Mann aus dem Kreis Schwandorf hortete über 2300 Kinderpornos und filmte selbst heimlich

Mit einem blauen Auge davongekommen: Obwohl ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf über 2300 kinderpornografische Dateien besaß und sogar selbst heimlich filmte, wurde er von Amtsrichterin Kathrin Heitzer nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Dem Angeklagten kam dabei auch eine positive Sozialprognose zugute und die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 154a Strafprozessordnung weitere Gesetzesverletzungen in diesem Zusammenhang wegbeschränkt hat.
FBI entdeckte Download von zahlreichen Dateien
Laut Zeugen-Aussagen zweier Kripo-Beamten habe das FBI über die IP-Adresse Kenntnis vom Download der Dateien über „Bittorrent“, ein kollaboratives Filesharing-Protokoll, das sich besonders für die schnelle Verteilung großer Datenmengen eignet, erhalten und daraufhin die deutschen Behörden informiert. Die Kriminalpolizei Amberg sei schließlich von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern, mit der Sachbearbeitung betraut worden.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2023 seien mindestens 2300 kinderpornografische Bild- und Videodateien auf einem PC, einem Laptop sowie auf verschiedenen Festplatten, Handys und USB-Sticks aufgefunden, sichergestellt und anschließend durch die Digitale Forensik ausgewertet worden. Die Bilder und Videos zeigten sexuelle Handlungen an Kleinkindern und Kindern bis zu einem Alter von 13 Jahren. Teilweise seien sogar Säuglinge auf den digitalen Dateien zu sehen gewesen.
Angeklagter filmte in Umkleiden, Duschen und Toiletten
Auch Aufnahmen, die der Angeklagte selbst heimlich in Umkleideräumen und Duschen eines Sportvereins, im Schwimmbad oder in Toiletten getätigt habe, seien bei den Durchsuchungsmaßnahmen aufgefunden worden. Diese sind allerdings von der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Anklage, wie oben erwähnt, wegbeschränkt worden. Die Begründung: Bei den selbst angefertigten Videodateien handelt es sich zwar ebenfalls um Straftaten. Diese würden das ohnehin zu erwartende Strafmaß aber nicht wesentlich verändern.
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Gunther Haberl, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als „richtig“ bestätigte, wies zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass sein Mandant wegen der Tat nervlich stark angeschlagen sei und deswegen auch zwei gescheiterte Suizidversuche hinter sich habe. Zwischenzeitlich habe sich sein Mandant in psychiatrische Behandlung begeben und habe sich zudem an eine Therapiestelle gewandt. Eine Gesprächstherapie sei allerdings noch nicht zustande gekommen. Der heute 40-jährige Angeklagte betonte vor Gericht, vor sechs Jahren aus Neugier und zur sexuellen Befriedigung angefangen zu haben, sich für Kinderpornos zu interessieren.
Staatsanwältin Silvia Schatz kommentierte in ihrem Plädoyer die große Anzahl der sichergestellten Dateien mit kinderpornografischen Inhalten als „Wahnsinn“. Irgendwann habe man wegen der großen Menge aufgehört, die Dateien zu zählen. Zu Gunsten des Angeklagten wertete sie sein Geständnis und die anschauliche Darstellung, wie es ihm nach der Tat ergangen ist. Auch, dass er nicht vorbestraft sei, müsse man positiv bewerten, so die Staatsanwältin.
Günstige Sozialprognose
Allerdings müsse man sich auch die Frage stellen, was mit den Kindern bei den Aufnahmen passiert sei und wie es ihnen dabei ergangen sei. Sie betrachtete eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren als tat- und schuldangemessen, bot in ihrem Plädoyer allerdings die Möglichkeit auf eine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung an. Verteidiger Haberl plädierte ebenfalls auf eine bewährungsfähige Strafe.
Richterin Kathrin Heitzer schloss sich in ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwältin an und verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die sie wegen der positiven Sozialprognose zur Bewährung aussetzte. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem wird eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro fällig, die einer Kinderkrippe zugutekommen soll.