Rechtsanwalt auf der Anklagebank: Jurist aus dem Kreis Schwandorf muss 15.000 Euro zahlen

Ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Schwandorf, der in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren neben seinem Mandanten auch einen Zeugen zur selben Sache anwaltlich vertreten haben soll, musste sich am Montag vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte deshalb den Anwalt, der auch in der Kommunalpolitik aktiv ist, des Parteiverrats gemäß § 356 Strafgesetzbuch. Richterin Kathrin Heitzer sah den Vorwurf der Staatsanwaltschaft als erwiesen an. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 150Euro.
Verfahren wegen Partybus
In dem besagten Ordnungswidrigkeitenverfahren ging es um den Halter eines Partybusses, den der jetzt angeklagte Anwalt vertreten hat. Diesem Mandanten war vorgeworfen worden, am 11.September 2021 eine stehende Beförderung der Fahrgäste zugelassen zu haben. Außerdem seien im Bus herumstehende Bierkästen nicht gesichert gewesen. In einem Hauptverhandlungstermin zu diesem Verfahren am 12.Oktober 2022 beim Amtsgericht Schwandorf trat der Angeklagte als Verteidiger des Fahrzeughalters auf – und der von ihm ebenfalls vertretene Fahrer des Busses sei als Zeuge vernommen worden. Dadurch habe der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Anwalt in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig gedient, so die Staatsanwaltschaft.
Zeugen konnten nicht viel beitragen – Aussagen waren zu widersprüchlich
Halter und Fahrer des Partybusses, die im aktuellen Verfahren als Zeugen geladen wurden, konnten nur wenig zur Sache aufklären. Zu widersprüchlich waren teilweise ihre Aussagen. Der Fahrer des Busses sagte aus, mit dem angeklagten Anwalt befreundet zu sein. Er habe diesen damals dem Halter des Busses für die anwaltliche Vertretung vermittelt. Für sich selbst habe der Anwalt von ihm jedoch kein Mandat erhalten, erklärte der Zeuge. „Ich wollte mich wegen der hohen Anwaltskosten selbst verteidigen.“
Allerdings habe er die Bußgeldakte des Halters an den befreundeten Anwalt schicken lassen, um Akteneinsicht zu erhalten; er selbst habe keine Einsicht gewährt bekommen. Ob sich Fahrer und Halter gemeinschaftlich mit dem Anwalt getroffen haben, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Dazu konnten sich die Zeugen nicht mehr erinnern.
Die Staatsanwaltschaft verwies in ihrem Plädoyer auf die vielen Widersprüche in den Aussagen der beiden Zeugen. Noch nie zuvor habe er zwei so sich widersprechende Zeugen erlebt, so der Staatsanwalt. Deshalb halte er von ihren Aussagen gar nichts.
Dass der Fahrer des Busses den Angeklagten nicht mit einem Mandat betraut habe, nehme er ihm nicht ab. Er sah die Voraussetzungen für den Parteiverrat erfüllt und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 150 Euro als tat- und schuldangemessen.
Verteidiger wirft Staatsanwalt vor, dass „das mit einer Beweiswürdigung nichts zu tun habe“
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jörg Meyer, beantragte dagegen einen Freispruch für seinen Mandanten. Er bemängelte, dass die Zeugen nicht polizeilich vernommen worden waren. „Wäre dies geschehen, hätte es hier vor Gericht kein solches Gewürge gegeben“, sagte er. Es gehe nicht darum, etwas zu glauben. Es gehe darum, „ob ich etwas nachweisen kann oder nicht“, so Meyer. Mit einer Beweiswürdigung habe das hier nichts zu tun, warf er dem Staatsanwalt vor.
Richterin Kathrin Heitzer sah den Tatvorwurf des Parteiverrats als erfüllt an. Sie verurteilte den Angeklagten zu 100Tagessätzen à 150 Euro. Telefonvermerke der Bußgeldstelle des Polizeiverwaltungsamtes, die angeforderte Akteneinsicht, Empfangsbekenntnisse und Anträge auf Terminverlegungen durch den Angeklagten zeigten deutlich, dass er auch den Fahrer des Busses vertreten habe, sagte die Richterin.