Betrug, Beleidigung, illegales Glücksspiel: Neuer Ärger für Mann aus dem Kreis Schwandorf

Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf beschäftigt wieder Mal die Justiz. Am Donnerstag musste er sich vor dem Amtsgericht Amberg verantworten. Diesmal warf die Staatsanwaltschaft dem Mitarbeiter in einem Gastrobetrieb insgesamt fünf Straftaten vor.
Betrug, Urkundenfälschung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, illegale Veranstaltung eines Glücksspiels und Beleidigung: All das soll sich der 50-Jährige, der in einer Gaststätte im Landkreis Schwandorf arbeitet, im Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2024 zu Schulden kommen lassen haben.
Angeklagter ist schon öfter aufgefallen
Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann mit den Behörden aneinandergerät. Derzeit muss er sich auch vor dem Landgericht Amberg wegen Falschaussage verantworten. Ein Urteil steht noch aus. Seit 15. Oktober 2024 sitzt er in der JVA Amberg in Untersuchungshaft.
Auch die Gaststätte, in der arbeitet, sorgte in der Vergangenheit für Ärger. Diese wird zwar offiziell von einer GmbH betrieben, welche die Mutter des Angeklagten führt. In dem Lokal ist aber laut der Aussage eines Polizisten vor Gericht vor allem der Beschuldigte präsent und regelt die Geschäfte. Erst kürzlich hatten die Behörden den Betreibern die Konzession entzogen – wegen fehlender Zuverlässigkeit. Mittlerweile hat der Betrieb aber nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder geöffnet.
Am Donnerstag wollte sich der 50-Jährige nur zu einem der jüngsten fünf Vorwürfe äußern. Er räumte lediglich die Beleidigung ein. Er gestand, bei einer Polizeikontrolle in seinen Wohn- und Geschäftsräumen die Äußerung gefällt zu haben, dass Tschechen bei der deutschen Polizei nichts zu suchen hätten. Die Worte waren speziell gegen einen Beamten gerichtet, der bei der Kontrolle vor Ort war. „Es tut mir leid und ich möchte mich dafür auch bei ihm entschuldigen“, sagte der Angeklagte.
Kredit aufgenommen, den er nie abbezahlen kann?
Dann wurde die Beweisaufnahme eröffnet. Wie aus der Anklageverlesung hervorging, soll sich der Betrugsfall im Juli 2021 ereignet haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er einen Bus in einem Autohaus in Berlin gekauft und diesen über ein Darlehen finanziert haben soll. Dieses soll er unter Angabe der Personalien seiner Mutter über die GmbH abgeschlossen haben. Mutmaßlich um zu vertuschen, dass eigentlich er der Käufer des Busses ist, so die Staatsanwaltschaft. Die Bank soll folglich einen Kredit in Höhe von 25.000 Euro bewilligt haben.
Laut Anklage soll dem 50-Jährigen aber schon bei Abschluss des Darlehensvertrages klar gewesen sein, dass weder er noch die GmbH über genügend Liquidität verfügten, um den Kredit abzubezahlen. Nachdem die Ratenzahlung nur „sehr schleppend“ vonstatten ging, soll die Bank den Kreditvertrag letztendlich gekündigt haben und bleibt laut Anklage seitdem auf gut 19.000 Euro sitzen.
Doch das ist noch längst nicht alles. Im April 2024 soll der 50-Jährige auf einem von Amtswegen längst abgemeldeten Bus ein anderes Kennzeichen angebracht haben, um die Zulassung vorzutäuschen.
Der dritte Vorwurf spielte im Mai 2024. Die Polizei durchsuchte die Wohn- und Geschäftsräume des Angeklagten. Dort soll er mit den Beamten aneinandergeraten sein. Er soll sich vor allem vehement gewehrt haben, trotz Durchsuchungsbeschlusses sein Mobiltelefon herauszugeben.
Mehrere Zeugen und ein Sachverständiger sagten aus
Im Juni 2024 stießen Ordnungsamt und Polizei laut Anklage dann noch auf zwei Glücksspielautomaten in der Gaststätte. Die Erlaubnis für den Betrieb soll er, so die Ermittlungen, dafür nicht gehabt haben. Bei den Automaten sollen zudem verpflichtende Sperrsysteme, mit denen registrierte Spielsüchtige vor weiteren potenziellen Verlusten geschützt werden sollen, gefehlt haben.
Im Laufe der rund vierstündigen Verhandlung wurden einige Zeugen vernommen. Mehrere Polizeibeamte und ein Mitarbeiter des Ordnungsamts sagten ebenso aus, wie ein Bekannter des Angeklagten, der den gekauften Bus damals von Berlin abgeholt hatte und dafür Geld bekommen haben soll. Auch ein Sachverständiger für Geldspielgeräte wurde bestellt, der die zwei in der Gaststätte sichergestellten Glücksspielautomaten ausgelesen hatte. Teilweise erhärteten sich dadurch die Vorwürfe aus der Anklageschrift – vor allem der Widerstand gegen die Polizei wurde von mehreren Beamten unisono bestätigt.
Einige Fragen blieben jedoch offen: Trat der Angeklagte tatsächlich als Geschäftsführer der GmbH auf, für die eigentlich offiziell die Mutter verantwortlich zeichnet? Hat er wirklich aktiv gegen das Glücksspielrecht verstoßen oder waren die Automaten, wie der Angeklagte über seinen Verteidiger Marius Hoser schilderte, nur übergangsmäßig in der Gaststätte zwischengelagert? Hätte der Angeklagte weniger aggressiv reagiert, wenn die Polizisten den Durchsuchungsbeschluss zuerst ausgehändigt hätten, statt direkt nach dem Mobiltelefon zu greifen? Hat die Bank den Kreditvertrag eventuell zu vorschnell gekündigt?
Verhandlung wird am 6. Februar fortgesetzt
Darauf gab es am ersten Verhandlungstag noch keine eindeutigen Antworten. Richterin Kathrin Rieger entschied nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Verhandlung zu unterbrechen und weitere Zeugen zu laden.
Beim nächsten Mal sollen zum Beispiel Zwangsvollstrecker Auskunft über die Liquidität der GmbH geben und weitere Polizisten darüber aufklären, ob der Angeklagte an einem seiner Busse wirklich ein falsches Kennzeichen angebracht hatte. Der Prozess wird am 6. Februar fortgesetzt.