Prozess wegen Tierquälerei in Schwandorf: Hund Lucky hat bei 36 Grad im Auto gelitten

Wer ein Tier allein im Auto zurücklässt, bei sengender Hitze und ohne Wasser, macht sich in Deutschland der Tierquälerei strafbar. Wegen genau diesem Vorwurf musste sich am Montagvormittag ein ukrainisches Paar vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten.
Laut Anklage sollen die Beiden am 9. Juli 2023 ihren Wagen auf dem Parkplatz am Moving Ground am Steinberger See abgestellt und ihren Hund Lucky darin allein zurückgelassen haben. An jenem Julitag herrschten dort Außentemperaturen von etwa 36 Grad Celsius. Der Vierbeiner soll etwa ab 16.45Uhr für längere Zeit allein im Auto, ohne Wasser, Nahrung und hinreichend Kühlung beziehungsweise Luftzufuhr gewesen sein.
Ein junger Mann, der gegen 17 Uhr vom Baden zurück zum Parkplatz kam, hatte einen Hund bellen gehört. Als er nachschaute, wo das Bellen herkam, habe er den kleinen, weißen Hund in dem Auto entdeckt. Er informierte die Polizei, die innerhalb weniger Minuten mit einer Streife vor Ort erschien. In der Folge sei das Kennzeichen in dem Freizeitpark ausgerufen worden. Nachdem sich die Besitzer nicht gemeldet hatten, entschieden die Polizisten, die hintere linke Scheibe einzuschlagen und das Tier aus dem überhitzten Wagen zu holen.
Herz des kleinen Hundes schlug viel zu schnell
Der Hund sei dehydriert gewesen, sein Herz habe viel zu schnell geschlagen und er sei zunächst nicht dazu in der Lage gewesen, selbstständig Wasser aufzunehmen.
Der Vierbeiner sei dann dem Tierheim Schwandorf übergeben und in Absprache mit dem Veterinäramt im Landratsamt recht schnell zu einem Tierarzt gebracht worden. Der Tiermediziner aus Schwandorf bestätigte nun vor Gericht den schlechten Zustand des Hundes. Die Schleimhäute seien blass und trocken, das Herz sehr pochend, die Atmung hoch und das Bewusstsein reduziert gewesen, so seine ärztliche Einschätzung.
Dass die Körpertemperatur des Hundes bei 39 Grad Celsius lag, führte der Tierarzt darauf zurück, dass der Vierbeiner zwischenzeitlich mit kaltem Wasser gekühlt worden sei. Dafür sprach das nasse und kühle Fell des Tieres bei der Einlieferung in seiner Praxis. Über einen Katheder sei dem Hund ein Flüssigkeitsersatz zugeführt worden. Nach etwa einer Stunde sei das Tier etwas ruhiger geworden. Am nächsten Tag habe sich der Hund so weit stabilisiert.
In der prallen Sommerhitze können sich Autos sehr schnell aufheizen. Wie Claudia Trastl vom Veterinäramt vor Gericht als Sachverständige erklärte, könnten nach einer halben Stunde schon Temperaturen im Auto herrschen, die für den Organismus gefährlich seien. Alle Fenster eines Wagens müssten mindestens 20 Zentimeter geöffnet sein, um überhaupt einen Luftaustausch zu ermöglichen. Wäre der Hund noch etwa zehn Minuten länger in dem Fahrzeug geblieben, hätte man mit bleibenden Organschäden rechnen müssen, so die Einschätzung der Amtstierärztin. Angesichts seines Zustandes habe der Hund bereits ein fortgeschrittenes Stadium der Dehydrierung gehabt.
Am Abend nach dem Vorfall bei der Polizei erschienen
Das ukrainische Paar, das zum Tatzeitpunkt im Landkreis Regensburg lebte, inzwischen aber nach München umgezogen ist, wurde daher beschuldigt, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben. Staatsanwältin Silvia Schatz stützte ihre Anklage auch auf die Tatsache, dass sich die Eheleute am Abend des besagten Julitages bei der Polizei meldeten und sich nach ihrem Hund erkundigten. Dabei seien auch die Worte gefallen, dass man doch maximal 20 Minuten weg gewesen sei.
Am 19. September 2023 war dem beschuldigten Mann sowie seiner Frau jeweils ein Strafbefehl zugestellt worden. Sie sollten eine Strafe von 40Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 1200 Euro zahlen. Dagegen hatten sie Einspruch eingelegt, weshalb der Fall nun vor Gericht verhandelt wurde.
Für Rechtsanwalt Jörg Sodan, der den angeklagten Ehemann vertrat, konnten die Beweise, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützte, die Schuld seines Mandaten nicht wirklich belegen. Seiner Meinung nach gebe es gar keine Beweise für die Täterschaft. Deshalb habe es ihn schon gewundert, dass es zur Anklage kam.
Kein Geständnis von den Angeklagten
Auch die Beweisaufnahme habe diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse ergeben, meinte Sodan. Bei der Polizei sei das Ehepaar mit einem Bekannten erschienen, der ihre Worte in schlechtes Englisch übersetzt habe. So könne man überhaupt nicht wissen, was tatsächlich besprochen worden sei. Auch die Schreiben, die das Amtsgericht erreicht hatten, in denen das Ehepaar um eine mildere Strafe gebeten habe, zweifelte der Anwalt an. Es stehe kein Geständnis darin und sie seien auch nicht von den Angeklagten unterschrieben worden. Da es aus Sodans Sicht keinen hinreichenden Tatverdacht gebe, müsse sein Mandant freigesprochen werden. Ähnlich argumentierte Rechtsanwalt Markus Huesmann für seine Mandantin.
Diese Zweifel sah Richterin Christina Richter nicht. Das angezweifelte Schreiben sei mit dem Willen der Angeklagten verfasst worden, weil darin auch Kontodaten mitgeteilt wurden. Auch auf den Strafbefehl wurde eingegangen, von dem nur die Beschuldigten wissen konnten. Wer das Schreiben am Ende aufgesetzt habe, sei nicht entscheidend, so die Richterin. Auch da von „wir“ die Rede war, deutete nach Einschätzung der Richterin darauf hin, dass beide Eheleute die Tat zu verantworten hatten. Sie verurteilte das ukrainische Paar zu 70 Tagessätzen a 30Euro, also insgesamt 2100Euro.
Damit blieb sie deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin, die 120 Tagessätze a 30 Euro beantragt hatte.
Die beiden Rechtsanwälte werden nach eigener Aussage ihren Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen. Die endgültige Entscheidung darüber liege aber bei m Ehepaar, meinten sie unisono.