Radlerin schwebte nach Unfall bei Pfreimd in Lebensgefahr – Verursacher stand nun vor Gericht

Von Philipp Breu · 19. Januar 2026 um 17:09

Am 28. September 2024 änderte sich das Leben einer damals 57-Jährigen schlagartig. Sie war am Abend mit dem Rad von Perschen nach Pfreimd unterwegs, als sie von einem Auto gerammt wurde. Die Frau erlitt lebensbedrohliche Verletzungen, unter denen sie bis heute leidet. Der Fahrer des Autos bekam wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung einen Strafbefehl zugestellt. Diesen wollte er allerdings nicht akzeptieren.

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Deshalb musste sich das Schwandorfer Amtsgericht am Montag mit dem Fall beschäftigen. Dass das Unfallopfer überhaupt noch am Leben ist, gleicht einem Wunder. Mehrere Wochen lag die Frau im Koma. Laut Angaben aus dem Strafbefehl hatte die damals 57-Jährige bei dem Zusammenstoß auf der SAD54 schwerste Verletzungen erlitten – unter anderem mehrere gebrochene Rippen, eine Hirnblutung, Wirbelfrakturen, eine akute Nierenschädigung sowie einen septischen Schock.

Unfallopfer war monatelang im Krankenhaus

Das Krankenhaus konnte die Frau erst nach Monaten verlassen. Die Folgen des Unfalls werden sie aber wohl ihr Leben lang beschäftigen. In ihrem Kopf wird sich voraussichtlich bis zum Lebensende Hirnwasser bilden, das über einen Schlauch abfließen muss. Außerdem war die Frau laut Strafbefehl nach dem Krankenhausaufenthalt weiterhin auf den Rollstuhl angewiesen.

Zu dem folgenschweren Unfall kam es, weil ein damals 32-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Schwandorf die Radfahrerin mit seinem Auto überholen wollte. Laut Polizei und eines von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachters sollen ein zu geringer Sicherheitsabstand oder Unachtsamkeit dazu geführt haben, dass das Auto gegen das Heck des Fahrrads stieß und die Frau so zu Fall brachte.

Gegen den Verursacher wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, das in einem Strafbefehl mündete. Doch der Mann legte dagegen nun Einspruch ein. Es ging aber nicht um die Frage der Schuld, sondern viel mehr um die Rechtsfolgen, die der Strafbefehl mit sich gebracht hatte. Denn wie Verteidiger Marc Steinsdörfer im Gerichtssaal erläuterte, sei neben einem Bußgeld auch der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet worden. Gerade Letzteres hätte zum Einspruch geführt. „Es ist natürlich fürchterlich, was passiert ist“, sagte Steinsdörfer. Das wolle man auch gar nicht in Abrede stellen. Sein Mandant leide sehr unter der Situation und mache sich heute noch Vorwürfe.

Deutlich alkoholisiert und ohne Licht unterwegs

Trotz der schweren Verletzungen halte er den Entzug der Fahrerlaubnis allerdings für übertrieben. „Man muss auch sehen, dass das Opfer zumindest eine Teilschuld am Unfall hatte“, sagte der Anwalt. Denn die Frau sei laut Gutachten zum Unfallzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen. Zudem sei das Rad trotz Einbruch der Dunkelheit nicht beleuchtet gewesen.

Anwalt Steinsdörfer machte aber auch kein Geheimnis daraus, dass sein Mandant zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls nicht ganz nüchtern war. Ein schnelles Bier auf nüchternen Magen nach einem Fußballspiel hätte zu einem Wert von 0,29 Promille geführt. Sonst könne man seinem Mandanten aber keinen Vorwurf machen. Er sei weder zu schnell gefahren, noch habe er anderweitig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. „Ich möchte mich entschuldigen und bin einfach froh, dass die Frau noch lebt“, sagte der Angeklagte. Er habe das Unfallopfer einfach nicht gesehen. „Mir tut das wahnsinnig leid.“

Ich möchte mich entschuldigen und bin einfach froh, dass die Frau noch lebt.Der Angeklagte vor Gericht

Der Verteidiger regte anschließend ein Rechtsgespräch an. Das Ergebnis: Der Einspruch könne zumindest auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. Das bedeutet, dass die grundsätzliche Schuld eingeräumt und lediglich die dafür zu erwartende Strafe angefechtet wird. Das kürzte die Beweisaufnahme erheblich ab. Zeugen wurden nicht mehr gebraucht. Das ersparte auch dem Unfallopfer eine Aussage. Die Betroffene war der Verhandlung aber trotz Ladung ohnehin ferngeblieben.

Verursacher muss den Führerschein nun vier Monate abgeben

Staatsanwältin Katharina Perlet sprach in ihrem Plädoyer nochmal die schlimmen Verletzungen an, für die der Angeklagte nun mal verantwortlich sei. Weil er aber bisher weder strafrechtlich noch im Straßenverkehr negativ aufgefallen war, könne man den im Strafbefehl angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis noch auf ein Fahrverbot abmildern. Das müsse sich aber am obersten möglichen Rahmen von sechs Monaten orientieren. Außerdem forderte sie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro.

Verteidiger Steinsdörfer schloss sich seiner Vorrednerin größtenteils an, hielt aber eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro und ein Fahrverbot von vier Monaten für angemessen. Richterin Kathrin Heitzer wählte letztlich die goldene Mitte. Bei der Geldstrafe orientierte sie sich an der Forderung der Staatsanwältin, in Sachen Fahrverbot kam sie dem Wunsch der Verteidigung entgegen. Beide Parteien verzichteten auf weitere Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.

Hintergrund: Ähnliche Begriffe, großer Unterschied

Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Strafe. Der Betroffene muss den Führerschein zwar abgeben, bekommt ihn danach aber wieder. Die maximale Dauer beträgt sechs Monate.

Fahrerlaubnisentzug: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist gravierender, weil die Fahrerlaubnis erlischt. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Oft sind dazu aber Auflagen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder andere Nachweise nötig.