Schlafende Mädchen missbraucht: Mann aus dem Landkreis Schwandorf bleibt in Psychiatrie

Urteil im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Der 48-Jährige, der sich mehrmals an schlafenden Mädchen vergangen und seine Taten auf Bildern festgehalten hatte, muss für sechs Jahre hinter Gittern. Der Mann aus dem Städtedreieck (Landkreis Schwandorf) wird in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.
Das entschied die Große Jugendkammer des Landgerichts Amberg unter Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Stefan Täschner am Montag. Der Angeklagte wird weiter im Bezirksklinikum (BKH) in Regensburg bleiben. Dort wird er bereits seit Juli 2024 behandelt.
Wie berichtet, hatte der 48-Jährige laut Anklage über Jahre mehrere Mädchen missbraucht und seine Taten fotografiert. Dabei ging er fast immer gleich vor. Der Mann wartete, bis die Mädchen schliefen. Dann zog er sie aus, berührte sie im Intimbereich, führte teilweise auch einen seiner Finger ein und hielt alles auf Fotos fest.
Zahllose Bilder dokumentierten die Missbräuche
Wie bei der Verhandlung, die zum Schutz der Opfer größtenteils hinter verschlossenen Türen stattfand, bekannt wurde, kannte der Täter seine Opfer. Teilweise fuhr er mit ihnen zu Sportveranstaltungen. Die mehr als 20 Übergriffe ereigneten sich in seinen Wohnungen, in Hotels, auf Campingplätzen oder in einem Wohnwagen. Über die Jahre sammelte der Mann zahllose Bilddateien. Zum Zeitpunkt der Übergriffe waren die Mädchen zwischen vier und zwölf Jahre alt.
Am 2. Februar 2024 wurde der Mann festgenommen. Die Vorwürfe: Erstellen kinderpornographischer Inhalte, sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Im Juli 2024 wurde er in die Psychiatrie des Bezirksklinikums Regensburg verlegt. Ein psychiatrisches Gutachten hatte zwischenzeitlich nämlich ergeben, dass der 48-Jährige unter einer gestörten Sexualpräferenz leide. Diese vermindere zwar seine Fähigkeit, das Unrecht der Taten einzusehen, erheblich. Allerdings war diese auch nicht gänzlich ausgeschlossen.
Bereits beim Prozessauftakt Mitte Januar räumte der Beschuldigte über seinen Verteidiger Michael Haizmann nahezu alle Anklagepunkte ein. Das Gericht verkündete nach einem Rechtsgespräch schließlich, dass eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten und eine Höchststrafe von sechs Jahren und vier Monaten im Raum stehe. Unklar blieb jedoch, ob der Täter die Haftstrafe im Gefängnis absitzen muss oder ob ihm der Maßregelvollzug, also die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie, blüht.
Polizisten stellten mehrere Handys, PCs und Festplatten sicher
Darüber gab es an Verhandlungstag zwei Klarheit. Zunächst wurde am Montag eine Beamtin der Kriminalpolizei Amberg befragt. Diese schilderte kurz, wie der Angeklagte überhaupt in den Fokus der Justiz geraten war. Das Jugendamt in Schwandorf hatte sich an die Polizei gewandt, nachdem ein Mädchen von den Übergriffen erzählt hatte. Sie sei in den Ferien bei dem Angeklagten zu Besuch gewesen. Als sie in dessen Bett lag, habe der Mann sie im Intimbereich berührt.
Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des 48-Jährigen im Städtedreieck. Die Beamten stellten mehrere Handys, PCs, Tablets und Festplatten sicher. Bei der Auswertung seien dann zahlreiche kinderpornographische Inhalte zum Vorschein gekommen. Und schnell sei klar gewesen: Der Mann hatte sich nicht nur an einem Mädchen vergangen.
Täter wirkte höflich und ist hochintelligent
Anhand von Chats und Dateinamen konnten die Ermittler schließlich weitere Opfer ausfindig machen. Bei den Befragungen konnten sich die Kinder häufig nur bruchstückhaft an die Übergriffe erinnern. Die Mädchen kamen laut der Polizistin meist aus schwierigen familiären Verhältnissen. Der Angeklagte hätte den Eltern und Pflegeeltern immer wieder angeboten, die Kinder am Wochenende oder in den Ferien zu betreuen. Diese hätten das Angebot nichts ahnend gerne angenommen.
Der Angeklagte machte schließlich einen unscheinbaren und höflichen Eindruck – auch im Gerichtssaal. Der Täter ist Akademiker, gilt als hochintelligent und war jahrzehntelang ehrenamtlich tätig. „Ich möchte Menschen helfen“, sagte der 48-Jährige, als er von seiner Vita erzählte. Vorstrafen hatte er laut Bundeszentralregister keine.
Umso fassungsloser machen die mehreren Tausend Dateien, die mit Hilfe der IT-Forensik auf den sichergestellten Handys, PCs und Festplatten gefunden wurden. Viele davon seien verschlüsselt gewesen, wie ein Sachverständiger am Montag vor Gericht schilderte. Den Experten gelang es aber, einen Bruchteil der Beweismittel zu entschlüsseln. Das reichte aus, um den Angeklagten zweifelsfrei zu überführen. Ob diesem möglicherweise sogar noch mehr Kinder zum Opfer gefallen sein könnten, konnte allerdings nicht abschließend festgestellt werden.
Forensische Psychiatrie statt Gefängnis
Nachdem der Großteil der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurden auch die Plädoyers hinter verschlossenen Türen vorgetragen. Dann verkündete Landgerichtspräsident Täschner das Urteil. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Um seine gestörte Sexualpräferenz zu therapieren, wandert der Täter aber nicht ins Gefängnis, sondern bleibt weiter in der forensischen Psychiatrie des BKH untergebracht.
Hintergrund: Das kann Straftätern blühen
JVA: In der Justizvollzugsanstalt (kurz: JVA) werden Untersuchungs- und Strafgefangene untergebracht, auch eine Ersatzfreiheitsstrafe oder Ordnungshaft kann in einer JVA abgesessen werden. Außerdem kommen Sicherungsverwahrte hier unter. Ziel ist die Resozialisierung und die Vorbereitung auf ein straffreies Leben in Freiheit.
Sicherungsverwahrung: Die Sicherungsverwahrung wird immer dann angeordnet, wenn Richter in den Verurteilten eine Gefahr für die Gesellschaft sehen. Es handelt sich also um eine Art Vorsichtsmaßnahme, weil begründeter Verdacht besteht, dass der Verurteilte eine ähnlich schwere Straftat noch einmal begehen könnte. Der Täter kommt auch nach Absitzen der Freiheitsstrafe nicht direkt wieder frei, sondern geht in eine Art gelockerten Vollzug über. Der Täter hat dann zwar mehr Freiheiten und darf beispielsweise mehr Geld verdienen. Eingesperrt ist er aber trotzdem. Für die Sicherungsverwahrung gibt es eine erste Obergrenze von zehn Jahren. Wenn dann aber Gutachter die Einschätzung abgeben, dass der Sicherungsverwahrte immer noch eine Gefahr darstellt, kann die Verwahrung unbefristet verlängert werden.
Maßregelvollzug: Der Maßregelvollzug kümmert sich um Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Intelligenzminderung oder einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Sie wurden von einem Gericht in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Maßregelvollzug hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen – einerseits durch eine gesicherte Unterbringung, anderseits mit Hilfe verschiedener Therapien. Die meisten Männer und Frauen bleiben länger in der forensischen Klinik, als es eine Haftstrafe vorgesehen hätte. Entscheidend ist, ob die Therapie erfolgreich verlief.