Trotz Anzahlungen Arbeiten nicht erledigt: Gartenbauer aus Landkreis Schwandorf vor Gericht

Der Inhaber einer Gartenbaufirma aus dem Landkreis Schwandorf hatte im Zeitraum von April bis Juni 2023 mehrere Aufträge angenommen, die Arbeiten trotz hoher Anzahlungssummen jedoch nicht oder nur teilweise ausgeführt. Der bei den Geschädigten entstandene Schaden beträgt rund 100.000 Euro. Am Mittwoch musste sich der 30-jährige Beschuldigte deswegen vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten.
Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, trotz anhaltender und schwerwiegender Liquiditätsprobleme insgesamt vier Aufträge angenommen zu haben, bei denen die Auftraggeber Anzahlungen von insgesamt knapp 48.000 Euro geleistet hatten – das machte etwa 50 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten aus. Dabei handelte es sich unter anderem um Arbeiten zur Gartengestaltung, das Anbringen eines Sichtschutzzaunes sowie Pflaster- und Baggerarbeiten. Die Arbeiten seien jedoch nicht ausgeführt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Aufträge hat der Mann nur sporadisch ausgeführt
Wie sich vor Gericht herausstellte, hatte der Beschuldigte in einem Fall, bei dem insgesamt 32.000 Euro angezahlt wurden, immerhin zehn bis 20 Prozent der Arbeiten ausgeführt. Dabei handelte es sich um vereinbarte Pflaster- und Baggerarbeiten, das Verlegen von Abdichtungen zum Haus sowie von Steinplatten auf den Balkonen, ferner die Gestaltung von Grünanlagen und die Errichtung eine Zaunanlage.
Die vereinbarten Arbeiten seien durch den Angeklagten aber nur sporadisch erfolgt und dadurch sei die gesamte Baumaßnahme in Verzug geraten, sagte der zuständige Bauleiter als Zeuge vor Gericht aus. Mehrmals habe man daraufhin Fristen gesetzt und auch eine Ersatzvornahme angedroht. Schließlich sei der Vertrag mit dem heute 30-jährigen Inhaber der Gartenbaufirma gekündigt worden.
Gravierende Mängel machten später Abriss nötig
Ausgeführt worden seien demnach lediglich der Unterbau für die Pflasterarbeiten. Eine angebrachte Schutzfolie sei falsch verlegt worden. Zudem habe der Beschuldigte Billigbeton verwendet, der nicht für die vorgesehene Maßnahme geeignet gewesen sei, sagte der Zeuge weiter. Die ausgeführten Tätigkeiten seien so mangelhaft gewesen, dass im Nachhinein der teilweise Abriss dieser unsachgemäßen Arbeiten notwendig geworden sei – das habe erhebliche zusätzliche Kosten verursacht.
Die Anzahlung von 32.000 Euro habe er vorher freigegeben und überweisen lassen, nachdem der Angeklagte versichert habe, dass die erforderlichen Baumaterialien lieferbar seien. Rückzahlungen seien vom Beschuldigten noch nicht geleistet worden. Der Bauleiter bezifferte den entstandenen Gesamtschaden auf rund 91.000 Euro.
Vorwurf: Der 30-Jährige wollte sich nur bereichern
Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage angibt, sei von Seiten des Angeklagten im Laufe der Arbeiten sogar noch eine weitere Vorauszahlung in Höhe von 20 389 Euro gefordert worden, wobei er die Beschaffung weiterer Baumaterialien vorgetäuscht habe. Dabei habe er in Kauf genommen, die Arbeitsleistungen schuldig zu bleiben. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem 30-Jährigen vor, dass er sich durch wiederholte Betrugstaten eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollte.
Zu Beginn der Verhandlung wollte sich der Angeklagte nicht zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft äußern. Später hat er durch seine Anwältin Christina Dineser die Vorwürfe in drei Fällen voll umfänglich eingeräumt. Ihr Mandant würde den entstandenen Schaden gerne wieder gutmachen, sagte Dineser. Dies sei ihm aber wegen eines laufenden Insolvenzverfahrens derzeit nicht möglich.
Verhandlung wird mit Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt
In dem beschriebenen Fall forderte die Verteidigerin in einem Rechtsgespräch allerdings die Einstellung des Verfahrens, da ihr Mandant einen Teil der vereinbarten Arbeiten ausgeführt habe. Eine Verständigung habe dabei allerdings nicht stattgefunden, wie Richterin Kathrin Heitzer mitteilte.
Im Rahmen eines weiteren Rechtsgesprächs kamen die Beteiligten einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass die Vernehmung weiterer Zeugen notwendig sei. Deshalb wurde die Verhandlung nach fünf Stunden unterbrochen. Ein neuer Termin wurde am 28. Januar angesetzt.