Schwandorfer bezahlte Dating-Abos mit Geld der Schwester – Schwieriger Prozess trotz Geständnis

Kopfschütteln, Stirnrunzeln und leichte Verzweiflung: Am Mittwoch hatte sich das Schwandorfer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Sebastian Eckl mit einem verzwickten Fall zu beschäftigen. Auch ein sofortiges Geständnis des Beschuldigten machte die Sache nicht wirklich leichter.
Angeklagt war ein 29 Jahre alter Schwandorfer, der sich mehrmals mit seinem Klarnamen bei Online-Dating-Plattformen angemeldet hatte, die kostenpflichtigen Abonnements allerdings mit dem Geld seiner nichts ahnenden Schwester bezahlte. Es kam zu mindestens 18 Kontoabbuchungen mit einem Gesamtwert von knapp 900 Euro.
Kurz nachdem Staatsanwältin Jennifer Jäger die Anklageschrift verlesen hatte, räumte der Beschuldigte über seinen Pflichtverteidiger Reinhard Zinkl alle Tatvorwürfe ein. „Es tut ihm leid und er wollte seiner Schwester das Geld auch zurückzahlen“, sagte Zinkl. Doch die habe abgelehnt. Der Rechtsanwalt bat die Staatsanwältin sodann um Einstellung des Verfahrens – gegen erhebliche Auflagen. „Sehen Sie sich meinen Mandanten an“, sagte Zinkl und spielte damit auf die offensichtliche geistige Einschränkung des Beschuldigten an.
Angeklagter hatte Probleme, der Verhandlung zu folgen
Der junge Mann tat sich tatsächlich sichtlich schwer, der Verhandlung zu folgen. Einfache Rückfragen des Richters und auch der Staatsanwältin konnte er nicht wirklich beantworten. Zum Beispiel, warum er überhaupt Abonnements auf Datingportalen abgeschlossen hatte, obwohl er wusste, dass er wenige Tage später für ein anderes Vergehen in Haft musste. Oder auch, wie viel Geld er überhaupt monatlich zur Verfügung hätte.
Der Angeklagte schilderte, er sei schon sein Leben lang arbeitssuchend und befinde sich in Betreuung. „Der Betreuer verwaltet auch mein Geld“, sagte er.
Staatsanwältin Jäger hatte für die Forderungen des Verteidigers durchaus Verständnis, konnte den Wunsch allerdings nicht erfüllen. Sie argumentierte, der Angeklagte sei bereits mehrfach vorbestraft und habe schon Haftstrafen abgesessen. Außerdem handle es sich bei dem Vorfall um Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, bei der ein Schaden von knapp 900 Euro entstanden sei.
Somit wurde die Beweisaufnahme eröffnet. Zunächst wurde die Schwester in den Zeugenstand berufen. Doch auch ihre Aussagen waren nicht gerade hilfreich. Sie schilderte, dass sie bis zuletzt gar nicht gewusst habe, dass ihr Bruder hinter den ominösen Abbuchungen auf ihrem Konto steckte. Sie sei zu dem Zeitpunkt selbst in Haft gesessen. „Das Geld hätte ich aber schon gerne wieder“, sagte sie auf Nachfrage des Richters.
Kontodaten auf alten Auszügen entdeckt
Mehr Licht ins Dunkel brachte die rechtliche Betreuerin der Schwester. Sie war es auch, die den Stein erst ins Rollen gebracht hatte. Denn sie hatte Anfang März 2023 auf dem Konto ihrer Klientin verdächtige Abbuchungen entdeckt und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. „Ich wusste nicht, dass der Bruder dahinter steckte“, sagte sie.
An die Kontodaten der Schwester sei er wohl durch alte Kontoauszüge gekommen, die er in der Wohnung vorgefunden hatte. „Ich konnte die Abbuchungen allerdings rückgängig machen. Meiner Betreuten ist dadurch also kein Schaden entstanden“, sagte die Betreuerin.
Verteidiger Zinkl nahm das wiederum als Vorlage und beantragte nochmals eine Einstellung des Verfahrens. „Das bringt doch hier alles nichts“, sagte der Anwalt. Eine saftige Arbeitsauflage sei das einzig sinnvolle.
Psychiatrisches Gutachten soll Klarheit bringen
Doch Staatsanwältin Jäger ließ sich nicht erweichen. Auch wenn die Schwester keinen finanziellen Schaden davon getragen habe, blieben die Zahlungen bei den Datinganbietern ja trotzdem aus. Auch Richter Eckl stellte sich auf die Seite der Staatsanwaltschaft. Und als dann das Wort Gefängnis in den Raum geworfen wurde, brachen beim Angeklagten alle Dämme. „Nein, bitte, ich will nicht wieder eingesperrt werden“, flehte er unter Tränen.
Dazu kam es dann vorerst auch nicht. Die Kammer entschied, ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen. Dieses soll nun klären, inwieweit der Angeklagte bei der Tat überhaupt schuldfähig war. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest.