Mitbewohnerin verprügelt, weil Parfüm „stank“? Äthiopierin beteuert Unschuld vor Gericht

Es soll eine banale Sache gewesen sein, die eine Asylbewerberin aus Äthiopien völlig ausrasten lies. In einer Flüchtlingsunterkunft im Städtedreieck des Landkreises Schwandorf soll die 29-Jährige ihre ehemalige Mitbewohnerin übel zugerichtet haben. Der angebliche Grund: Eine Geruchsbelästigung durch ein Parfüm.
Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, soll sich die Tat im Oktober 2023 zugetragen haben. Die Beschuldigte und das mutmaßliche Opfer sollen in Streit geraten sein. Grund soll ein Parfüm gewesen sein, das die Geschädigte trug – und dass der Angeklagten offensichtlich nicht gefiel.
Während der Auseinandersetzung soll die 29-Jährige ihre ehemalige Mitbewohnerin zunächst am Hals gepackt und mehrfach mit dem Knie in den Bauch getreten haben. Dann soll sie laut Strafbefehl der Frau mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Als diese daraufhin zu Boden ging, soll die Beschuldigte sie weiter mit Füßen getreten haben.
Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Das mutmaßliche Opfer soll dadurch eine blutige Verletzung am Hals, eine Brustkorbprellung, ein verstauchtes Handgelenk, eine Gewebequetschung und eine Schädelprellung davongetragen haben. Wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung wurde der 29-Jährigen im März 2024 ein Strafbefehl zugestellt. Gegen diesen legte die Äthiopierin Einspruch ein.
Am Dienstagmorgen wurde am Amtsgericht Schwandorf unter Vorsitz von Richterin Katharina Bauer verhandelt. Über einen Dolmetscher schilderte die Beschuldigte, dass an den Vorwürfen aus dem Strafbefehl nichts dran sei. „Die Frau lügt“, sagte sie wörtlich. Generell sei das mutmaßliche Opfer immer wieder in der Unterkunft negativ aufgefallen. „Sie ist aggressiv und hat mit vielen Bewohnern gestritten. Dafür ist sie bekannt“, so die Angeklagte. Das könnten auch die Zimmernachbarn bestätigen.
Sie warf ihrer ehemaligen Mitbewohnerin vor, die Geschichte erfunden zu haben, weil sie in eine andere Unterkunft versetzt werden wollte. Letztendlich sei ihr das auch gelungen. Wie eine Mitarbeiterin des Landratsamts im Zeugenstand sagte, sei die mutmaßliche Geschädigte, eine Somalierin, wenige Tage nach der angeblichen Tat in eine andere Asylbewerberunterkunft im Städtedreieck umgezogen. Wie im Verlauf der Verhandlung bekannt wurde, wohnt sie offenbar dort aber auch nicht mehr. Mittlerweile soll die Frau in einer Unterkunft in Regensburg untergebracht sein.
Angeklagte und mutmaßliches Opfer stritten wohl immer wieder
Die Mitarbeiterin des Landratsamts schilderte zudem, dass auch sie von den Streitigkeiten zwischen der Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer mitbekommen habe. Beide wären abwechselnd in der Behörde vorstellig geworden und hätten sich übereinander beschwert.
Dabei spielte, so die Annahme der Mitarbeiterin, auch die Herkunft der mutmaßlichen Geschädigten eine Rolle. Immer wieder hätte sie behauptet, dass sie als Somalierin von ihren Zimmernachbarn, die allesamt aus Äthiopien stammten, nie akzeptiert worden wäre. Über die im Strafbefehl genannten Vorwürfe konnte die Angestellte des Landratsamts allerdings nichts sagen. Sie sei bei dem Vorfall nicht dabei gewesen. Zwar könne sie sich an eine Verletzung erinnern, die das mutmaßliche Opfer bei einem ihrer Besuche in der Behörde gezeigt hatte. Doch ob diese von der Beschuldigten stammten, könne sie nicht beantworten. „Das ist zu lange her“, sagte die Zeugin.
Ladung an falsche Adresse zugestellt
Schnell war klar, dass nur die Aussagen des mutmaßlichen Opfers in der Sache weiterhelfen könnten. Doch die Somalierin erschien nicht. Wie nach telefonischen Rückfragen bekannt wurde, wurde die Ladung an die falsche Adresse zugestellt. Dass die Frau mittlerweile nicht mehr im Städtedreieck, sondern in Regensburg wohnhaft ist, war der Geschäftsstelle des Gerichts offenbar nicht bekannt.
Richterin Bauer blieb nichts anderes übrig, als die Verhandlung auszusetzen. Ohne die Hauptzeugin käme man in der Sache nicht weiter. Dieser Ansicht war auch Staatsanwältin Jennifer Jäger. Ein Fortsetzungstermin ist noch nicht bekannt.