasser aufzunehmen.

Hund Lucky war in bedrohlichem Zustand

Der behandelnde Tierarzt hatte beim Prozess am Amtsgericht Schwandorf am 15. Juli den schlechten Zustand des Hundes beschrieben. Die Schleimhäute seien blass und trocken, das Herz sehr pochend, die Atmung hoch und das Bewusstsein reduziert gewesen. Auch Claudia Trastl vom Veterinäramt hatte am Amtsgericht Schwandorf die Gefahren heißer Autos deutlich gemacht. Wäre der Hund noch etwa zehn Minuten länger in dem Fahrzeug geblieben, hätte man mit bleibenden Organschäden rechnen müssen, so die Amtstierärztin.

Wie der Prozess in erster Instanz verlief, können Sie hier nachlesen: Prozess wegen Tierquälerei in Schwandorf: Hund Lucky hat bei 36 Grad im Auto gelitten

Das Gericht hatte das ukrainische Paar, das zum Tatzeitpunkt im Landkreis Regensburg lebte, wegen quälerischer Tiermisshandlung zu je 70 Tagessätzen à 30 Euro, also 2100 Euro, verurteilt. Schon damals hatten der Verteidiger des Angeklagten, Jörg Sodan, sowie der Rechtsanwalt der Ehefrau, Markus Huesmann, anklingen lassen, ihren Mandanten zu empfehlen, in Berufung zu gehen.

Rechtsgespräch nach 15 Minuten

Das tat das Paar letztendlich auch, weshalb der Fall nun am Freitagvormittag vor dem Landgericht Amberg erneut verhandelt wurde. Auch die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler, hatte zwischenzeitlich Berufung eingelegt – beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch. Das bedeutet, dass der Schuldspruch an sich seitens der Staatsanwaltschaft nicht angefochten wird, aber die verhängte Strafe. Bereits in erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze a 30 Euro beantragt.

Nur 15 Minuten nach Beginn der Verhandlung wurde diese schon wieder unterbrochen. Verteidiger Jörg Sodan schlug ein Rechtsgespräch vor. Die Prozessbeteiligten willigten ein. Etwa 30 Minuten später wurde der Prozess fortgesetzt.

Geldauflage in Höhe von je 1000 Euro

Vorsitzender Richter Peter Hollweck fasste kurz zusammen, man habe sich darauf geeinigt, dass das Verfahren eingestellt werden könne – sofern beide Angeklagten jeweils eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro bezahlen, die auch in fünf Monatsraten à 200 Euro beglichen werden könne. „Das Gericht verlässt sich darauf, dass es dem Geld nicht andauernd hinterherlaufen muss“, mahnte Richter Hollweck an. Werde die Geldauflage nicht erfüllt, würde das Verfahren neu aufgerollt.

Nach Prozessende erklärte Verteidiger Jörg Sodan auf Nachfrage kurz, wie es zu dem Urteil kam. Letztendlich habe man seinem Mandanten und dessen Ehefrau kein vorsätzliches Handeln nachweisen können. Viel mehr sei das Verhalten fahrlässig gewesen. Man habe bei der Urteilsfindung auch ein bereits mehrere Jahre zurückliegendes Urteil des Amtsgerichts München in einem ähnlichen Fall zu Rate gezogen. Damals sei lediglich eine Geldbuße in Höhe von wenigen Hundert Euro verhängt worden.

Das rät der ADAC Herrchen an heißen Tagen

Pause: Der ADAC empfiehlt, alle zwei bis drei Stunden im Sommer eine Pause einzulegen, damit sich der Hund ein wenig bewegen kann.

Temperatur: Die Temperatur im Auto sollte angenehm und nicht mehr als zehn Grad unter der Außentemperatur liegen.

Wasser: Ausreichend Flüssigkeit ist wichtig. Dem Tier sollte regelmäßig etwas zu trinken gegeben werden.

Fahrtwind: Geöffnete Fenster oder die Fahrt im Cabriolet sollten vermieden werden, da der Wind beim Hund Augenentzündungen begünstigen könne, so der ADAC.

Der Angeklagte (l.) wurde vor Gericht von Rechtsanwalt Jörg Sodan (2. v. r.) vertreten. Die Verteidigung der ebenfalls beschuldigten Ehefrau (2. v. l.) übernahm Markus Huesmann (r.). Foto: Philipp Breu