Schmerztherapie mit einem Kilo Marihuana? Schwandorfer Gericht hat so seine Zweifel

Ein zur Tatzeit 19-jähriger Mann aus dem Landkreis Schwandorf hatte im April 2022 über das Darknet 945 Gramm Marihuana bestellt. Am Dienstag musste er sich deswegen vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen. Eine Freiheitsstrafe kam jedoch nicht in Betracht, da alle Beteiligten die Anwendung des Jugendstrafrechts befürworteten. Beim Angeklagten angekommen ist das Drogenpaket allerdings nicht, da es vom Zoll sichergestellt worden war.
Ermittler gingen von Drogenhandel aus
Die Kripo Amberg habe daraufhin die Ermittlungen aufgenommen, wie ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, vor Gericht berichtete. Ein Absender habe im Rahmen der Ermittlungen nicht festgestellt werden können, da auf dem Paket eine Fake-Adresse angegeben worden sei. Wegen der erheblichen Menge sei man von einem Handeltreiben ausgegangen. Gegenstände, die darauf hingewiesen hätten, seien jedoch bei der Durchsuchung der Wohnung nicht aufgefunden worden.
Mehrere private Probleme
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Shervin Ameri, und auch der Beschuldigte selbst, versuchten das Gericht zu überzeugen, dass die bestellten Rauschmittel zum Eigenkonsum vorgesehen waren. Der heute 21-Jährige, der wegen einer Schiefstellung seiner Wirbelsäule an chronischen Rückenschmerzen leidet und zur Schmerzlinderung auch medizinisches Cannabis verordnet bekommt, habe sich damit zusätzlich selbst behandeln wollen, so der Verteidiger. Darüber hinaus verwies der Beschuldigte auf mehrere private Probleme, die zu diesem Zeitpunkt zusammengekommen seien: die anspruchsvolle Ausbildung zum Elektroniker, bei der er sich sehr schwer getan habe, die Scheidung seiner Eltern und die Trennung von seiner Freundin.
Angeklagter: ein günstiges Angebot
Wegen der Rückenschmerzen sei er immer noch in therapeutischer Behandlung. Auf die Frage des Staatsanwalts, warum er auf die Idee gekommen sei, gleich eine so große Menge an Marihuana zu bestellen, antwortete der Angeklagte: „Weil es günstig war.“ Im normalen Handel müsse man dafür wesentlich mehr zahlen. Er habe Kosten sparen wollen.
Anne Zitzler von der Jugendhilfe, die den 21-Jährigen im Strafverfahren begleitet, bestätigte die vor Gericht gemachten Angaben des Angeklagten und berichtete, dass er derzeit keine illegalen Drogen zu sich nehme. Sie sprach über einen „langen Weg der Schmerzbewältigung“ bei dem Heranwachsenden und über die vielen Nebenwirkungen durch die Schmerzmittel. Positiv bewertete sie, dass der Beschuldigte, der an eine längerfristige Sozialberatung gebunden gewesen sei, trotz aller Probleme seine Ausbildung abgeschlossen habe.
Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer am Vorwurf des Handeltreibens fest. „Wenn man so viel bestellt und es so lange lagert, ist der Einsatz zu persönlichen Zwecken nicht mehr glaubhaft.“ Er forderte einen Dauerarrest von drei Wochen und eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro.
Angeklagter geht regelmäßig in die Arbeit
Der Verteidiger sah dagegen keine Anhaltspunkte für ein Handeltreiben. Er verwies auf die lange Zeit, die seit der Tat vergangen sei. Seitdem sei nichts mehr vorgefallen. Sein Mandant habe sich inzwischen stabilisiert und sei in Arbeit. Er brauche keinen Jugendarrest, um zu verstehen, was er falsch gemacht habe. In einer Geldauflage sah der Anwalt eine ausreichende Sanktionierung.
Richterin Michaela Frauendorfer, die den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ebenfalls erfüllt sah, verurteilte den jungen Mann zu zwei Freizeitarresten. Zudem muss er eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro an den Allgemeinen Rettungsverband Oberpfalz zahlen. „Wir brauchen hier keine große Nacherziehung“, so die Richterin. „Darum haben wir uns gegen einen Dauerarrest entschieden“. Der Unrechtsgehalt müsse aber zum Ausdruck kommen, in diesem Fall mit der hohen Geldauflage. Die beiden Arrestaufenthalte finden an Wochenenden in einer Jugendstrafanstalt statt und dauern jeweils 48 Stunden.