Nach weiteren Straftaten: Landgericht schickt 47-Jährigen erneut ins Gefängnis

Von Josef Schaller · 24. November 2024 um 05:00

Letztlich liegt es an seinem umfangreichen Vorstrafenregister und an der Rückfallgeschwindigkeit zu neuen Vergehen, die einen 47-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis Schwandorf zum zweiten Mal ins Gefängnis bringen.

Zwar hat Richter Peter Hollweck am Mittwoch im Berufungsverfahren am Landgericht Amberg die ursprünglich vom Amtsgericht Schwandorf in erster Instanz verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf nunmehr zehn Monate deutlich reduziert. Eine vom Verteidiger des Angeklagten geforderte Strafaussetzung zur Bewährung hat er aber nicht zugestimmt.

Nachdem der Beschuldigte wegen zahlreicher Delikte, unter anderem wegen mehrfacher Nachstellung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verbreitung pornografischer Schriften sowie des Besitzes verbotener Waffen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verbüßen musste, wurde er nach seiner Haftentlassung im Juli 2022 erneut mehrfach straffällig.

Im Clinch mit einer Metzgerei

Nötigung in drei Fällen, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen lautete diesmal der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

So soll der Angeklagte im Februar 2023 einer Metzgerei im östlichen Landkreis den Zufahrtsweg durch Anketten einer Bank so blockiert haben, dass eine Warenanlieferung nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich war. Seine Absicht sei es dabei gewesen, den Betriebsablauf der Metzgerei zu stören, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Nachdem die zuständige Kommune dem Angeklagten mitgeteilt habe, das Hindernis von der öffentlichen Fläche notfalls durch den Bauhof entfernen zu lassen, habe der 47-Jährige gedroht, in diesem Falle von seinem Grundstück runterschießen zu wollen.

Nachdem die Bank schließlich durch den Bauhof im Beisein der Polizei entfernt worden war, habe sich der Beschuldigte erneut dazu entschlossen, dem Geschädigten Hindernisse in den Weg zu stellen. Dabei habe er erneut eine Bank und diesmal auch ein Motorrad auf dem Zufahrtsweg platziert und mit Ketten gesichert.

Ohne Schein mit Motorrad unterwegs

Des Weiteren warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, in zwei Fällen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit dem Motorrad in der Region unterwegs gewesen zu sein. Als besonders schwerwiegend wurde allerdings die öffentliche Beleidigung eines Richters am Amtsgericht Schwandorf über das Internetportal Facebook gewertet.

Nach einem vom Verteidiger des Angeklagten, Jan Bockemühl, beantragten Rechtsgespräch teilte Richter Peter Hollweck mit, dass er sich im Falle eines Antrags der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen der drei Nötigungen einzustellen, sowie einer Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch in Bezug auf die dann verbleibenden Vergehen eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen neun und 13 Monaten vorstellen könne. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt, die drei Vergehen wegen Nötigung einzustellen.

Zeugenvernehmung konnte vermieden werden

Ein entsprechender Beschluss des Richters folgte umgehend. Und Verteidiger Bockemühl beschränkte nach Absprache mit seinem Mandanten die Berufung auf den Rechtsfolgeausspruch. Nach dieser Einigung war eine Zeugeneinvernehmung vor Gericht nicht mehr notwendig. Die zehn geladenen Zeugen konnten entlassen werden.

In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt für die verbleibenden Vergehen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr für tat- und schuldangemessen. Die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung sah er wegen der neuerlichen Straftaten nach seiner Haftentlassung nicht gegeben.

Verteidiger Jan Bockemühl, der beim Antrag des Staatsanwalts eine Tendenz zur Überbestrafung feststellte, beantragte, seinen Mandanten zu einer „nicht höheren Strafe als maximal neun Monate“ zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. „Ein Strafverfahren soll nicht Öl ins Feuer gießen. Stattdessen soll ein Urteil auch Rechtsfrieden schaffen“, so der Anwalt. Der bisherige Strafvollzug habe aus seinem Mandanten keinen besseren Menschen gemacht. „Machen Sie ein intelligentes Urteil“, so sein Appell an das Gericht.

Erstes Urteil wurde reduziert

Der Richter änderte das Urteil des Amtsgerichts Schwandorf aufgrund der Einstellung der drei Vergehen wegen Nötigung zwar deutlich auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ab. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sei allerdings nicht möglich, wie Hollweck betonte.

Dafür müsste man, so erklärte er, mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten begehen werde. Zu dieser Einschätzung sei das Gericht wegen seiner Rückfallgeschwindigkeit zu neuen Straftaten jedoch nicht gekommen.