Schlafende Mädchen missbraucht: Mann aus dem Städtedreieck fotografierte seine Taten

Von Philipp Breu · 16. Januar 2025 um 17:27

Er wartete, bis die Mädchen schliefen. Dann zog er sie aus, berührte sie unsittlich und fotografierte seine Taten. Ein 48-Jähriger aus dem Städtedreieck musste sich deswegen am Donnerstag vor dem Landgericht Amberg verantworten. Nach etwa zwei Stunden war klar: Er bekommt eine lange Haftstrafe.

Die Vorwürfe lauteten Erstellen kinderpornographischer Inhalte, sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Der Prozess fand vor der Großen Jugendkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Stefan Täschner statt. Das ist bei Fällen, die Kinder oder Jugendliche und damit den Jugendschutz betreffen, durchaus üblich.

Seit Juli 2024 im Bezirksklinikum untergebracht

Der Angeklagte wurde in Fußfesseln vorgeführt. Nach seiner Festnahme am 2. Februar 2024 saß er mehrere Monate in U-Haft, bis er im Juli 2024 vorläufig im Bezirksklinikum (BKH) in Regensburg untergebracht wurde. Auf den ersten Blick machte er einen unscheinbaren Eindruck. Der Beschuldigte ist Deutscher, hatte studiert und jahrelang als Akademiker gearbeitet. Beim Prozessauftakt war der Mann adrett gekleidet. Er trug einen Anzug, darunter ein weißes Hemd und eine Krawatte. Er drückte sich auf Rückfragen klar und ruhig aus.

Während Staatsanwältin Jasmin Hertel die ellenlange Anklageschrift verlas, verzog der Angeklagte keine Mine. Er starrte in den Raum hinein, sein Blick war leer. Dabei waren die Details nichts für schwache Nerven. In aller Ausführlichkeit schilderte die Staatsanwältin, was den sieben Mädchen zwischen 2013 und 2023 widerfahren ist. Die Taten ereigneten sich in Maxhütte-Haidhof, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Zum Zeitpunkt der Übergriffe waren die Mädchen zwischen vier und zwölf Jahre alt.

Der Täter kannte seine Opfer

Alles begann am 7. September 2013. Bei einem Skype-Telefonat mit seiner damaligen Partnerin fertigte der Mann laut Anklage heimlich mehrere Screenshots von deren Tochter an. Das vierjährige Mädchen stand zu diesem Zeitpunkt auf einem Stuhl mit heruntergelassener Hose. Der Fokus der Fotos lag auf dem entblößten Intimbereich des Kindes.

In den Folgejahren sollte das Vorgehen des Angeklagten noch skrupelloser werden. Immer wieder wartete der 48-Jährige, bis seine jungen Opfer friedlich schliefen. Dann zog er ihnen die Klamotten aus, berührte die Mädchen im Intimbereich, führte teilweise sogar einen seiner Finger ein und hielt alles auf Fotos fest.

Der Täter kannte seine Opfer. Teilweise fuhr er mit ihnen zu Sportveranstaltungen. Die mehr als 20 Übergriffe ereigneten sich in seinen Wohnungen, in Hotels, auf Campingplätzen oder in einem Wohnwagen. Über die Jahre sammelte der Mann Hunderte Bilddateien. Ein psychiatrisches Guthaben hatte zwar ergeben, dass der 48-Jährige unter einer gestörten Sexualpräferenz leide. Diese vermindere zwar seine Fähigkeit, das Unrecht der Taten einzusehen, erheblich, schloss diese laut Anklage jedoch nicht gänzlich aus.

Erst Rechtsgespräch, dann Geständnis

Sechs Verhandlungstage waren angesetzt, doch schon beim Prozessauftakt deutete vieles darauf hin, dass das Prozedere deutlich abgekürzt werden könnte. Verteidiger Michael Haizmann regte zunächst ein Rechtsgespräch an. Richter, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung zogen sich etwa eine halbe Stunde zurück. „Die Kammer schlägt bei einem umfassenden Geständnis eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten und eine Höchststrafe von sechs Jahren und vier Monaten vor“, sagte Landgerichtspräsident Täschner anschließend.

Alle Prozessbeteiligten willigten ein. Haizmann verkündete, dass sein Mandant nahezu alle Vorwürfe aus der Anklage einräumt. Bezüglich des Vorfalls beim Skype-Gespräch gestehe der Angeklagte aber lediglich den Besitz der Bilder.

Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen

Damit war die Sache aber noch nicht beendet. Täschner eröffnete die Beweisaufnahme. Diese findet zum Schutz der Opfer aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Bilder, die der Angeklagte über Jahre von seinen Übergriffen gefertigt hatte, werden ebenso wie das psychiatrische Gutachten nochmals in Augenschein genommen. Danach fällt die Kammer ein abschließendes Urteil.

Was aber schon jetzt klar ist: Der Mann bekommt für seine Taten eine lange Haftstrafe und den sieben Mädchen bleibt eine Aussage vor Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit erspart.