Lief Frau mit offener Hose entgegen: Mann (27) vor Schwandorfer Amtsgericht verurteilt

„Warum haben Sie denn überhaupt ihren Penis raushängen lassen?“, wollte Richterin Kathrin Heitzer vom Angeklagten am Montagnachmittag wissen. Die Frage konnte oder wollte der Mann (27) auch am Ende nicht vor dem Schwandorfer Amtsgericht beantworten – und offenbarte so einige Gedächtnislücken.
Gleich zu Beginn zeigte sich, dass der Angeklagte nicht genau zu wissen schien, was er in Gerichtssaal 3 zu suchen hatte. Mit grauer Mütze und schwarz-weißer Jacke, aber ohne Verteidiger erschien der Mann im Gericht.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, durch exhibitionistische Handlungen am 20. Mai 2025 eine Spaziergängerin belästigt zu haben. Er soll an den Treppen am Kreuzbergring gegen 6.25 Uhr die Hose geöffnet, seinen Penis entblößt und die 34-Jährige angestarrt haben. Zudem habe er sich der Frau genähert. Daraufhin habe sie die Polizei gerufen und Anzeige erstattet.
Mann verbrachte ein paar Wochen im Gefängnis
Auf die Frage der Richterin, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle, antwortete er: „Worüber?“Das zog sich durch die Verhandlung, bis zu dem Punkt, als die Dolmetscherin sagte: „Er wusste auch vorhin draußen nicht, warum er da ist.“
Kurios wurde es, als Heitzer dem Angeklagten seine Eintragungen im Bundeszentralregister vorlas: 2023 war der Mann wegen jugendpornografischer Schriften und am 1. Januar 2025 vom Amtsgericht Schwandorf wegen Diebstahls aus einem Altkleidercontainer verurteilt worden. Der Mann zeigte sich irritiert: „Welcher Diebstahl?“ Aber er sei mal für ein paar Wochen im Gefängnis gewesen, fiel ihm ein.
Auch die Frage der Richterin, wie es um seine sexuellen Neigungen stehe, verstand er nicht und stritt die Jugendpornografie ab, bevor er fragte: „Das war wirklich ich?“ Die Richterin ließ das nicht gelten und versuchte dem Mann klar zu machen, dass sein Verhalten nicht normal sei – ebenso wie bei dem Vorfall am Kreuzberg mit der Spaziergängerin: „Ich gehe doch nicht raus und entblöße mein Geschlechtsteil.“
Der Afghane, der seit 2015 in Deutschland mit Duldung lebt und seit dem Besuch von Sprachkurs sowie Berufsschule arbeitslos ist, räumte nach und nach ein: „Es kann sein, dass ich meine Hose heruntergezogen habe. Aber ich bin nicht in ihre Nähe gegangen.“
Zunächst gab er an, nicht zu wissen, warum der das gemacht hatte. Es sei Zufall gewesen, dass die Frau vorbeiging. Später sprach der Mann davon, dass er gepinkelt habe. Viele Männer würden das machen, erklärte er auf Deutsch. „Ich habe das gesehen.“ Es sei auf einem wenig frequentierten Weg gewesen und er habe die Frau nicht gesehen. Dann gab er zu: „Ich kann mich an eine Dame erinnern, wie sie die Polizei gerufen hat.“
Für die 34-Jährige blieb jener Maimorgen etwas anders in Erinnerung, wie sie der Richterin berichtete. Die Schwandorferin war nach einer Nachtschicht mit zwei Hunden am Kreuzbergring spazieren gegangen. Schon als sie die dortigen Treppen hochging, habe sie den Mann oben stehen gesehen. Er sei ihr mit offener Hose auf zwei oder drei Meter entgegengekommen. Die Frau habe gesehen, wie „alles raushängt“.
Spaziergängerin musste ihre Hunde festgehalten
Zwar habe er sie nicht angesprochen, aber „er hat mich komplett angestarrt.“ Angst und Respekt habe sie gehabt und nur die Hunde festgehalten, die bereit gewesen wären, ihre Besitzerin zu verteidigen, erinnerte sie sich. Ohne die Hose zu schließen, sei der Mann wegen der Hunde gegangen. Dass der Afghane gerade uriniert habe, hielt die Frau für ausgeschlossen. Ohne Hund meide sie den Weg inzwischen – und mit Kind gehe sie gar nicht mehr dort entlang. Eine Bestrafung des Mannes wolle sie, „weil irgendwann ist es ein Kind“.
Tatsächlich hatte ein zweite Zeugin am Abend zuvor, dem 19. Mai, ein ähnliches Erlebnis am Kreuzberg. Auch dieser Spaziergängerin sei ein Mann mit weißem Motorradhelm und offener Hose entgegengekommen. Sie habe sein Geschlecht gesehen und sei dann gegangen. „Ich bin so erschrocken, ich habe nur meinen Hund gepackt“, sagte die 75-Jährige. „Da gehe ich nicht mehr lang.“ Ob es derselbe Mann wie bei der 34-Jährigen war, darüber herrschte keine vollständige Klarheit, wie auch aus der Schilderung der Polizistin, die beide Fälle bearbeitete, hervorging.
Für die Richterin jedenfalls reichte es: Heitzer verurteilte den Mann zu vier Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Damit folgte sie der Forderung der Staatsanwältin Luisa Mertel. Bedingung sei jedoch, dass er Wohnortwechsel dem Gericht mitteilen und binnen zehn Monaten 200 Sozialstunden ableisten müsse.
„Sie haben durch ihre Tat auch nachvollziehbar dazu beigetragen, dass sich die beiden Frauen nicht mehr sicher fühlen“, erklärte Heitzer. Dass er angeblich gepinkelt habe, hielt sie für eine Schutzbehauptung. Und riet ihm dringend zu einer sexualtherapeutischen Behandlung: „Ich kann Sie nicht zwingen, weil die Therapeuten alle sagen, das bringt nichts. Wenn, dann muss derjenige das freiwillig machen.“ Der Mann wollte das nicht.